Rahmenplan .Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bei den Flächen handelt es sich - trotz Gleisfeldnähe - um hochwertige innerstädtische Lagen, die sich ideal für eine Wohnbebauung eignen. Gerade in der bestehenden Wirtschaftskrise zeigt sich, das die Wohnungswirtschaft nicht unter einem Nachfragerückgang leidet, sondern durch Bauaufträge maßgeblich zur Stützung der Konjunktur beiträgt. Währenddessen erleidet der Bau von Büro- und Gewerbeflächen einen deutlichen Nachfrageeinbruch. Wegen der idealen Lage und der guten Anbindung an die bestehende Wohnbebauung im Gallus ist die maßvolle Festschreibung von 30% Wohnanteil BGF für das Gesamtgebiet des Rahmenplans sinnvoll. Die beschriebenen Baufelder M 2, M 3, und M 4 liegen - vom Betriebslärm des Hauptbahnhofs geschützt - gegenüber von alter und neuer Wohnbebauung (Heinrich- und Speyerer Straße) samt ihrer Infrastruktur, sowie dem Verlagsgebäude der FAZ. Daher ist in diesem Bereich ein moderat erhöhter Wohnanteil von 50% BGF erstrebenswert und sinnvoll. Nicht auch zuletzt, um die vorhandene Infrastruktur im östlichen Gallus weiter zu stabilisieren. Das beschriebene Baufeld M 10 liegt südwestlich der Bestandsbebauung Adlerwerke und ist im Umfeld stark bewohnt. Eine weitere massive gewerbliche Nutzung würde die Wohnqualität im Umfeld negativ beeinflussen und die Planungen für eine größere Grünfläche (G 1) ins Absurde laufen lassen. Baulich ist das Baufeld durch die Bauten des Baufeldes M 16 vom Lärm des Gleisfeldes geschützt. Wegen der idealen Wohnlage, der geplanten Grünfläche und des hohen Wohnanteils im Umfeld sollte der Wohnanteil in diesem Bereich bei nicht unter 75% BGF liegen.
Inhalt
Antrag vom 23.06.2009, OF 530/1
Betreff:
Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt"
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, den vorgelegten Rahmenplan in folgenden Punkten zu ändern bzw. zu ergänzen:
Seite 2, 2. Absatz in "Gesamtkonzept" zwischen den Sätzen ". .Aufenthaltsqualität für Bewohner und Beschäftige betragen." und "Vorgesehen sind. ." wird eingefügt: "Der Wohnanteil wird im Gesamtgebiet des Rahmenplans nicht unter 30% BGF liegen."
Für die Baufelder M 2, M 3 und M 4 (Seite 3) wird ein Wohnanteil von nicht unter 50% BGF je Baufeld festgelegt.
Für das Baufeld M 10 (Seite 10) wird ein Wohnanteil von nicht unter 75% BGF festgelegt.
Begründung:
Bei den Flächen handelt es sich - trotz Gleisfeldnähe - um hochwertige innerstädtische Lagen, die sich ideal für eine Wohnbebauung eignen. Gerade in der bestehenden Wirtschaftskrise zeigt sich, das die Wohnungswirtschaft nicht unter einem Nachfragerückgang leidet, sondern durch Bauaufträge maßgeblich zur Stützung der Konjunktur beiträgt. Währenddessen erleidet der Bau von Büro- und Gewerbeflächen einen deutlichen Nachfrageeinbruch.
Wegen der idealen Lage und der guten Anbindung an die bestehende Wohnbebauung im Gallus ist die maßvolle Festschreibung von 30% Wohnanteil BGF für das Gesamtgebiet des Rahmenplans sinnvoll.
Die beschriebenen Baufelder M 2, M 3, und M 4 liegen - vom Betriebslärm des Hauptbahnhofs geschützt - gegenüber von alter und neuer Wohnbebauung (Heinrich- und Speyerer Straße) samt ihrer Infrastruktur, sowie dem Verlagsgebäude der FAZ. Daher ist in diesem Bereich ein moderat erhöhter Wohnanteil von 50% BGF erstrebenswert und sinnvoll. Nicht auch zuletzt, um die vorhandene Infrastruktur im östlichen Gallus weiter zu stabilisieren.
Das beschriebene Baufeld M 10 liegt südwestlich der Bestandsbebauung Adlerwerke und ist im Umfeld stark bewohnt. Eine weitere massive gewerbliche Nutzung würde die Wohnqualität im Umfeld negativ beeinflussen und die Planungen für eine größere Grünfläche (G 1) ins Absurde laufen lassen. Baulich ist das Baufeld durch die Bauten des Baufeldes M 16 vom Lärm des Gleisfeldes geschützt. Wegen der idealen Wohnlage, der geplanten Grünfläche und des hohen Wohnanteils im Umfeld sollte der Wohnanteil in diesem Bereich bei nicht unter 75% BGF liegen.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123 Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Mai 2009MM 123Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt"Magistratsvortrag
- 23. Juni 2009Sie sind hierOFOF 530/1Rahmenplan .Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. August 2009OAOA 950Rahmenplan .Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt. Vortrag des Magistrats vom 29.05.2009, M 123Anregung
- 15. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 43Rahmenplan "Nördlicher Rand Gleisvorfeld Hauptbahnhof Frankfurt"Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme