Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020 hier: Erhebung einer kommunalen Grundrechtsklage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, eine kommunale Grundrechtsklage gegen das Gesetz über die Heimatumlage des Landes Hessen zu erheben. Dies geschieht aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken, die die finanzielle Belastung der Stadt Frankfurt am Main betreffen. Das erwartete Ergebnis ist eine Klärung der Zulässigkeit und Begründetheit der Erhebung dieser Klage.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss § 6377 vom 29.09.2020 und dem zugrundeliegenden Zwischenbericht B 382 die Stadtverordnetenversammlung über die Prüfungsaktivitäten des Magistrats bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlich initiierten Fortführung der erhöhten Gewerbesteuerumlage informiert wurde.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass vor diesem Hintergrund und den im gleichen Kontext ergangenen zahlreichen dezidierten Positionierungen insbesondere auch durch Herrn Bürgermeister und Stadtkämmerer Becker, der Magistrat in eine finanzverfassungsrechtliche Prüfung der Zulässigkeit dieses Vorgehens durch das Land Hessen eingetreten ist.
- Hierzu wurde der zwischenzeitlich emeritierte Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Herr Universitätsprofessor Dr. iur. Joachim Wieland, LL.M., mit der Erstellung eines entsprechenden Rechtsgutachtens beauftragt, das auch bereits die Erfolgsaussichten einer etwaigen Klage der Stadt Frankfurt am Main mitumfassen sollte.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Gutachter eine Verletzung der Rechte der Stadt Frankfurt am Main aus kommunal- und finanzverfassungsrechtlichen Gründen aufgezeigt hat und dementsprechend die Zulässigkeit und mögliche Begründetheit der Erhebung einer kommunalen Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen bestätigt hat.
- Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Nr. 18 HGO der Erhebung einer solchen Klage gegen das zugrundeliegende Gesetz über das Programm "Starke Heimat Hessen" sowie die damit eingetretenen Gesetzesänderungen im Hessischen Finanzausgleichsgesetz (FAG) und dem neugeschaffenen Gesetz über die Heimatumlage zu.
- Das Dezernat II wird beauftragt, wie bisher federführend das Erforderliche zu veranlassen und die Abfassung eines endgültigen Schriftsatzes an den Staatsgerichtshof des Landes Hessen zu beauftragen. Der Magistrat wird die Stadtverordnetenversammlung zu gegebener Zeit über die weitere Entwicklung im Zuge dieser Schritte informieren.
- Herr Oberbürgermeister Feldmann wird gebeten, im Benehmen mit Herrn Bürgermeister und Stadtkämmerer Becker, die für die Erhebung einer Klage notwendige Prozessbevollmächtigung für Herrn Universitätsprofessor Dr. Wieland auszustellen, damit so die Klage bis spätestens zum Fristablauf am 31.12.2020 ordnungsgemäß erhoben werden kann.
- Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat über den bisherigen Sachstand bzw. Fortgang der Prüfungen die Stadtverordnetenversammlung mit den Zwischenberichten B 382 v. 21.08.2020 sowie B 56 v. 07.02.2020 informiert hat. Diese Berichtspflicht ist mit dem vorliegenden Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung abschließend erfüllt.
Begründung
A. Zielsetzung
Das Gesetz über die Heimatumlage des Landes Hessen vom 31. Oktober 2019 sieht eine erhebliche finanzielle Belastung der Stadt Frankfurt am Main und anderer hessischer Städte durch die sogenannte Heimatumlage vor, die einen nicht unbedeutenden Teil des städtischen Gewerbesteueraufkommens abschöpft. Die Finanzmittel setzt das Land insbesondere zur Stärkung auch des kommunalen Finanzausgleichs ein.
B. Alternativen
Zur Darlegung der Zulässigkeit und Begründetheit der Erhebung einer kommunalen Grundrechtsklage vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen werden im Folgenden zunächst der Sachverhalt, auf dem das Gesetz über die Heimatumlage beruht (A.) sowie auf dieser Grundlage die Ergebnisse der verfassungsrechtlichen Bewertung des Gesetzes (B.) inkl. der Untersuchung der Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen das Gesetz in Orientierung an der bisherigen Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs aufgezeigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2020BB 56Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020Magistratsbericht
- 21. August 2020BB 382Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020Magistratsbericht
- 30. Oktober 2020Sie sind hierMM 179Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020 hier: Erhebung einer kommunalen Grundrechtsklage vor dem Hessischen StaatsgerichtshofMagistratsvortrag
- 5. Dezember 2022Antwort des Magistrats · nach 147 WochenBB 449Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020 hier: Erhebung einer kommunalen Grundrechtsklage vor dem Hessischen StaatsgerichtshofMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 1316) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 1316)