Ansiedlung der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde in Frankfurt
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Ansiedlung der europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde in Frankfurt, um den Finanzplatz zu stärken. Dies ist wichtig für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU und Deutschland. Frankfurt wird als idealer Standort aufgrund seiner Nähe zu wichtigen Finanzinstitutionen hervorgehoben.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, sich entschieden beim Europäischen Parlament sowie beim Europäischen Rat für die Ansiedlung der europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) in Frankfurt einzusetzen und dadurch den Finanzplatzes Frankfurt zu stärken.
Begründung
Die EU-Kommission hat angesichts der globalisierten Finanzströme die Errichtung einer europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde (Anti-Money Laundering Authority, AMLA) zur Aufsicht der grenzüberschreitenden Banken und risikoreichen Finanzinstitute der EU beschlossen. In dieser sollen in Zukunft eine bessere Vernetzung der Mitgliedstaaten der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stattfinden und die Verpflichtungen nach dem derzeitigen Geldwäschegesetz geregelt werden. Der EU-Rat und das EU-Parlament werden im Herbst nicht nur die Verhandlungen über die detaillierten Verordnungsvorschläge aufnehmen, sondern auch die Frage des Standortes debattieren. Da die Bekämpfung der Geldwäsche nicht nur für die Europäische Union, sondern auch für Deutschland hohe Priorität hat, wäre die Ansiedlung dieser Behörde in Deutschland eine ehrenvolle Aufgabe. Frankfurt ist durch die räumliche Nähe zur Europäischen Zentralbank, zur Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, zu zahlreichen europäischen und internationalen Banken, FinTechs, Beratungs- und Forschungsunternehmen ein idealer Standort und würde in seiner Finanz- und Aufsichtsexpertise als europäischer Finanzplatz weiter gestärkt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2022Sie sind hierNRNR 464Ansiedlung der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde in FrankfurtSTVV-Antrag · CDU
- 25. November 2022BB 446Ansiedlung der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde in FrankfurtMagistratsbericht
- 5. Mai 2023BB 201Ansiedlung der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde in FrankfurtMagistratsbericht
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 50 WochenBB 313Ansiedlung der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu b) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu b) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung)