Die Erhaltungssatzungen des Westends - Instrumente zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen oder Papiertiger?
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 20.04.2009, OA 859 entstanden aus Vorlage: OF 356/2 vom 03.04.2009
Betreff: Die Erhaltungssatzungen des Westends - Instrumente zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen oder Papiertiger? Vorgang: B 219/06 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Erhaltungssatzungen Nr. 3 - Westend I und Nr. 45 - Westend II die ihnen zugedachten planerischen Festschreibungen erfüllen konnten. Hierzu gehören insbesondere - die quantifizierte Bewertung, inwieweit die ursprünglich vorhandene "städtebauliche Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) erhalten werden" konnte; - eine Einschätzung der Entwicklung im Hinblick auf die "Zusammensetzung der Wohnbevölkerung" sowie der Wohnraumzweckentfremdung; - das Aufzeigen, in welchem Ausmaß Genehmigungen im Quartier versagt wurden, da die beabsichtigten Bauvorhaben spezifisch mit den Maßgaben der betreffenden Erhaltungssatzungen kollidierten; - die kritische Beurteilung des praktizierten Verwaltungshandelns; so sind sowohl Erhaltungssatzungen (§ 172 BauGB) und Bebauungspläne (§ 10 BauGB) Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die von der Rangfolge der Normen gleichwertig sind (vgl. BVerwG 4 CN 4.00 vom 18. Mai 2001; konträr hierzu die B 219: "Insbesondere haben die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes immer Vorrang vor den Zielen der Erhaltungssatzung"); - ein Maßnahmenkatalog, der die neu gewonnenen Erkenntnisse zielführend umsetzt.
Begründung: Es ist enttäuschend, wie sich das Westend gegenwärtig zu seinem Nachteil entwickelt. Da ist es dringend geboten, die offenbar in den Tiefen der Schubladen verschwundenen Erhaltungssatzungen hervorzuholen und zu prüfen, ob ein Vorhaben zwar nach § 34 BauGB oder dem zuständigen B-Plan zulässig, aber gemäß Erhaltungssatzung zu versagen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2Nebenvorlage: Antrag vom 24.09.2009, NR 1564
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2009OFOF 356/2Die Erhaltungssatzungen des Westends - Instrumente zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen oder Papiertiger?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2009Sie sind hierOAOA 859Die Erhaltungssatzungen des Westends - Instrumente zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen oder Papiertiger?Anregung
- 11. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 59Die Erhaltungssatzungen des Westends - Instrumente zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen oder Papiertiger?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler; SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (OA 859 und NR 1564 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (OA 859 = Annahme, NR 1564 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler, REP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Ablehnung)