Die Erhaltungssatzungen des Westends - Instrumente zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen oder Papiertiger?
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Es ist enttäuschend, wie sich gegenwärtig das Westend zu seinem Nachteil entwickelt. Da ist es dringend geboten, die offenbar in den Tiefen der Schubladen verschwundenen Erhaltungssatzungen hervorzuholen und zu prüfen, ob ein Vorhaben zwar nach § 34 BauGB oder dem zuständigen B-Plan zulässig, aber gemäß Erhaltungssatzung zu versagen ist.
Inhalt
Antrag vom 03.04.2009, OF 356/2
Betreff:
Die Erhaltungssatzungen des Westends - Instrumente zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen oder Papiertiger?
Vorgang:
B 219/06
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Erhaltungssatzungen Nr. 3 - Westend I und Nr. 45 - Westend II die ihnen zugedachten planerischen Festschreibungen erfüllen konnten. Hierzu gehören insbesondere
- die quantifizierte Bewertung, inwieweit die ursprünglich vorhandene "städtebauliche Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) erhalten werden“ konnte;
- eine Einschätzung der Entwicklung im Hinblick auf die "Zusammensetzung der Wohnbevölkerung“ sowie der Wohnraumzweckentfremdung;
- das Aufzeigen, in welchem Ausmaße Genehmigungen im Quartier versagt wurden, da die beabsichtigten Bauvorhaben spezifisch mit den Maßgaben der betreffenden Erhaltungssatzungen kollidierten;
- die kritische Beurteilung des praktizierten Verwaltungshandelns; so sind sowohl Erhaltungssatzungen (§ 172 BauGB) und Bebauungspläne (§ 10 BauGB) Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die von der Rangfolge der Normen gleichwertig sind (vgl. BVerwG 4 CN 4.00 vom 18. Mai 2001; konträr hierzu die B 219: "Insbesondere haben die Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes immer Vorrang vor den Zielen der Erhaltungssatzung“);
- ein Maßnahmenkatalog, der die neu gewonnenen Erkenntnisse zielführend umsetzt.
Begründung:
Es ist enttäuschend, wie sich gegenwärtig das Westend zu seinem Nachteil entwickelt. Da ist es dringend geboten, die offenbar in den Tiefen der Schubladen verschwundenen Erhaltungssatzungen hervorzuholen und zu prüfen, ob ein Vorhaben zwar nach § 34 BauGB oder dem zuständigen B-Plan zulässig, aber gemäß Erhaltungssatzung zu versagen ist.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2009Sie sind hierOFOF 356/2Die Erhaltungssatzungen des Westends - Instrumente zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen oder Papiertiger?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. April 2009OAOA 859Die Erhaltungssatzungen des Westends - Instrumente zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen oder Papiertiger?Anregung
- 11. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 59Die Erhaltungssatzungen des Westends - Instrumente zur Vermeidung negativer städtebaulicher Folgewirkungen oder Papiertiger?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme