Einbau eines Treppenlifts im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in Ginnheim
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in Ginnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, ob im 11-stöckigen Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in Ginnheim für mehrere Mieter/innen mit Rollstuhl und Rollator, die die drei Treppenstufen zum Aufzug im Hauseingang wegen ihrer Mobilitätseinschränkung nicht mehr zu Fuß überwinden können, ein Treppenlift auf Kosten der ABG Frankfurt Holding mit Übernahme der Wartungskosten eingebaut werden kann. Die Genehmigung für den Einbau eines Treppenlifts liegt seit dem 20.07.2009 einer Mieterin vor. Begründung: Eine Mieterin des 11-stöckigen Wohnhochhauses Am Eisernen Schlag 31 in Ginnheim hat mit Schreiben der ABG Frankfurt Holding vom 20.07.2009 die Genehmigung zum Einbau eines Plattformtreppenlifts im Hauseingangsbereich erhalten, um die drei Treppenstufen bis zum Aufzug überwinden zu können. Die Genehmigungen der Branddirektion und der Bauaufsicht, die die Mieterin bzw. in Vertretung für sie das Bürgerinstitut e.V. eingeholt haben, liegen der ABG FH ebenfalls vor. Um die Mieterin wegen eines barrierefreien Eingangsbereichs des Treppenhauses zu beraten war eine Beraterin des Wohnungsamts, nämlich der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und Senioren sowie eine Beraterin des VDK vor Ort gewesen. Diese hatten vor der Genehmigung vom 20.07.2009 der ABG FH ihre schriftliche Befürwortung des notwendigen barrierefreien Zugangs zum Aufzug zugeschickt. Alles in allem erweist sich das Verfahren als ein sehr personenintensiver, umständlicher und langwieriger Prozess, insbesondere wenn eine kranke Person, die auf viel Unterstützung und den Rollstuhl angewiesen ist, die genannten Institutionen und Personen zusammenbringen und überzeugen muss. Als Ergebnis dieses Lernprozesses aus dem bislang umständlichen und eher abwehrenden Procedere sollte eine städtische Beratung und Genehmigung "aus einer Hand" eingerichtet werden. Der nun genehmigte Treppenlift würde die Mieterin rund 12.000 Euro kosten. Die Wartungskosten und der Abbau nach Beendigung des Mietverhältnisses sollen, so verlangt es die ABG Frankfurt Holding in ihrem Schreiben vom 20.07.2009, ebenfalls zu Lasten der Mieterin gehen. Parlamentarisch ist der Vorgang durch die folgenden Vorlagen bekannt: FAG-Frage in der Fragestunde Nr.985/2009, FAG-Anfrage Nr. 1355/2009 sowie Bericht 643/2009. Gefragt wurde nach einem barrierefreien Zugang, weil die drei Treppenstufen bis zum Aufzug eine Barriere sind. Sie stellen ein Hindernis für alle der über 60 Mietparteien im Haus dar, darunter eine Krabbelstube, Zahnarztpraxen und verschiedene Firmen. Kinderwagen, Anlieferungen, Gepäck, Rollatoren, Rollstühle usw. müssen die drei Treppenstufen hoch getragen. Die FNP berichtete dazu am 14.05.2009 "Diese Stufen fesseln sie ans Haus". Die FR berichtete am 26.7.2009 "Gefangen Zuhause". Bevor eine Mieterin als Mietpartei nun eigens tätig wird und die Gesamtkosten finanziert, sollte überprüft werden, ob es weitere Mietparteien im Wohnhochhaus gibt, die auf Barrierefreiheit nach §554a BGB angewiesen sind. Zurzeit sind drei Mieterinnen im Haus Am Eisernen Schlag 31 bekannt, die auf den barrierefreien Zutritt zum Aufzug dringend angewiesen sind. Ohne ihn können sie das Haus weder verlassen noch wieder zurück in ihre Wohnungen. Verträge zwischen den einzelnen Mietparteien zur Treppenliftnutzung erscheinen abwegig. Hier sollte es eine übergeordnete Vertragslösung geben. Vielleicht gibt es bereits in Frankfurt oder anderswo bei Wohnungsgesellschaften einen solchen Mustervertrag, der herangezogen werden könnte. Von der Stadt - Behindertenbeauftragte, Wohnungsamt, ABG FH - sollte nun ein Vorschlag erarbeitet werden, dass zeitnah in dem 11-stöckigen Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 ein barrierefreier Zugang zum Aufzug (z.B. mit einem Treppenlift, zu dem alle mobilitätseingeschränkten Personen einen Schlüssel haben) von der Vermieterin ABG Frankfurt Holding eingebaut wird. Die Finanzierung (12.000 Euro) und die Wartung (rund 300 Euro im Jahr) des Treppenlifts sollten ebenfalls von der ABG Frankfurt Holding übernommen werden. Denn Barrierefreiheit in einem Wohnhochhaus ist kein Individualproblem. Es ist eine allgemeine sozialpolitische Aufgabe im Rahmen der Partizipativen Altersplanung, einen barrierefreien Zugang zu den vielen Wohnungen in den 11 Stockwerken des Gebäudes zu schaffen. Perspektivisch gibt es statt des Lifts über die drei Stufen noch eine andere Lösung: Durch eine Verlängerung des Treppenhausvorbaus könnte im Hauseingang statt der drei Treppenstufen eine Rampe eingeplant werden. Platz dafür ist im Außenbereich vorhanden. Dies würde allerdings einen entsprechenden Auftrag an ein Planungsbüro durch die ABG FH, sofern sie sich selbst dazu nicht in der Lage sieht, erfordern sowie eine Genehmigung durch die Bauaufsicht.
Inhalt
Antrag vom 13.10.2009, NR 1591
Betreff: Einbau eines Treppenlifts im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in Ginnheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, ob im 11-stöckigen Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in Ginnheim für mehrere Mieter/innen mit Rollstuhl und Rollator, die die drei Treppenstufen zum Aufzug im Hauseingang wegen ihrer Mobilitätseinschränkung nicht mehr zu Fuß überwinden können, ein Treppenlift auf Kosten der ABG Frankfurt Holding mit Übernahme der Wartungskosten eingebaut werden kann. Die Genehmigung für den Einbau eines Treppenlifts liegt seit dem 20.07.2009 einer Mieterin vor.
Begründung: Eine Mieterin des 11-stöckigen Wohnhochhauses Am Eisernen Schlag 31 in Ginnheim hat mit Schreiben der ABG Frankfurt Holding vom 20.07.2009 die Genehmigung zum Einbau eines Plattformtreppenlifts im Hauseingangsbereich erhalten, um die drei Treppenstufen bis zum Aufzug überwinden zu können. Die Genehmigungen der Branddirektion und der Bauaufsicht, die die Mieterin bzw. in Vertretung für sie das Bürgerinstitut e.V. eingeholt haben, liegen der ABG FH ebenfalls vor. Um die Mieterin wegen eines barrierefreien Eingangsbereichs des Treppenhauses zu beraten war eine Beraterin des Wohnungsamts, nämlich der Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen und Senioren sowie eine Beraterin des VDK vor Ort gewesen. Diese hatten vor der Genehmigung vom 20.07.2009 der ABG FH ihre schriftliche Befürwortung des notwendigen barrierefreien Zugangs zum Aufzug zugeschickt. Alles in allem erweist sich das Verfahren als ein sehr personenintensiver, umständlicher und langwieriger Prozess, insbesondere wenn eine kranke Person, die auf viel Unterstützung und den Rollstuhl angewiesen ist, die genannten Institutionen und Personen zusammenbringen und überzeugen muss. Als Ergebnis dieses Lernprozesses aus dem bislang umständlichen und eher abwehrenden Procedere sollte eine städtische Beratung und Genehmigung "aus einer Hand" eingerichtet werden. Der nun genehmigte Treppenlift würde die Mieterin rund 12.000 Euro kosten. Die Wartungskosten und der Abbau nach Beendigung des Mietverhältnisses sollen, so verlangt es die ABG Frankfurt Holding in ihrem Schreiben vom 20.07.2009, ebenfalls