Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020 hier: Erhebung einer kommunalen Grundrechtsklage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof
Zusammenfassung
Der Magistrat berichtet über die Erhebung einer kommunalen Grundrechtsklage gegen die erhöhte Gewerbesteuerumlage in Hessen. Das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofs hat die Klage als unbegründet zurückgewiesen, was zu finanziellen Einbußen für die Stadt Frankfurt am Main führt. Der Magistrat bleibt im Dialog mit der Landesregierung zur Finanzausstattung.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBericht
Mit dem oben bezeichneten Beschluss hat die Stadtverordnetenversammlung der Erhebung einer Kommunalen Grundrechtsklage gegen das Gesetz zur hessenspezifischen Fortführung der erhöhten Gewerbesteuerumlage (sog. Heimatumlage / Gesetz "Starke Heimat Hessen") zugestimmt, die zuvor durch den Bund abgeschafft worden war.
Auf dieser Grundlage wurde sodann durch den Prozessbevollmächtigten der Stadt Frankfurt am Main Klage beim Staatsgerichtshof des Landes Hessen erhoben. Das Dezernat VI - Finanzen, Beteiligungen und Personal - hat dazu federführend die notwendigen Zuarbeiten geleistet.
Am 12. Oktober 2022 hat der Hessische Staatsgerichtshof sein Urteil zu dieser Klage verkündet (abrufbar als pdf-Dokument auf der dortigen Internetseite). Der Staatsgerichtshof hat zwar die Klagen der Stadt Frankfurt am Main und vier weiterer hessischer Kommunen als zulässig angesehen, wies diese aber als unbegründet zurück und folgte dabei im Wesentlichen der Argumentation der Landesregierung. Die Heimatumlage und das Programm "Starke Heimat Hessen" verstoßen laut Staatsgerichtshof nicht gegen die Landesverfassung und verletzten nicht das kommunale Selbstverwaltungsrecht. Damit ist das Verfahren abgeschlossen, Rechtsmittel gegen das Urteil bestehen nicht.
Das Urteil bedeutet für den Magistrat (vgl. Pressemitteilung v. 12.10.2022) eine Enttäuschung und finanziell einen weiteren großen Einschnitt für die Stadt Frankfurt am Main, geht es doch bei den Belastungen aus der sogenannten Heimatumlage um einen jährlichen dreistelligen Millionenbetrag, zumal die vom Land Hessen hieraus gewährten Mittel vor allem in zweckgebundener Form um- und rückverteilt werden.
Für die Zukunft bleibt der Magistrat - wie bisher - kontinuierlich mit der Landesregierung im Gespräch über eine angemessene Finanzausstattung, insbesondere auch im Rahmen der Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs.
Mit diesem Bericht sieht der Magistrat seine Berichtspflicht in dieser Angelegenheit als erfüllt an.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2020MM 179Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020 hier: Erhebung einer kommunalen Grundrechtsklage vor dem Hessischen StaatsgerichtshofMagistratsvortrag
- 5. Dezember 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 109 WochenBB 449Erhöhte Gewerbesteuerumlage ab 2020 hier: Erhebung einer kommunalen Grundrechtsklage vor dem Hessischen StaatsgerichtshofMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)