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Julius-Leber-Schule: Gute Unterrichtsbedingungen sicherstellen

Vorlagentyp: NRCDU
27 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag fordert die schnelle Umsetzung der Brandschutzsanierung und die Planung der Gesamtsanierung der Julius-Leber-Schule. Dies ist notwendig, da die Schule seit Jahren auf Renovierungen wartet und die Sicherheit der Schüler gefährdet ist. Ziel ist es, der Schulgemeinde Planungssicherheit zu geben und die baulichen Maßnahmen zügig voranzutreiben.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Seilerstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert,

  1. dafür Sorge zu tragen, dass der Schulgemeinde der Julius-Leber-Schule schnellstmöglich die zugesagte Brandschutzsanierung - inklusive der Möglichkeit einer Auslagerung - und mittelfristig die geplante Gesamtsanierung und ein Anbau oder die Nutzung des Gebäudes Seilerstraße 36 ermöglicht wird;
  2. sich mit der Schulleitung der Julius-Leber-Schule in Verbindung zu setzen, um der Schulgemeinde Planungssicherheit bezüglich des Ausweichstandorts und der konkreten zeitlichen Abläufe zu geben;
  3. der Stadtverordnetenversammlung zügig eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen und unaufgefordert innerhalb der nächsten sechs Monate zu Zeitplan und Umsetzung der genannten Maßnahmen zu berichten.

Begründung

Die Julius-Leber-Schule (eine berufliche Schule mit aktuell ca. 2.900 Schülerinnen und Schülern) wartet seit sehr vielen Jahren auf die Renovierung der zugesagten Außenstelle Seilerstraße 36 (ehemals Friedrich-Stoltze-Schule), die seit ca. 12 Jahren leer steht. Es gab immer wieder Verzögerungen und im Jahr 2015 ein Moratorium. Erst im Zuge des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen (M 119/2019) wurde der Julius-Leber-Schule die Zusage erteilt und es sollte zügig mit Gesamtsanierung und Anbau begonnen werden. Im Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen steht: "Die [Julius-Leber-] Schule erhält das benachbarte Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule in der Seilerstraße 36 zur Nutzung. Das Hauptgebäude der Julius-Leber-Schule und das Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule werden beide saniert. Die ehemalige Stoltze-Schule wird für die Nutzungsbedürfnisse einer beruflichen Schule hergerichtet." Der SEP B liegt seit 2019 in der Endfassung vor, doch passiert ist seitdem nichts. Nach älteren Aussagen des Amtes für Bau und Immobilien (ABI) soll im Sommer 2023 mit den Arbeiten am Gebäude der Seilerstr. 36 begonnen werden, doch ist dies anscheinend noch nicht fertig geplant. Im Kollegium der Julius-Leber-Schule besteht daher eine große Unsicherheit, ob der Baubeginn und auch die Gesamtfinanzierung gesichert sind, eine aktualisierte Bau- und Finanzierungsvorlage liegt bisher nicht vor. Wenn die zugesagte Gesamtsanierung noch nicht angegangen werden kann, muss aus sicherheitstechnischen Gründen nun aber schnellstmöglich zumindest die Brandschutzsanierung stattfinden. Dafür wurde der Schule ein Ausweichstandort in Fechenheim angeboten, der aber bis dato noch immer nicht nutzbar ist. Die Schule hat auch hier bisher keine Planungssicherheit. Dieser Zustand muss schnellstmöglich behoben werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Oktober 2022Sie sind hier
    NRNR 508Julius-Leber-Schule: Gute Unterrichtsbedingungen sicherstellen
    STVV-Antrag · CDU
  2. 17. April 2023Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 164Julius-Leber-Schule: Gute Unterrichtsbedingungen sicherstellenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 15 · 01.11.2022
TO I, TOP 55
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 508 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 12 · 07.11.2022
TO I, TOP 11
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 508 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfD
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 13 · 05.12.2022
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 508 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
FDP (Prüfung und Berichterstattung)Volt (Prüfung und Berichterstattung)ÖkoLinX-ELF (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 17 · 24.04.2023
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 164) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 2557,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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