Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen
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Hofhausstraße — 14 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Sperrung der Hofhausstraße hier: Informationspolitik des Magistrats15.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Fehlende Beschilderung zur Sperrung der Hofhausstraße aus Richtung Frankfurter Bogen, Preungesheim11.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Optimierung der Auffahrt von der Hofhausstraße auf die Friedberger Landstraße in Richtung Innenstadt ohne Versiegelung04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Hofhausstraße per E-MailInhalt
Anregung vom 22.09.2008, OA 739 entstanden aus Vorlage: OF 253/11 vom 22.08.2008
Betreff: Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. auf den Straßen Berger Weg, der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen - außer zur Anlieferung - zu erlassen, 2. zusätzlich Maßnahmen zu ergreifen, die in der Nußgartenstraße eine dann illegale Durchfahrt von Fahrzeugen über 7,5 Tonnen tatsächlich verhindern oder einschränken und gleichzeitig einer Anlieferung nicht im Wege stehen.
Begründung: Von Anwohnerinnen und Anwohnern sind immer wieder Klagen zu hören, dass laute LKWs wie andere Pendler diese Strecke nutzen, um auf die Wilhelmshöher Straße zu fahren. Da auf dieser ebenfalls ein Verbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (außer Anlieger) erlassen wurde, sollte einer Erweiterung des Verbots nichts im Wege stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 01.10.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. August 2008OFOF 253/11LKW VerbotOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. September 2008Sie sind hierOAOA 739Verbot für Fahrzeuge über 7,5 TonnenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und FAG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und NPD (= vereinfachtes Verfahren)