Sofortiger Stopp der Unterstützung linksextremer Zentren und Gruppierungen durch den Magistrat
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Klapperfeldstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 23.07.2026.
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Neues zu Klapperfeldstraße per E-MailBegründung
linksextremer Zentren und Gruppierungen durch den Magistrat Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend jedwede Unterstützung linker und linksextremer Zentren und Organisationen einzustellen, die Gewaltbereitschaft signalisieren oder gewalttätige Proteste unterstützen. Dies beinhaltet insbesondere 1. die schnellstmögliche Mietvertragsauflösung mit den derzeitigen Betreibern des Café Exzess und 2. die Räumung des früheren Polizeigefängnisses in der Klapperfeldstraße. Begründung: Die Ausschreitungen während des G20 Gipfels haben eindrucksvoll die brutale Gewaltbereitschaft linker Extremisten aufgezeigt. Diese Szene ist auch in Frankfurt vertreten und hat hier zahlreiche Anlaufstellen. Völlig unverständlich ist es, dass der Magistrat diese Gruppierungen dadurch unterstützt, dass er stadteigene Gebäude entweder zu vergünstigten Konditionen (Café Exzess) an sie vermietet oder zur Verfügung stellt (ehemaliges Polizeigefängnis). Dieses laxe Verhalten des Magistrates ist nicht länger tragbar. Nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes sind sowohl das Café Exzess als auch das ehemalige Polizeigefängnis in der Klapperfeldstraße bedeutende Anlaufstellen für Linksextremisten. Der Magistrat darf nicht - wenn auch ungewollt - durch sorgloses Agieren indirekt dazu beitragen, linke Gewalt zu befördern.
Inhalt
Antrag vom 27.07.2017, NR 372
Betreff: Sofortiger Stopp der Unterstützung linksextremer Zentren und Gruppierungen durch den Magistrat Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend jedwede Unterstützung linker und linksextremer Zentren und Organisationen einzustellen, die Gewaltbereitschaft signalisieren oder gewalttätige Proteste unterstützen. Dies beinhaltet insbesondere 1. die schnellstmögliche Mietvertragsauflösung mit den derzeitigen Betreibern des Café Exzess und 2. die Räumung des früheren Polizeigefängnisses in der Klapperfeldstraße.
Begründung: Die Ausschreitungen während des G20 Gipfels haben eindrucksvoll die brutale Gewaltbereitschaft linker Extremisten aufgezeigt. Diese Szene ist auch in Frankfurt vertreten und hat hier zahlreiche Anlaufstellen. Völlig unverständlich ist es, dass der Magistrat diese Gruppierungen dadurch unterstützt, dass er stadteigene Gebäude entweder zu vergünstigten Konditionen (Café Exzess) an sie vermietet oder zur Verfügung stellt (ehemaliges Polizeigefängnis). Dieses laxe Verhalten des Magistrates ist nicht länger tragbar. Nach den Erkenntnissen des Verfassungsschutzes sind sowohl das Café Exzess als auch das ehemalige Polizeigefängnis in der Klapperfeldstraße bedeutende Anlaufstellen für Linksextremisten. Der Magistrat darf nicht - wenn auch ungewollt - durch sorgloses Agieren indirekt dazu beitragen, linke Gewalt zu befördern.Nebenvorlage: Antrag vom 24.08.2017, NR 385 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Kultur- und Freizeitausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2 Versandpaket: 02.08.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Juli 2017 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.09.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE und Piraten (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 375) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 372 und NR 385 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 375) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 375) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)