Barrierefreiheit im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Am Eisernen Schlag 31 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und berichten, ob im Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 die Barrierefreiheit dadurch erreicht werden kann, dass zur Überwindung der drei Treppenstufen zum Aufzug eine Rampe installiert werden kann. Begründung: Die Herstellung der Barrierefreiheit im genannten Wohnhaus der ABG Holding ist in Sinne der Mieter mit Mobilitätseinschränkung wünschenswert. Der Einbau einer Rampe stellt gegenüber anderen möglichen Lösungen eine kostengünstige und wartungsarme Variante dar und sollte daher bevorzugt geprüft werden.
Inhalt
Antrag vom 05.11.2009, NR 1618
Betreff: Barrierefreiheit im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und berichten, ob im Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 die Barrierefreiheit dadurch erreicht werden kann, dass zur Überwindung der drei Treppenstufen zum Aufzug eine Rampe installiert werden kann.
Begründung: Die Herstellung der Barrierefreiheit im genannten Wohnhaus der ABG Holding ist in Sinne der Mieter mit Mobilitätseinschränkung wünschenswert. Der Einbau einer Rampe stellt gegenüber anderen möglichen Lösungen eine kostengünstige und wartungsarme Variante dar und sollte daher bevorzugt geprüft werden.Hauptvorlage: Antrag vom 13.10.2009, NR 1591
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2009Sie sind hierNRNR 1618Barrierefreiheit im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31STVV-Antrag · FDP
- 19. März 2010BB 180Einbau eines Treppenlifts im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in GinnheimMagistratsbericht
- 27. August 2010Antwort des Magistrats · nach 42 WochenBB 561Einbau eines Treppenlifts im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in GinnheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1591) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (NR 1591 und NR 1618 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1591 = Annahme, NR 1618 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1591) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)