Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren Günthersburghöfe
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf das Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren Günthersburghöfe. Es wird festgestellt, dass keine erheblich planungsrelevanten Arten im Gebiet zu erwarten sind, weshalb weitergehende Untersuchungen nicht erforderlich sind.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Aus wissenschaftlicher Sicht ist es immer wünschenswert, möglichst viel über die Artenvorkommen in Untersuchungsgebieten zu wissen. Wesentlich für die artenschutzrechtliche Beurteilung eines Gebietes mit geplanter Bebauung sind nur die Arten, die entweder streng geschützt sind und/oder sehr selten sind. In der Insektenwelt sind solche Arten, die erheblich und planungsrelevant für das Bebauungsplanverfahren wären, beim B-Planverfahren Günthersburghöfe nicht zu erwarten. Von Seiten der zuständigen Fachbehörde (Untere Naturschutzbehörde) werden weitergehende Untersuchungen zum Insektenvorkommen daher für nicht erforderlich gehalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2020OFOF 882/3Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juni 2020OMOM 6278Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren GünthersburghöfeDirektanregung
- 23. Oktober 2020Sie sind hierSTST 1898Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren GünthersburghöfeStellungnahme
- 6. Januar 2021OFOF 1026/3Insektengutachten GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2021OMOM 7162Insektengutachten GünthersburghöfeDirektanregung
- 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 868Insektengutachten GünthersburghöfeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab