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Rahmenplan .Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt.

Vorlagentyp: OFGRÜNE
33 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Bei den Flächen handelt es sich - trotz Gleisfeldnähe - um hochwertige innerstädtische Lagen, die sich ideal für eine Wohnbebauung eignen. Gerade in der bestehenden Wirtschaftskrise zeigt sich, das die Wohnungswirtschaft nicht unter einem Nachfragerückgang leidet, sondern durch Bauaufträge maßgeblich zur Stützung der Konjunktur beiträgt. Währenddessen erleidet der Bau von Büro- und Gewerbeflächen einen deutlichen Nachfrageeinbruch. Wegen der idealen Lage und der guten Anbindung an die bestehende Wohnbebauung im Gallus ist die maßvolle Festschreibung von 30% Wohnanteil BGF für das Gesamtgebiet des Rahmenplans sinnvoll. Die beschriebenen Baufelder M 2, M 3, und M 4 liegen - vom Betriebslärm des Hauptbahnhofs geschützt - gegenüber von alter und neuer Wohnbebauung (Heinrich- und Speyerer Straße) samt ihrer Infrastruktur, sowie dem Verlagsgebäude der FAZ. Daher ist in diesem Bereich ein moderat erhöhter Wohnanteil von 50% BGF erstrebenswert und sinnvoll. Nicht auch zuletzt, um die vorhandene Infrastruktur im östlichen Gallus weiter zu stabilisieren. Das beschriebene Baufeld M 10 liegt südwestlich der Bestandsbebauung Adlerwerke und ist im Umfeld stark bewohnt. Eine weitere massive gewerbliche Nutzung würde die Wohnqualität im Umfeld negativ beeinflussen und die Planungen für eine größere Grünfläche (G 1) ins Absurde laufen lassen. Baulich ist das Baufeld durch die Bauten des Baufeldes M 16 vom Lärm des Gleisfeldes geschützt. Wegen der idealen Wohnlage, der geplanten Grünfläche und des hohen Wohnanteils im Umfeld sollte der Wohnanteil in diesem Bereich bei nicht unter 75% BGF liegen.

Inhalt

Antrag vom 23.06.2009, OF 530/1

Betreff:

Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt"

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, den vorgelegten Rahmenplan in folgenden Punkten zu ändern bzw. zu ergänzen:

Seite 2, 2. Absatz in "Gesamtkonzept" zwischen den Sätzen ". .Aufenthaltsqualität für Bewohner und Beschäftige betragen." und "Vorgesehen sind. ." wird eingefügt: "Der Wohnanteil wird im Gesamtgebiet des Rahmenplans nicht unter 30% BGF liegen."

Für die Baufelder M 2, M 3 und M 4 (Seite 3) wird ein Wohnanteil von nicht unter 50% BGF je Baufeld festgelegt.

Für das Baufeld M 10 (Seite 10) wird ein Wohnanteil von nicht unter 75% BGF festgelegt.

Begründung:

Bei den Flächen handelt es sich - trotz Gleisfeldnähe - um hochwertige innerstädtische Lagen, die sich ideal für eine Wohnbebauung eignen. Gerade in der bestehenden Wirtschaftskrise zeigt sich, das die Wohnungswirtschaft nicht unter einem Nachfragerückgang leidet, sondern durch Bauaufträge maßgeblich zur Stützung der Konjunktur beiträgt. Währenddessen erleidet der Bau von Büro- und Gewerbeflächen einen deutlichen Nachfrageeinbruch.

Wegen der idealen Lage und der guten Anbindung an die bestehende Wohnbebauung im Gallus ist die maßvolle Festschreibung von 30% Wohnanteil BGF für das Gesamtgebiet des Rahmenplans sinnvoll.

Die beschriebenen Baufelder M 2, M 3, und M 4 liegen - vom Betriebslärm des Hauptbahnhofs geschützt - gegenüber von alter und neuer Wohnbebauung (Heinrich- und Speyerer Straße) samt ihrer Infrastruktur, sowie dem Verlagsgebäude der FAZ. Daher ist in diesem Bereich ein moderat erhöhter Wohnanteil von 50% BGF erstrebenswert und sinnvoll. Nicht auch zuletzt, um die vorhandene Infrastruktur im östlichen Gallus weiter zu stabilisieren.

Das beschriebene Baufeld M 10 liegt südwestlich der Bestandsbebauung Adlerwerke und ist im Umfeld stark bewohnt. Eine weitere massive gewerbliche Nutzung würde die Wohnqualität im Umfeld negativ beeinflussen und die Planungen für eine größere Grünfläche (G 1) ins Absurde laufen lassen. Baulich ist das Baufeld durch die Bauten des Baufeldes M 16 vom Lärm des Gleisfeldes geschützt. Wegen der idealen Wohnlage, der geplanten Grünfläche und des hohen Wohnanteils im Umfeld sollte der Wohnanteil in diesem Bereich bei nicht unter 75% BGF liegen.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123 Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2009MM 123Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt"Magistratsvortrag
  2. 23. Juni 2009Sie sind hier
    OFOF 530/1Rahmenplan .Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt.
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 25. August 2009OAOA 950Rahmenplan .Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt. Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123Anregung
  4. 15. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 43Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt"Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 1
Sitzung 35 · 23.06.2009
TO I, TOP 18
Beraten
1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 123 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 530/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 36 · 25.08.2009
TO I, TOP 5
Angenommen
Anregung OA 950 2009 1. Der Vorlage M 123 wird unter Hinweis auf OA 950 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 530/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123, wird mit Änderungen angenommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den vorgelegten Rahmenplan in folgenden Punkten zu ändern bzw. zu ergänzen: 2.1 In der Begründung auf Seite 2, zweiter Absatz im "Gesamtkonzept" zwischen den Sätzen ". .Aufenthaltsqualität für Bewohner und Beschäftige betragen." und "Vorgesehen sind. ." wird eingefügt: "Der Wohnanteil im Plangebiet soll auf 30 - 40 Prozent der Bruttogeschossfläche (BGF) erhöht werden (ca. 95.000 - 130.000 qm)." 2.2 Für die Baufelder M 2, M 3 und M 4 (Seite 3) wird ein Wohnanteil von nicht unter 50 Prozent BGF je Baufeld festgelegt. 2.3 Für das Baufeld M 10 (Seite 4) wird ein Wohnanteil von nicht unter 75 Prozent BGF festgelegt. 2.4 Hinsichtlich der Flächen M 7 und M 8 (Seite 4) wird der Hinweis auf die Autohäuser gestrichen. Begründung Bei den Flächen handelt es sich - trotz Gleisfeldnähe - um hochwertige innerstädtische Lagen, die sich ideal für eine Wohnbebauung eignen. Gerade in der bestehenden Wirtschaftskrise zeigt sich, dass die Wohnungswirtschaft nicht unter einem Nachfragerückgang leidet, sondern durch Bauaufträge maßgeblich zur Stützung der Konjunktur beiträgt. Währenddessen erleidet der Bau von Büro- und Gewerbeflächen einen deutlichen Nachfrageeinbruch. Die vom Magistrat vorgesehene Schaffung von 241.000 qm Gewerbefläche birgt die Gefahr, dass der "Nördliche Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt" zu einem Pendlerviertel degradiert wird. Ziel soll es sein, die Stadt Frankfurt attraktiv für Familien zu machen, sodass diese nicht mehr auf das Frankfurter Umland ausweichen müssen, um einen vernünftigen Lebensstandard und zum Teil auch günstigere Mieten zu finden. Wegen der idealen Lage und der guten Anbindung an die bestehende Wohnbebauung im Gallus ist die maßvolle Festschreibung von 30 Prozent Wohnanteil BGF für das Gesamtgebiet des Rahmenplans sinnvoll. Die beschriebenen Baufelder M 2, M 3, und M 4 liegen - vom Betriebslärm des Hauptbahnhofs geschützt - gegenüber von alter und neuer Wohnbebauung (Heinrich- und Speyerer Straße) samt ihrer Infrastruktur, sowie dem Verlagsgebäude der FAZ. Daher ist in diesem Bereich ein moderat erhöhter Wohnanteil von 50 Prozent BGF erstrebenswert und sinnvoll, nicht zuletzt, um die vorhandene Infrastruktur im östlichen Gallus weiter zu stabilisieren. Das beschriebene Baufeld M 10 liegt südwestlich der Bestandsbebauung Adlerwerke und ist im Umfeld stark bewohnt. Eine weitere massive gewerbliche Nutzung würde die Wohnqualität im Umfeld negativ beeinflussen und die Planungen für eine größere Grünfläche (G 1) ins Absurde laufen lassen. Baulich ist das Baufeld durch die Bauten des Baufeldes M 16 vom Lärm des Gleisfeldes geschützt. Wegen der idealen Wohnlage, der geplanten Grünfläche und des hohen Wohnanteils im Umfeld sollte der Wohnanteil in diesem Bereich bei nicht unter 75 Prozent BGF liegen. Auch für Kleingewerbetreibende, wie z. B. Gastronomen und Einzelhändler, ist es wichtig, dass sich auch außerhalb der Mittagspausen die Ladenöffnung lohnt. Die Konsequenz aus einer unzureichenden Mischnutzung ist ein nachts ausgestorbener Stadtteil nach dem Vorbild der Bürostadt Niederrad. Eine Erhöhung der geplanten Bruttogeschossfläche über 40 Prozent ist auch nicht wünschenswert. Die potenziellen Einwohner des "Nördlichen Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt" benötigen eine funktionierende Infrastruktur in Form von Einzelhandel und Gastronomie, damit die Wohnlage für sie attraktiv ist. Sollte zu wenig Gewerbefläche ausgewiesen werden, sind die neuen Einwohner gezwungen, ihre Einkäufe auf der "Grünen Wiese" zu tätigen, dies hat einen Verlust an Lebensqualität und mehr unnötigen Verkehr zur Folge. Zudem ergeben sich keine Anhaltspunkte, warum Autohäuser einer gemischten Nutzung entgegenstehen. Bei den Autohäusern handelt es sich um die Vertretungen etablierter Autobauer. In anderen Stadtteilen Frankfurts sind in den letzten Jahren explizit Flächen für die Vertretungen der Autobauer geschaffen worden, und im Gallus, wo eine über Jahre gewachsene Struktur besteht, sollen diese in die "Schmuddelecke" gestellt werden." 3. Die Vorlage OF 546/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 530/1 für erledigt erklärt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

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