Insektengutachten
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine Erläuterung der Unteren Naturschutzbehörde, warum bestimmte Insektenarten im Bebauungsgebiet Günthersburghöfe nicht als planungsrelevant angesehen werden. Dies geschieht, um die Bedeutung geschützter Arten im Planungsprozess zu klären.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten von der Unteren Naturschutzbehörde näher erläutern zu lassen, warum aus deren Sicht Insektenarten, deren Vorkommen für das geplante Bebauungsgebiet Günthersburghöfe "erheblich und planungsrelevant" wären, dort nicht zu erwarten seien und die Erstellung eines gesonderten Insektengutachtens versagt wird.
Begründung
Das Senckenberg-Institut geht in seinem Flora-Fauna-Gutachten sehr wohl davon aus, dass sich in dem Gebiet aufgrund seines Habitats z. B. zahlreiche besonders geschützte bzw. auf der Roten Liste stehende Käferarten befinden müssten. Wie lässt sich pauschal beurteilen, dass keine dieser Arten "planungsrelevant" sei? Welche Insekten wären das? Wie kann es überhaupt sein, dass unter besonderem Schutz stehende Tierarten im Rahmen einer Bebauungsplanung plötzlich als belanglos herabgestuft werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2020OFOF 882/3Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juni 2020OMOM 6278Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren GünthersburghöfeDirektanregung
- 23. Oktober 2020STST 1898Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren GünthersburghöfeStellungnahme
- 6. Januar 2021Sie sind hierOFOF 1026/3Insektengutachten GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2021OMOM 7162Insektengutachten GünthersburghöfeDirektanregung
- 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 868Insektengutachten GünthersburghöfeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung)