Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung dahingehend einzusetzen, dass die Ende 2019 auslaufende, erhöhte Gewerbesteuerumlage, also bislang "Fonds Deutsche Einheit" und "Solidarpakt", ab 2020 nicht mehr vom Land Hessen erhoben wird. - Der Magistrat wird aufgefordert, sich im Städtetag dafür einzusetzen, Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue Programm "Starke Heimat Hessen" einzureichen. Begründung: Die erhöhte Gewerbesteuerumlage "Fonds Deutsche Einheit" fällt 2019 weg. Die erhöhte Gewerbesteuerumlage "Solidarpakt" wird im Jahr 2020 gestrichen. Auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Bewertung des hessischen Alleingangs bei der Weiterführung der erhöhten Gewerbesteuerumlage antwortete die Bundesregierung: "Das Auslaufen der 1993 durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms erhöhten Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes (sogenannte Solidarpakt-Umlage), auf die sich der Vorschlag des hessischen Ministerpräsidenten ausschließlich bezieht, ist aus Sicht der Bundesregierung ebenfalls angezeigt und konsequent. Eine bundesgesetzliche Regelung, die zwischen alten und neuen Ländern differenziert, ist fast 30 Jahre nach der Deutschen Einheit und knapp 25 Jahre nach Einbeziehung der neuen Länder und Berlins in den gesamtdeutschen Finanzausgleich nicht mehr zu rechtfertigen." Aufgrund des erheblichen Umlagevolumens ist es für die Städte, Märkte und Gemeinden von hoher Bedeutung, dass die erhöhten Gewerbesteuerumlagen nach der aktuellen Rechtslage im Gemeindefinanzreformgesetz ab dem Jahr 2020 gänzlich entfallen und sich für die Kommunen mehr finanzielle Handlungsspielräume ergeben. Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Landesregierung die neuen Mittel verteilen will und woher sie das dafür notwendige Personal nehmen möchte. Schließlich wissen die Kämmerer der Kommunen selbst am besten, wo das Geld fehlt. Das Programm "Starke Heimat Hessen" ist insofern ineffizient.
Inhalt
Antrag vom 12.06.2019, NR 887
Betreff: Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: - Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der Landesregierung dahingehend einzusetzen, dass die Ende 2019 auslaufende, erhöhte Gewerbesteuerumlage, also bislang "Fonds Deutsche Einheit" und "Solidarpakt", ab 2020 nicht mehr vom Land Hessen erhoben wird. - Der Magistrat wird aufgefordert, sich im Städtetag dafür einzusetzen, Klage beim Bundesverfassungsgericht gegen das neue Programm "Starke Heimat Hessen" einzureichen.
Begründung: Die erhöhte Gewerbesteuerumlage "Fonds Deutsche Einheit" fällt 2019 weg. Die erhöhte Gewerbesteuerumlage "Solidarpakt" wird im Jahr 2020 gestrichen. Auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur Bewertung des hessischen Alleingangs bei der Weiterführung der erhöhten Gewerbesteuerumlage antwortete die Bundesregierung: "Das Auslaufen der 1993 durch das Gesetz zur Umsetzung des Föderalen Konsolidierungsprogramms erhöhten Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes (sogenannte Solidarpakt-Umlage), auf die sich der Vorschlag des hessischen Ministerpräsidenten ausschließlich bezieht, ist aus Sicht der Bundesregierung ebenfalls angezeigt und konsequent. Eine bundesgesetzliche Regelung, die zwischen alten und neuen Ländern differenziert, ist fast 30 Jahre nach der Deutschen Einheit und knapp 25 Jahre nach Einbeziehung der neuen Länder und Berlins in den gesamtdeutschen Finanzausgleich nicht mehr zu rechtfertigen." Aufgrund des erheblichen Umlagevolumens ist es für die Städte, Märkte und Gemeinden von hoher Bedeutung, dass die erhöhten Gewerbesteuerumlagen nach der aktuellen Rechtslage im Gemeindefinanzreformgesetz ab dem Jahr 2020 gänzlich entfallen und sich für die Kommunen mehr finanzielle Handlungsspielräume ergeben. Es ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien die Landesregierung die neuen Mittel verteilen will und woher sie das dafür notwendige Personal nehmen möchte. Schließlich wissen die Kämmerer der Kommunen selbst am besten, wo das Geld fehlt. Das Programm "Starke Heimat Hessen" ist insofern ineffizient.Nebenvorlage: Antrag vom 27.06.2019, NR 907 Antrag vom 01.11.2019, NR 1016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Juni 2019Sie sind hierNRNR 887Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020STVV-Antrag · FDP
- 7. Februar 2020BB 56Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020Magistratsbericht
- 21. August 2020Antwort des Magistrats · nach 62 WochenBB 382Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Ablehnung) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AFD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 887 = Annahme, NR 907 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 887 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage NR 907 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 3. Der Vorlage NR 981 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 887 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 907 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1016 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Ablehnung) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 887 = Annahme, NR 907 und NR 1016 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 887 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 907 wird abgelehnt. 3. a) Die Vorlage NR 1016 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Dr. Rahn, Homeyer und Luxen dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= Ablehnung) sowie FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)