Raumluftwechselgeräte in Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Prüfung und Berichterstattung über die Integration von Raumluftwechselgeräten in Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Gebäuden, um das Infektionsrisiko mit dem Virus Sars-CoV-2 zu reduzieren. Ziel ist es, durch technische Maßnahmen einen sicheren Schulalltag und eine Reduzierung der Virusübertragung in öffentlichen Räumen zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
- Es wird geprüft und berichtet, inwiefern Raumluftwechselgeräte in Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden, die über raumlufttechnische Anlagen belüftet werden,
- a)technisch zu integrieren sind,
- b)welcher Beitrag dadurch zur Eindämmung des Infektionsrisikos mit dem Virus Sars-CoV-2 geleistet werden kann und
- c)welche Kosten der Stadt für die Maßnahme entstehen, sie an allen Schulen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden in Passivbauweise einzurichten.
- Die Leistung des Gerätes beinhaltet das Einfangen von virenlastigen Aerosolen, die nach Gebrauch des Geräts durch Erhitzen auf 100 Grad abgetötet werden.
- Es werden weitere Maßnahmen geprüft, wie eine erfolgreiche und effiziente Reduzierung des Infektionsrisikos in schulischen und öffentlichen Räumen sichergestellt werden kann.
Begründung
Viren, insbesondere das Sars-CoV-2, übertragen sich über Tröpfchen- und Schmierinfektion und in der Raumluft über Aerosole. Für die Gewährleistung des regulären Schulalltags unter Corona Bedingungen ist somit der regelmäßige Luftaustausch in Klassenzimmern notwendig. Gerade hier ist darauf zu achten, dass die Geräte möglichst geräuscharm arbeiten. Doch auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und öffentlichen Gebäuden gilt es, die Übertragung des Sars-CoV-2 über Aerosole zu verhindern bzw. zu erschweren, um das öffentliche Leben im Alltag zu ermöglichen. Die verwendeten Raumluftwechsler müssen in der Lage sein, Kleinstpartikel wie Viren der Größe von 0,06 - 0,14 Mikrometer aufzunehmen. Die Luftwechselrate soll dabei an die jeweilige Raumgröße angepasst sein, um mindestens sechs Mal pro Stunde einen Luftaustausch zu generieren. In Schulen in Passivhausbauweise erfolgt die Belüftung über RLT-Anlagen, die nicht über Frischluftzufuhr, sondern über Umluft betrieben werden. Hierbei besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko. Wie Forschungsergebnisse zeigen, können Filteranlagen kombiniert mit Raumluftwechslern die Aerosolkonzentration in Räumen um bis zu 90% reduzieren und somit die Ansteckungsgefahr eindämmen. Raumluftwechselgeräte ziehen im Gegensatz zu Filteranlagen nicht nur die Aerosole an, sondern verbrennen die angesogenen Viren nach jedem Gebrauch auf Knopfdruck bei 100 Grad Celsius. So wird einer Verteilung der Viren entgegengewirkt und ein gefährlicher manueller Filterwechsel verhindert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Oktober 2020Sie sind hierNRNR 1291Raumluftwechselgeräte in Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln und GebäudenSTVV-Antrag · LINKE.
- 22. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 19Raumluftwechselgeräte in Schulen, öffentlichen Verkehrsmitteln und GebäudenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1291 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1296 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage NR 1311 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1291 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1296 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1311 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1291 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1296 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1311 auf den Ausschuss für Soziales und Gesundheit delegiert hat.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 1291 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1296 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffer 1. und 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1296) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen NR 1296) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1291) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1296) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (NR 1291 und NR 1311 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (NR 1291, NR 1296 und NR 1311 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage NR 1291 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1296 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage NR 1311 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. und 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1296) Ziffer 2.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen NR 1296) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1291) sowie FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1296)