Lokale Infrastruktur im Ortsbezirk 11 erhalten - größtmögliche Flexibilität bei Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige anwenden
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 schlägt vor, dass der Magistrat auf das Hessische Competence Center einwirkt, um Kleinunternehmen und Soloselbstständigen im Ortsbezirk 11 größtmögliche Flexibilität bei den Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe zu gewähren. Dies ist notwendig, da viele Betriebe stark von der Pandemie betroffen sind und die Rückzahlungen ihre Existenz gefährden könnten.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf das Hessische Competence Center dahin zu wirken, dass im Ortsbezirk 11 ansässige Kleinunternehmen und Soloselbstständige bei Rückzahlungen der Corona-Soforthilfe die größtmögliche Flexibilität eingeräumt bekommen und Säumniszuschläge erlassen werden.
Begründung
Die lokale Infrastruktur in den Frankfurter Stadtteilen ist besonders schützenswert. Kleine Geschäfte und Gastronomie beleben das Stadtbild und fördern die Attraktivität der Stadtteile. Diese Betriebe sind, wie viele andere auch, stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Die in 2020 vom Bund eingeführte Soforthilfe sollte Abhilfe schaffen, kommt aber mittlerweile wie ein Bumerang auf nicht wenige dieser Betriebe zurück. Die von den Betroffenen selbst zu stellenden Anträge und mehrfach geänderte Antragsverfahren führten nicht selten zu Verwirrung und zu Fehlern bei der Antragserstellung. Nach drei Jahren andauernder Pandemie steht vielen dieser Betriebe das Wasser sprichwörtlich bis zum Hals. Anstatt den Kleinunternehmen und Soloselbstständigen nun aber die größtmögliche Flexibilität einzuräumen und damit die Existenznöte nicht noch weiter zu verschlimmern, fordert das HCC (Hessische Competence Center) nun unter anderem im Ortsbezirk 11 ansässige Unternehmen auf, Teile oder sogar alles der erhaltenen Soforthilfe zurückzuzahlen. Im Einzelfall geschieht dies auch unter Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen und der zusätzlichen Erhebung von Säumniszuschlägen. Der Bund hat mittlerweile reagiert und die Verwaltungsvereinbarung dahin gehend geändert, dass die Frist zur Vorlage der Schlussberichte durch die Länder erst Ende 2022 notwendig wird. Dadurch erhalten die Länder mehr Flexibilität bei der Überprüfung der Soforthilfen und können dadurch auch den Unternehmen und Selbstständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einräumen. Von dieser Möglichkeit sollte auch das HCC Gebrauch machen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Januar 2022OFOF 187/11Lokale Infrastruktur im Ortsbezirk 11 erhalten - gröÄtmögliche Flexibilität bei Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige anwendenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Februar 2022Sie sind hierOAOA 141Lokale Infrastruktur im Ortsbezirk 11 erhalten - gröÄtmögliche Flexibilität bei Corona-Soforthilfe-Rückzahlungen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige anwendenAnregung
- 13. Juni 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 247Lokale Infrastruktur im Ortsbezirk 11 erhalten - grûÑûtmûÑgliche FlexibilitûÊt bei CoronaSoforthilfeRû¥ckzahlungen fû¥r Kleinunternehmer und SoloselbststûÊndige anwendenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÄNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÄkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
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Abstimmung: GRÄNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie ÄkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)