Ansiedlung der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde in Frankfurt
Zusammenfassung
Im Bericht wird die Ansiedlung der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA in Frankfurt behandelt. Der Magistrat zeigt sich sehr interessiert an der Ansiedlung und informiert über bereits ergriffene Maßnahmen zur Unterstützung des Verfahrens. Die Entscheidung über den endgültigen Standort liegt bei der EU, weshalb weiterhin Vorbereitungen laufend erfolgen.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Zwischenbericht: Der Magistrat ist in seiner Gesamtheit unverändert sehr an der Ansiedlung der europäischen Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA interessiert und leistet im regelmäßigen Austausch mit den beteiligten Stellen auf Bundes- und Landesebene seinen Beitrag. So wurde zwischenzeitlich z. B. die die Bewerbung begleitende Webpräsenz in Englisch und Deutsch, welche einen wichtigen Baustein darstellt, live geschaltet.
Alle diese Maßnahmen laufen weiterhin noch vorbereitend, d. h., dass das offizielle Verfahren der Ausschreibung noch nicht erfolgt ist. Mit dem Startschuss ist in den kommenden Wochen und Monaten zu rechnen, die Entscheidung liegt in der Sphäre der EU. Nach aktuellem Kenntnisstand haben derzeit 14 Städte gegenüber der EU-Kommission ihr Interesse als Standort der AMLA signalisiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. August 2022NRNR 464Ansiedlung der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde in FrankfurtSTVV-Antrag · CDU
- 25. November 2022BB 446Ansiedlung der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde in FrankfurtMagistratsbericht
- 5. Mai 2023Sie sind hierBB 201Ansiedlung der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde in FrankfurtMagistratsbericht
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 50 WochenBB 313Ansiedlung der EU-Anti-Geldwäsche-Behörde in FrankfurtMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Kenntnis)