Kein Braunkohlestaubkraftwerk in Griesheim
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Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Genehmigung des geplanten Braunkohlestaubkraftwerkes in Griesheim zu verhindern. 2. eine gemeinsame und integrierte Stellungnahme der Stadt Frankfurt zu dem Genehmigungsverfahren nach BImSchG zu erarbeiten und abzugeben, wie dies in dem Bericht B 263 vom 27.5.2011 erklärt wurde. 3. auf das Regierungspräsidium und WeylChem einzuwirken, dass die Genehmigung als öffentliches (förmliches) Verfahren nach § 10 BImSchG und nicht als vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG durchgeführt wird. 4. auf das Regierungspräsidium und WeylChem einzuwirken, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erstellt und begutachtet wird. 5. bei WeylChem darauf hinzuwirken, dass am Standort Griesheim ein integriertes Energiekonzept erstellt wird. Bei diesem Konzept soll durch die Nutzung noch ungenutzter Abwärme der Energiebedarf minimiert werden. Begründung: Braunkohlenutzung jeglicher Art gehört in die energiepolitische Steinzeit. Braunkohle ist der klimaschädlichste fossile Brennstoff. Selbst moderne Braunkohlekraftwerke stoßen mehr als 800 Gramm CO2 pro Kilowattstunde aus. Die Stadt Frankfurt kann sich in Zeiten des Klimawandels solche Projekte auf keinen Fall leisten. Die Bewerbung zum "European Green Capital Award" und Maßnahmen wie im B 274 vom 27.5.2013 "Bausteine für den Klimaschutz hier: Ein kommunaler Klimaschutzbericht für Frankfurt" beschrieben könnten zukünftig unterbleiben, da sie durch solche Kraftwerke ad absurdum geführt werden. Dem Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main (Oktober 2011), ist zu entnehmen, dass beim Verbrennen von Braunkohle rund 1000- bis 2000-mal mehr Feinstaub (PM 10) entsteht als beim Verbrennen von Erdgas (Tabelle 11, Seite 41). Quecksilber ist sehr giftig, umweltgefährdend, reproduktionstoxisch, d.h. es kann das Kind im Mutterleib schädigen, stark wassergefährdend (WGK 3), sehr giftig für Wasserorganismen, schädigt Organe bei längerer und langfristiger Exposition, reichert sich im Körper an und überwindet die Gehirn-Blutsperre und reichert sich auch dort an. Die Anlage wird wohl wie in Fechenheim ca. 2 kg Quecksilber im Jahr emittieren. Die Leistung der Anlage liegt mit 19,5 MW knapp unter der Grenze von 20 MW im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) auch solche Grenzen können geändert werden. Besonders wenn die CO2-Einsparziele nicht eingehalten werden. Auch eine CO2-Steuer ist denkbar. Im Jahr 1991 wurde in Schweden eine CO2-Steuer eingeführt. Der Steuertarif stieg von anfänglich 27 Euro pro Tonne CO2 bis auf 110 Euro im Jahr 2010.
Inhalt
Antrag vom 15.04.2015, NR 1178
Betreff: Kein Braunkohlestaubkraftwerk in Griesheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. alle Maßnahmen zu ergreifen, um eine Genehmigung des geplanten Braunkohlestaubkraftwerkes in Griesheim zu verhindern. 2. eine gemeinsame und integrierte Stellungnahme der Stadt Frankfurt zu dem Genehmigungsverfahren nach BImSchG zu erarbeiten und abzugeben, wie dies in dem Bericht B 263 vom 27.5.2011 erklärt wurde. 3. auf das Regierungspräsidium und WeylChem einzuwirken, dass die Genehmigung als öffentliches (förmliches) Verfahren nach § 10 BImSchG und nicht als vereinfachtes Verfahren nach § 19 BImSchG durchgeführt wird. 4. auf das Regierungspräsidium und WeylChem einzuwirken, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Rahmen des Genehmigungsverfahrens erstellt und begutachtet wird. 5. bei WeylChem darauf hinzuwirken, dass am Standort Griesheim ein integriertes Energiekonzept erstellt wird. Bei diesem Konzept soll durch die Nutzung noch ungenutzter Abwärme der Energiebedarf minimiert werden.
Begründung: Braunkohlenutzung jeglicher Art gehört in die energiepolitische Steinzeit. Braunkohle ist der klimaschädlichste fossile Brennstoff. Selbst moderne Braunkohlekraftwerke stoßen mehr als 800 Gramm CO2 pro Kilowattstunde aus. Die Stadt Frankfurt kann sich in Zeiten des Klimawandels solche Projekte auf keinen Fall leisten. Die Bewerbung zum "European Green Capital Award" und Maßnahmen wie im B 274 vom 27.5.2013 "Bausteine für den Klimaschutz hier: Ein kommunaler Klimaschutzbericht für Frankfurt" beschrieben könnten zukünftig unterbleiben, da sie durch solche Kraftwerke ad absurdum geführt werden. Dem Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Frankfurt am Main (Oktober 2011), ist zu entnehmen, dass beim Verbrennen von Braunkohle rund 1000- bis 2000-mal mehr Feinstaub (PM 10) entsteht als beim Verbrennen von Erdgas (Tabelle 11, Seite 41). Quecksilber ist sehr giftig, umweltgefährdend, reproduktionstoxisch, d.h. es kann das Kind im Mutterleib schädigen, stark wassergefährdend (WGK 3), sehr giftig für Wasserorganismen, schädigt Organe bei längerer und langfristiger Exposition, reichert sich im Körper an und überwindet die Gehirn-Blutsperre und reichert sich auch dort an. Die Anlage wird wohl wie in Fechenheim ca. 2 kg Quecksilber im Jahr emittieren. Die Leistung der Anlage liegt mit 19,5 MW knapp unter der Grenze von 20 MW im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) auch solche Grenzen können geändert werden. Besonders wenn die CO2-Einsparziele nicht eingehalten werden. Auch eine CO2-Steuer ist denkbar. Im Jahr 1991 wurde in Schweden eine CO2-Steuer eingeführt. Der Steuertarif stieg von anfänglich 27 Euro pro Tonne CO2 bis auf 110 Euro im Jahr 2010.Nebenvorlage: Antrag vom 26.05.2015, NR 1215 Antrag vom 10.06.2015, NR 1227
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. April 2015Sie sind hierNRNR 1178Kein Braunkohlestaubkraftwerk in GriesheimSTVV-Antrag · SPD
- 28. September 2015Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 350Kein Braunkohlestaubkraftwerk in GriesheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Ziffern 1. bis 4.: SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP und BFF (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 5.: SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und BFF (= Ablehnung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. SPD und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1178 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 1178 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1178), LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1215) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1215) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 1178 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1178 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 1178 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1178), LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1215) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1215) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 1178 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung)