Bebauungsplan für das Turmpalastareal aufstellen
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aufstellen Das Gebiet zwischen Bleichstraße, Katzenpforte, Stiftstraße und dem Eschenheimer Tor ist für die Entwicklung der Frankfurter Innenstadt von großer Bedeutung. Die vorhandene, traditionsreiche Kinonutzung trägt zur Belebung bis in die Abendstunden hinein bei. Die kleinteiligen Ladenflächen runden das Angebot der Zeil-Nebenstraßen ab. Hinzu kommt, dass die vorhandenen 50er-Jahre-Wohnhäuser, auch wenn sie nicht unter Denkmalschutz stehen, einen wichtigen Beitrag zur Wiedererkennbarkeit dieses Teils der Frankfurter Innenstadt leisten - ein Aspekt, der vor dem Hintergrund des sehr weitgehenden Stadtumbaus in diesem Teil Frankfurts verständlich und immer mehr Menschen ein wichtiges Anliegen ist. Die Berichte über geplante Immobilienprojekte in diesem Bereich verlangen dringend einen geordneten planerischen Prozess, in dem dann auch die Bürgerbeteiligung gewährleistet werden kann. Durch geeignete planerische Festsetzungen soll alles getan werden, um die beiden genannten charakteristischen Wohngebäude an der Ecke Stiftstraße/Eschenheimer Tor mit ihren preisgünstigen Wohnungen zu erhalten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das von der Bleichstraße, der Katzenpforte, der Stiftstraße und dem Eschenheimer Tor begrenzte Gebiet einen Bebauungsplan mit folgenden Zielen aufzustellen:
- Berücksichtigung des Standortes eines Wohnhochhauses entsprechend der Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans (M 106/2008).
- Entlang der Straßen Begrenzung auf max. 6 Geschosse.
- Im Bereich der Häuser Stiftstraße 34 und 36 Festschreibung der gegenwärtigen Art und des gegenwärtigen Maßes der Nutzung, sowie der Baulinien und der Traufhöhe.
- Im Bereich der Grundstücke der Stadt Frankfurt, die z. T. in Erbbaurecht vergeben sind, Ausweisung einer kulturellen Nutzung, z. B. Kino.
- Öffentliche Nutzung aller Erdgeschoßflächen.
- Im Bereich des Eschenheimer Tors ausreichend dimensionierte Flächen für den dort sehr starken Fußgängerverkehr.
- Im Bereich Stiftstraße und Katzenpforte oberhalb des Erdgeschosses ausschließlich Wohnen.
Inhalt
Antrag vom 30.03.2010, NR 1795
Betreff: Bebauungsplan für das Turmpalastareal aufstellen Das Gebiet zwischen Bleichstraße, Katzenpforte, Stiftstraße und dem Eschenheimer Tor ist für die Entwicklung der Frankfurter Innenstadt von großer Bedeutung. Die vorhandene, traditionsreiche Kinonutzung trägt zur Belebung bis in die Abendstunden hinein bei. Die kleinteiligen Ladenflächen runden das Angebot der Zeil-Nebenstraßen ab. Hinzu kommt, dass die vorhandenen 50er-Jahre-Wohnhäuser, auch wenn sie nicht unter Denkmalschutz stehen, einen wichtigen Beitrag zur Wiedererkennbarkeit dieses Teils der Frankfurter Innenstadt leisten - ein Aspekt, der vor dem Hintergrund des sehr weitgehenden Stadtumbaus in diesem Teil Frankfurts verständlich und immer mehr Menschen ein wichtiges Anliegen ist. Die Berichte über geplante Immobilienprojekte in diesem Bereich verlangen dringend einen geordneten planerischen Prozess, in dem dann auch die Bürgerbeteiligung gewährleistet werden kann. Durch geeignete planerische Festsetzungen soll alles getan werden, um die beiden genannten charakteristischen Wohngebäude an der Ecke Stiftstraße/Eschenheimer Tor mit ihren preisgünstigen Wohnungen zu erhalten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das von der Bleichstraße, der Katzenpforte, der Stiftstraße und dem Eschenheimer Tor begrenzte Gebiet einen Bebauungsplan mit folgenden Zielen aufzustellen:
- Berücksichtigung des Standortes eines Wohnhochhauses entsprechend der Fortschreibung des Hochhausentwicklungsplans (M 106/2008).
- Entlang der Straßen Begrenzung auf max. 6 Geschosse.
- Im Bereich der Häuser Stiftstraße 34 und 36 Festschreibung der gegenwärtigen Art und des gegenwärtigen Maßes der Nutzung, sowie der Baulinien und der Traufhöhe.
- Im Bereich der Grundstücke der Stadt Frankfurt, die z. T. in Erbbaurecht vergeben sind, Ausweisung einer kulturellen Nutzung, z. B. Kino.
- Öffentliche Nutzung aller Erdgeschoßflächen.
- Im Bereich des Eschenheimer Tors ausreichend dimensionierte Flächen für den dort sehr starken Fußgängerverkehr.
- Im Bereich Stiftstraße und Katzenpforte oberhalb des Erdgeschosses ausschließlich Wohnen.Nebenvorlage: Antrag vom 13.04.2010, OF 633/1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2010Sie sind hierNRNR 1795Bebauungsplan für das Turmpalastareal aufstellenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 19. Juli 2010Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 460Rettet das Nitribitt-Haus und den Turmpalast Bebauungsplan für das Turmpalastareal aufgestellen.Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu Ziffer 1.: CDU, SPD und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE (= Kenntnis unter Hinweis auf NR 1778) zu Ziffer 2. bis 7.: CDU, SPD, LINKE. und FDP; GRÜNE (= Kenntnis unter Hinweis auf NR 1778),
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Annahme mit Maßgabe); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Schenk (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Punkt 4. wie folgt lautet: "Im Bereich der Grundstücke der Stadt Frankfurt, die zum Teil in Erbbaurecht vergeben sind, Ausweisung einer auch in den Abendstunden belebenden Nutzung, z. B. kulturell.") Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und Stv. Schenk (= Annahme) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Stv. Holtz (= Annahme im Rahmen NR 1778)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FAG, FREIE WÄHLER, Stv. Holtz und Stv. Schenk gegen LINKE., und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) zu 2. zu 1. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, FREIE WÄHLER und Stv. Schenk gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie Stv. Holtz (= Annahme im Rahmen NR 1778) Ziffern 2. bis 7.: CDU. SPD, GRÜNE, FAG, FREIE WÄHLER und Stv. Schenk gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Punkt 4. wie folgt lautet: "Im Bereich der Grundstücke der Stadt Frankfurt, die zum Teil in Erbbaurecht vergeben sind, Ausweisung einer auch in den Abendstunden belebenden Nutzung, z. B. kulturell") und Stv. Holtz (= Annahme im Rahmen NR 1778)