zu Lasten der Mieterin gehen. Parlamentarisch ist der Vorgang durch die folgenden Vorlagen bekannt: FAG-Frage in der Fragestunde Nr.985/2009, FAG-Anfrage Nr. 1355/2009 sowie Bericht 643/2009. Gefragt wurde nach einem barrierefreien Zugang, weil die drei Treppenstufen bis zum Aufzug eine Barriere sind. Sie stellen ein Hindernis für alle der über 60 Mietparteien im Haus dar, darunter eine Krabbelstube, Zahnarztpraxen und verschiedene Firmen. Kinderwagen, Anlieferungen, Gepäck, Rollatoren, Rollstühle usw. müssen die drei Treppenstufen hoch getragen. Die FNP berichtete dazu am 14.05.2009 "Diese Stufen fesseln sie ans Haus". Die FR berichtete am 26.7.2009 "Gefangen Zuhause". Bevor eine Mieterin als Mietpartei nun eigens tätig wird und die Gesamtkosten finanziert, sollte überprüft werden, ob es weitere Mietparteien im Wohnhochhaus gibt, die auf Barrierefreiheit nach §554a BGB angewiesen sind. Zurzeit sind drei Mieterinnen im Haus Am Eisernen Schlag 31 bekannt, die auf den barrierefreien Zutritt zum Aufzug dringend angewiesen sind. Ohne ihn können sie das Haus weder verlassen noch wieder zurück in ihre Wohnungen. Verträge zwischen den einzelnen Mietparteien zur Treppenliftnutzung erscheinen abwegig. Hier sollte es eine übergeordnete Vertragslösung geben. Vielleicht gibt es bereits in Frankfurt oder anderswo bei Wohnungsgesellschaften einen solchen Mustervertrag, der herangezogen werden könnte. Von der Stadt - Behindertenbeauftragte, Wohnungsamt, ABG FH - sollte nun ein Vorschlag erarbeitet werden, dass zeitnah in dem 11-stöckigen Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 ein barrierefreier Zugang zum Aufzug (z.B. mit einem Treppenlift, zu dem alle mobilitätseingeschränkten Personen einen Schlüssel haben) von der Vermieterin ABG Frankfurt Holding eingebaut wird. Die Finanzierung (12.000 Euro) und die Wartung (rund 300 Euro im Jahr) des Treppenlifts sollten ebenfalls von der ABG Frankfurt Holding übernommen werden. Denn Barrierefreiheit in einem Wohnhochhaus ist kein Individualproblem. Es ist eine allgemeine sozialpolitische Aufgabe im Rahmen der Partizipativen Altersplanung, einen barrierefreien Zugang zu den vielen Wohnungen in den 11 Stockwerken des Gebäudes zu schaffen. Perspektivisch gibt es statt des Lifts über die drei Stufen noch eine andere Lösung: Durch eine Verlängerung des Treppenhausvorbaus könnte im Hauseingang statt der drei Treppenstufen eine Rampe eingeplant werden. Platz dafür ist im Außenbereich vorhanden. Dies würde allerdings einen entsprechenden Auftrag an ein Planungsbüro durch die ABG FH, sofern sie sich selbst dazu nicht in der Lage sieht, erfordern sowie eine Genehmigung durch die Bauaufsicht.Nebenvorlage: Antrag vom 05.11.2009, NR 1618
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2009Sie sind hierNRNR 1591Einbau eines Treppenlifts im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in GinnheimSTVV-Antrag · FAG
- 19. März 2010BB 180Einbau eines Treppenlifts im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in GinnheimMagistratsbericht
- 27. August 2010Antwort des Magistrats · nach 45 WochenBB 561Einbau eines Treppenlifts im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in GinnheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1591) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (NR 1591 und NR 1618 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1591 = Annahme, NR 1618 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Freie Wähler, REP und NPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1591) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)