Mängel am Bahnhof Rödelheim beseitigen
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beseitigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt - sofern es nicht seinen eigenen Kompetenzbereich betrifft, auf die Deutsche Bahn einzuwirken - für die Beseitigung der folgenden Mängel bei der Umgestaltung des Bahnhofs Rödelheim zu sorgen:
- In der Unterführung ist ein Blindenleitsystem anzubringen.
- Die Beschilderung an den Rampen "Für Rollstuhlfahrer verboten" ist - da diskriminierend und dem vorhandenen tatsächlichen Bedarf nicht entsprechend - zu entfernen und durch eine Beschilderung etwa folgenden Inhalts "nicht für alle Rollstuhlfahrer geeignet" zu ersetzen.
- Das Blindenleitsystem an den Abgängen ist zu vervollständigen.
- Der Durchgang nördlich des Bahnhofsgebäudes ist wiederherzustellen.
- Der Busbahnhof auf der Westseite hinter dem REWE-Markt ist provisorisch wieder zu öffnen.
- Es sind sinnvolle Hinweisschilder anzubringen mit einer präzisen Beschilderung der Wege zu den diversen Bushaltestellen (incl. Linien-Nr. und Fahrtrichtung!) Begründung: Die Unterführung und die Bahnsteige am Bahnhof Rödelheim sind weitgehend fertiggestellt, es gibt aber sehr viele Mängel, die an einen Schildbürgerstreich glauben lassen: zu 1.) Im Tunnel gibt es kein Blindenleitsystem, eine Orientierung für Blinde und Sehbehinderte ist unmöglich. Lediglich vor den Aufzügen gibt es ein Noppenfeld, dieses ist aber nicht auffindbar. zu 2.) Das Verbot für Rollstuhlfahrer, die Rampe zu benutzen, ist ein schlechter Witz, denn die Rampen wurden gerade durchgesetzt, um eine Passierbarkeit der Unterführung bei den häufigen Ausfällen der Aufzüge zu gewährleisten. Nötig ist ein Hinweisschild, dass die Rampen steiler sind als es nach den Richtlinien für Barrierefreiheit zulässig ist. zu 3) Das Blindenleitsystem am östlichen Bahnsteig endet an der Hoheitsgrenze zwischen Bahn und Stadt. Insbesondere am oberen Ende der Rampen und Treppen ist jeweils ein Noppenfeld als Warnung für Blinde anzubringen. zu 4.) Der Durchgang nördlich des Bahnhofsgebäudes wurde mit einem Zaun zugebaut. Dieser Durchgang stellt aber den kürzesten Weg zu den Bushaltestellen in der Alexanderstraße dar. Die Fahrgäste werden unnötigerweise zu einem Umweg gezwungen. zu 5.) Der alte Busbahnhof liegt brach, die Busse stauen sich stattdessen an den Ersatzhaltestellen in der Breitlacherstraße. Da der Abriss des Rewe-Marktes und die Neugestaltung des Platzes sicher noch Jahre dauern werden (schließlich ist der dafür notwendige Bebauungsplan noch nicht einmal vorgelegt), ist es sinnvoll und notwendig, den bisherigen Busbahnhof provisorisch wieder in Betrieb zu nehmen. zu 6.) Im Tunnel fehlen Hinweisschilder vollständig, und die Hinweisschilder an den Zugängen sind irreführend. Auf beiden Seiten werden Fahrgäste, die zum Bus wollen, in den Tunnel geschickt, ohne Hinweis welcher Bus auf welcher Seite des Bahnhofs abfährt.
Inhalt
Antrag vom 01.08.2012, NR 344
Betreff: Mängel am Bahnhof Rödelheim beseitigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt - sofern es nicht seinen eigenen Kompetenzbereich betrifft, auf die Deutsche Bahn einzuwirken - für die Beseitigung der folgenden Mängel bei der Umgestaltung des Bahnhofs Rödelheim zu sorgen:
- In der Unterführung ist ein Blindenleitsystem anzubringen.
- Die Beschilderung an den Rampen "Für Rollstuhlfahrer verboten" ist - da diskriminierend und dem vorhandenen tatsächlichen Bedarf nicht entsprechend - zu entfernen und durch eine Beschilderung etwa folgenden Inhalts "nicht für alle Rollstuhlfahrer geeignet" zu ersetzen.
- Das Blindenleitsystem an den Abgängen ist zu vervollständigen.
- Der Durchgang nördlich des Bahnhofsgebäudes ist wiederherzustellen.
- Der Busbahnhof auf der Westseite hinter dem REWE-Markt ist provisorisch wieder zu öffnen.
- Es sind sinnvolle Hinweisschilder anzubringen mit einer präzisen Beschilderung der Wege zu den diversen Bushaltestellen (incl. Linien-Nr. und Fahrtrichtung!) Begründung: Die Unterführung und die Bahnsteige am Bahnhof Rödelheim sind weitgehend fertiggestellt, es gibt aber sehr viele Mängel, die an einen Schildbürgerstreich glauben lassen: zu 1.) Im Tunnel gibt es kein Blindenleitsystem, eine Orientierung für Blinde und Sehbehinderte ist unmöglich. Lediglich vor den Aufzügen gibt es ein Noppenfeld, dieses ist aber nicht auffindbar. zu 2.) Das Verbot für Rollstuhlfahrer, die Rampe zu benutzen, ist ein schlechter Witz, denn die Rampen wurden gerade durchgesetzt, um eine Passierbarkeit der Unterführung bei den häufigen Ausfällen der Aufzüge zu gewährleisten. Nötig ist ein Hinweisschild, dass die Rampen steiler sind als es nach den Richtlinien für Barrierefreiheit zulässig ist. zu 3) Das Blindenleitsystem am östlichen Bahnsteig endet an der Hoheitsgrenze zwischen Bahn und Stadt. Insbesondere am oberen Ende der Rampen und Treppen ist jeweils ein Noppenfeld als Warnung für Blinde anzubringen. zu 4.) Der Durchgang nördlich des Bahnhofsgebäudes wurde mit einem Zaun zugebaut. Dieser Durchgang stellt aber den kürzesten Weg zu den Bushaltestellen in der Alexanderstraße dar. Die Fahrgäste werden unnötigerweise zu einem Umweg gezwungen. zu 5.) Der alte Busbahnhof liegt brach, die Busse stauen sich stattdessen an den Ersatzhaltestellen in der Breitlacherstraße. Da der Abriss des Rewe-Marktes und die Neugestaltung des Platzes sicher noch Jahre dauern werden (schließlich ist der dafür notwendige Bebauungsplan noch nicht einmal vorgelegt), ist es sinnvoll und notwendig, den bisherigen Busbahnhof provisorisch wieder in Betrieb zu nehmen. zu 6.) Im Tunnel fehlen Hinweisschilder vollständig, und die Hinweisschilder an den Zugängen sind irreführend. Auf beiden Seiten werden Fahrgäste, die zum Bus wollen, in den Tunnel geschickt, ohne Hinweis welcher Bus auf welcher Seite des Bahnhofs abfährt. Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 526 Bericht des Magistrats vom 29.07.2013, B 381 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 08.08.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. August 2012Sie sind hierNRNR 344Mängel am Bahnhof Rödelheim beseitigenSTVV-Antrag · LINKE.
- 7. Dezember 2012BB 526Mängel am Bahnhof Rödelheim beseitigenMagistratsbericht
- 29. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 52 WochenBB 381Mängel am Bahnhof Rödelheim beseitigenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP, REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme)