Rahmenplan .Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt. Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 25.08.2009, OA 950 entstanden aus Vorlage: OF 530/1 vom 23.06.2009
Betreff: Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt" Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123, wird mit Änderungen angenommen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, den vorgelegten Rahmenplan in folgenden Punkten zu ändern bzw. zu ergänzen: 2.1 In der Begründung auf Seite 2, zweiter Absatz im "Gesamtkonzept" zwischen den Sätzen ". .Aufenthaltsqualität für Bewohner und Beschäftige betragen." und "Vorgesehen sind. ." wird eingefügt: "Der Wohnanteil im Plangebiet soll auf 30 - 40 Prozent der Bruttogeschossfläche (BGF) erhöht werden (ca. 95.000 - 130.000 qm)." 2.2 Für die Baufelder M 2, M 3 und M 4 (Seite 3) wird ein Wohnanteil von nicht unter 50 Prozent BGF je Baufeld festgelegt. 2.3 Für das Baufeld M 10 (Seite 4) wird ein Wohnanteil von nicht unter 75 Prozent BGF festgelegt. 2.4 Hinsichtlich der Flächen M 7 und M 8 (Seite 4) wird der Hinweis auf die Autohäuser gestrichen. Begründung: Bei den Flächen handelt es sich - trotz Gleisfeldnähe - um hochwertige innerstädtische Lagen, die sich ideal für eine Wohnbebauung eignen. Gerade in der bestehenden Wirtschaftskrise zeigt sich, dass die Wohnungswirtschaft nicht unter einem Nachfragerückgang leidet, sondern durch Bauaufträge maßgeblich zur Stützung der Konjunktur beiträgt. Währenddessen erleidet der Bau von Büro- und Gewerbeflächen einen deutlichen Nachfrageeinbruch. Die vom Magistrat vorgesehene Schaffung von 241.000 qm Gewerbefläche birgt die Gefahr, dass der "Nördliche Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt" zu einem Pendlerviertel degradiert wird. Ziel soll es sein, die Stadt Frankfurt attraktiv für Familien zu machen, sodass diese nicht mehr auf das Frankfurter Umland ausweichen müssen, um einen vernünftigen Lebensstandard und zum Teil auch günstigere Mieten zu finden. Wegen der idealen Lage und der guten Anbindung an die bestehende Wohnbebauung im Gallus ist die maßvolle Festschreibung von 30 Prozent Wohnanteil BGF für das Gesamtgebiet des Rahmenplans sinnvoll. Die beschriebenen Baufelder M 2, M 3, und M 4 liegen - vom Betriebslärm des Hauptbahnhofs geschützt - gegenüber von alter und neuer Wohnbebauung (Heinrich- und Speyerer Straße) samt ihrer Infrastruktur, sowie dem Verlagsgebäude der FAZ. Daher ist in diesem Bereich ein moderat erhöhter Wohnanteil von 50 Prozent BGF erstrebenswert und sinnvoll, nicht zuletzt, um die vorhandene Infrastruktur im östlichen Gallus weiter zu stabilisieren. Das beschriebene Baufeld M 10 liegt südwestlich der Bestandsbebauung Adlerwerke und ist im Umfeld stark bewohnt. Eine weitere massive gewerbliche Nutzung würde die Wohnqualität im Umfeld negativ beeinflussen und die Planungen für eine größere Grünfläche (G 1) ins Absurde laufen lassen. Baulich ist das Baufeld durch die Bauten des Baufeldes M 16 vom Lärm des Gleisfeldes geschützt. Wegen der idealen Wohnlage, der geplanten Grünfläche und des hohen Wohnanteils im Umfeld sollte der Wohnanteil in diesem Bereich bei nicht unter 75 Prozent BGF liegen. Auch für Kleingewerbetreibende, wie z. B. Gastronomen und Einzelhändler, ist es wichtig, dass sich auch außerhalb der Mittagspausen die Ladenöffnung lohnt. Die Konsequenz aus einer unzureichenden Mischnutzung ist ein nachts ausgestorbener Stadtteil nach dem Vorbild der Bürostadt Niederrad. Eine Erhöhung der geplanten Bruttogeschossfläche über 40 Prozent ist auch nicht wünschenswert. Die potenziellen Einwohner des "Nördlichen Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt" benötigen eine funktionierende Infrastruktur in Form von Einzelhandel und Gastronomie, damit die Wohnlage für sie attraktiv ist. Sollte zu wenig Gewerbefläche ausgewiesen werden, sind die neuen Einwohner gezwungen, ihre Einkäufe auf der "Grünen Wiese" zu tätigen, dies hat einen Verlust an Lebensqualität und mehr unnötigen Verkehr zur Folge. Zudem ergeben sich keine Anhaltspunkte, warum Autohäuser einer gemischten Nutzung entgegenstehen. Bei den Autohäusern handelt es sich um die Vertretungen etablierter Autobauer. In anderen Stadtteilen Frankfurts sind in den letzten Jahren explizit Flächen für die Vertretungen der Autobauer geschaffen worden, und im Gallus, wo eine über Jahre gewachsene Struktur besteht, sollen diese in die "Schmuddelecke" gestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2009MM 123Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt"Magistratsvortrag
- 23. Juni 2009OFOF 530/1Rahmenplan .Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. August 2009Sie sind hierOAOA 950Rahmenplan .Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt. Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123Anregung
- 15. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 43Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt"Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 950); FAG (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (M 123 = Annahme im Rahmen der Vorlage OA 950, OA 950 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 123 und OA 950 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (= Delegation auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau); FAG (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, FDP und FAG (= Annahme) sowie LINKE. (= Delegation auf den Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 123 = Annahme im Rahmen der Vorlage OA 950, OA 950 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 950); FAG (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE., REP und NPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 950) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und Freie Wähler gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, REP und NPD (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.