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Einbau eines Treppenlifts im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in Ginnheim

Vorlagentyp: B
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 27.08.2010, B 561

Betreff: Einbau eines Treppenlifts im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in Ginnheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.01.2010, § 7482 - NR 1591 FAG, NR 1618 FDP, B 180/10 - In Ergänzung zum Bericht des Magistrats vom 19.03.2010, B 180, wird mitgeteilt, dass inzwischen im Eingangsbereich des Wohnhauses Am Eisernen Schlag 31 ein Treppenlift eingebaut wurde, so wie dies der Geschäftsführer der ABG Frankfurt Holding dem Sozialausschuss bereits zugesagt hatte. Ein Teil der Kosten ist vom Sozialversicherungsträger übernommen worden. Der größere Kostenanteil wird seitens der ABG Frankfurt Holding getragen. Es dient zur Kenntnis, dass die ABG Frankfurt Holding diese Einbaumaßnahme vorgenommen hat, obwohl keine rechtliche Verpflichtung zur Kostenübernahme bestand. Ein Präzedenzfall kann hieraus für künftige Fälle nicht abgeleitet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2009NRNR 1591Einbau eines Treppenlifts im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in GinnheimSTVV-Antrag · FAG
  2. 5. November 2009NRNR 1618Barrierefreiheit im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31STVV-Antrag · FDP
  3. 19. März 2010BB 180Einbau eines Treppenlifts im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in GinnheimMagistratsbericht
  4. 27. August 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 Wochen
    BB 561Einbau eines Treppenlifts im ABG Wohnhochhaus Am Eisernen Schlag 31 in Ginnheim
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 45 · 23.09.2010
TO II, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 561 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 45 · 04.11.2010
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 561 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Sonstige:
FAG (Kenntnis)Freie Wähler (Kenntnis)NPD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, FREIE WÄHLER und NPD (= Kenntnis)

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