Insektengutachten Günthersburghöfe
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Entscheidung zur Erstellung eines Insektengutachtens für das Bebauungsgebiet Günthersburghöfe zu überprüfen. Es wird angeführt, dass das Senckenberg-Forschungsinstitut das Vorkommen geschützter Insektenarten in diesem Gebiet als wahrscheinlich erachtet. Ziel ist es, die Relevanz dieser Arten für die Planung zu klären.
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Der Magistrat wird gebeten, durch die Untere Naturschutzbehörde näher erläutern zu lassen, warum aus deren Sicht Insektenarten, deren Vorkommen für das geplante Bebauungsgebiet Günthersburghöfe "erheblich und planungsrelevant" wären, dort nicht zu erwarten seien und die Erstellung eines gesonderten Insektengutachtens versagt wird.
Begründung
Das Senckenberg-Forschungsinstitut geht in seinem Flora-Fauna-Gutachten sehr wohl davon aus, dass sich in dem Gebiet aufgrund seines Habitats z. B. zahlreiche besonders geschützte bzw. auf der Roten Liste stehende Käferarten befinden müssten. Wie lässt sich pauschal beurteilen, dass keine dieser Arten "planungsrelevant" sei? Welche Insekten wären das? Wie kann es überhaupt sein, dass unter besonderem Schutz stehende Tierarten im Rahmen einer Bebauungsplanung plötzlich als belanglos herabgestuft werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2020OFOF 882/3Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Juni 2020OMOM 6278Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren GünthersburghöfeDirektanregung
- 23. Oktober 2020STST 1898Insektengutachten im Bebauungsplanverfahren GünthersburghöfeStellungnahme
- 6. Januar 2021OFOF 1026/3Insektengutachten GünthersburghöfeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2021Sie sind hierOMOM 7162Insektengutachten GünthersburghöfeDirektanregung
- 19. April 2021Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 868Insektengutachten GünthersburghöfeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats