Julius-Leber-Schule: Gute Unterrichtsbedingungen sicherstellen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die schnelle Umsetzung der Brandschutzsanierung und die Planung der Gesamtsanierung der Julius-Leber-Schule. Dies ist notwendig, da die Schule seit Jahren auf Renovierungen wartet und die Sicherheit der Schüler gefährdet ist. Ziel ist es, der Schulgemeinde Planungssicherheit zu geben und die baulichen Maßnahmen zügig voranzutreiben.
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Seilerstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Sanierung Bolzplatz Eschenheimer Anlage15.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Berichten von Bürger*innen zufolge wurden diesen Sommer in einer vom ASB geführten Übergangsunterkunft in der Seilerstra20.08.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Seilerstraße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- dafür Sorge zu tragen, dass der Schulgemeinde der Julius-Leber-Schule schnellstmöglich die zugesagte Brandschutzsanierung - inklusive der Möglichkeit einer Auslagerung - und mittelfristig die geplante Gesamtsanierung und ein Anbau oder die Nutzung des Gebäudes Seilerstraße 36 ermöglicht wird;
- sich mit der Schulleitung der Julius-Leber-Schule in Verbindung zu setzen, um der Schulgemeinde Planungssicherheit bezüglich des Ausweichstandorts und der konkreten zeitlichen Abläufe zu geben;
- der Stadtverordnetenversammlung zügig eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen und unaufgefordert innerhalb der nächsten sechs Monate zu Zeitplan und Umsetzung der genannten Maßnahmen zu berichten.
Begründung
Die Julius-Leber-Schule (eine berufliche Schule mit aktuell ca. 2.900 Schülerinnen und Schülern) wartet seit sehr vielen Jahren auf die Renovierung der zugesagten Außenstelle Seilerstraße 36 (ehemals Friedrich-Stoltze-Schule), die seit ca. 12 Jahren leer steht. Es gab immer wieder Verzögerungen und im Jahr 2015 ein Moratorium. Erst im Zuge des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen (M 119/2019) wurde der Julius-Leber-Schule die Zusage erteilt und es sollte zügig mit Gesamtsanierung und Anbau begonnen werden. Im Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen steht: "Die [Julius-Leber-] Schule erhält das benachbarte Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule in der Seilerstraße 36 zur Nutzung. Das Hauptgebäude der Julius-Leber-Schule und das Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule werden beide saniert. Die ehemalige Stoltze-Schule wird für die Nutzungsbedürfnisse einer beruflichen Schule hergerichtet." Der SEP B liegt seit 2019 in der Endfassung vor, doch passiert ist seitdem nichts. Nach älteren Aussagen des Amtes für Bau und Immobilien (ABI) soll im Sommer 2023 mit den Arbeiten am Gebäude der Seilerstr. 36 begonnen werden, doch ist dies anscheinend noch nicht fertig geplant. Im Kollegium der Julius-Leber-Schule besteht daher eine große Unsicherheit, ob der Baubeginn und auch die Gesamtfinanzierung gesichert sind, eine aktualisierte Bau- und Finanzierungsvorlage liegt bisher nicht vor. Wenn die zugesagte Gesamtsanierung noch nicht angegangen werden kann, muss aus sicherheitstechnischen Gründen nun aber schnellstmöglich zumindest die Brandschutzsanierung stattfinden. Dafür wurde der Schule ein Ausweichstandort in Fechenheim angeboten, der aber bis dato noch immer nicht nutzbar ist. Die Schule hat auch hier bisher keine Planungssicherheit. Dieser Zustand muss schnellstmöglich behoben werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2022Sie sind hierNRNR 508Julius-Leber-Schule: Gute Unterrichtsbedingungen sicherstellenSTVV-Antrag · CDU
- 17. April 2023Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 164Julius-Leber-Schule: Gute Unterrichtsbedingungen sicherstellenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.