Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020
Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats behandelt die erhöhte Gewerbesteuerumlage, die ab 2020 in Hessen eingeführt wurde. Diese Maßnahme führt zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat prüft die rechtlichen Rahmenbedingungen und wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut berichten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBericht
Wie beabsichtigt, hat das Land Hessen mit Wirkung vom 01.01.2020 die landesrechtliche Fortführung der erhöhten Gewerbesteuerumlage als sog. Umlage "Starke Heimat Hessen" beschlossen, ohne dass dabei den zahlreich vorgebrachten Gegenargumenten vor allem aus kommunaler Sicht besondere Beachtung geschenkt wurde. Dies führt für die Stadt Frankfurt am Main zu jährlichen Belastungen in nicht unerheblicher Höhe. Vor diesem Hintergrund dauern die Prüfungen des Magistrats insbesondere zur finanzverfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Erhebung der "Heimatumlage" an. Bereits jetzt kann allerdings gesagt werden, dass eine Klageerhebung über den Hessischen Städtetag nicht in Betracht kommt. Der Magistrat wird zu gegebener Zeit erneut berichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 12. Juni 2019NRNR 887Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020STVV-Antrag · FDP
- 7. Februar 2020BB 56Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020Magistratsbericht
- 21. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 62 WochenBB 382Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020Magistratsbericht
- 30. Oktober 2020MM 179Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020 hier: Erhebung einer kommunalen Grundrechtsklage vor dem Hessischen StaatsgerichtshofMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis)