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Kein Braunkohlestaubkraftwerk in Griesheim

Vorlagentyp: B
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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 28.09.2015, B 350

Betreff: Kein Braunkohlestaubkraftwerk in Griesheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.06.2015, § 6017 - NR 1178/15 SPD, NR 1227/15 CDU/GRÜNE - Ein erhöhter Kohlenstoffdioxidausstoß in Verbindung mit einem klimaunverträglichen Brennstoff wie Braunkohlestaub wird vom Magistrat grundsätzlich kritisch gesehen. Die Umsetzung des geplanten Vorhabens steht nicht im Einklang mit den Klimaschutzzielen der Stadt Frankfurt am Main. Gleichzeitig sind die wirtschaftlichen Interessen der Firma WeylChem/ICIG-Unternehmensgruppe nachvollziehbar. Da das geplante Kraftwerk auch mit dem sauberen Brennstoff Erdgas betrieben werden kann, ist es Ziel, in den laufenden Gesprächen einen Kompromiss aus Wirtschaftlichkeit, Standortsicherheit und Erhalt von Arbeitsplätzen auf der einen Seite sowie Klimaschutz und Luftreinhaltung auf der anderen Seite zu finden. Zu II c), d) und III a): Der Magistrat, vertreten durch Frau Stadträtin Rosemarie Heilig, hat bereits Gespräche mit der Firma WeylChem über das Projekt und dem einhergehenden Anwohnerschutz geführt. Der Magistrat versucht in diesen Gesprächen, den Betreiber zu einem bestmöglichen und über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehenden Immissionsschutz auf freiwilliger Basis zu bewegen. Zudem soll die Möglichkeit eines Energieverbundes im Industriepark Griesheim geprüft werden, um die Braunkohlestaubfeuerung, wenn sie nicht vermeidbar ist, so stark wie möglich zu reduzieren. Mit der Teilnahme von WeylChem an dem Lernenden Energie Effizienz Netzwerk (LEEN) Frankfurt Rhein Main erwartet der Magistrat, dass das Unternehmen zumindest in Bezug auf die CO2-Emissionen Energieeinsparungsmaßnahmen einleitet und umsetzt, die dem erhöhten Ausstoß entgegenwirken und ihn möglichst auffangen. Nach Ende der vierjährigen LEEN-Phase sollte das Unternehmen insgesamt weniger CO2 emittieren als heute. Die Unternehmen, die sich an LEEN beteiligen, steigern ihr Energieeffizienz in der Regel doppelt so schnell wie der Branchendurchschnitt. Die mittlere Einsparquote der Unternehmen aus den 60 vom Fraunhofer Institut ausgewerteten Netzwerken lag bei 10 bis 15%. Zu I a), b) und III b): Das Vorhaben ist aufgrund seiner maximalen Leistung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig. Die einschlägige rechtliche Grundlage zur Beurteilung von Luftschadstoffemissionen ist die TA Luft - Die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft). Im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens wurde die Emissionsrelevanz des geplanten Braunkohlestaubkraftwerks in den Antragsunterlagen des Vorhabenträgers entsprechend begutachtet. Die TA-Luft sieht die Bestimmung der Immissionskenngrößen erst dann vor, wenn sogenannte "Bagatellmassenströme" überschritten werden. Unterhalb der Bagatellmassenströme sieht der Gesetzgeber einen Immissionseinfluss als irrelevant an. Im Gutachten sind die folgenden Schadstoffe betrachtet worden: Luftschadstoff Bagatellmassenstrom nach TA-Luft (Tabelle 7) Volllastbetrieb der geplanten Anlage mit 19,5 MW mit Braunkohlestaub Stickstoffoxide, angegeben als NO2 [kg/h] 20 < 11,0 Staub

[kg/h] 1 < 0,6 Schwefeloxide, angegeben als SO2 [kg/h] 20 23,3 Die emittierten Höchstmengen, angegeben als Massenstrom in Kilogramm pro Stunde Volllastbetrieb, sind der letzten Spalte der Tabelle zu entnehmen. Welche Mengen tatsächlich emittiert werden, kann der Magistrat nicht abschätzen, da sich diese Größen erst nach einem Jahr Betriebszeit feststellen lassen (gefahrene Leistung der Anlage und Betriebsstunden). Da der Bagatellmassenstrom ausschließlich bei Schwefeldioxid überschritten wurde, ist dieser Stoff als einziger im Gutachten der Antragsunterlagen weiter betrachtet worden. Der Magistrat hatte in seiner Stellungnahme an das Regierungspräsidium Darmstadt im Genehmigungsverfahren eine zusätzliche Abgasnachbehandlung zur Entschwefelung gefordert. Über die Quecksilberemissionen können keine Angaben gemacht werden, da diese vom Vorhabensträger noch nicht beurteilt worden sind. Eine Untersuchung der Quecksilberemissionen hat der Magistrat gefordert. Die Emissionen sollen nach Inbetriebnahme der Anlage schadstoffbezogen kontinuierlich oder durch Einzelmessungen überwacht werden. Des Weiteren verweist der Magistrat auf den Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt, welches den Genehmigungsantrag des geplanten Braunkohlestaubkraftwerks im Rahmen der "Öffentlichen Bekanntmachungen" offen gelegt hat: https://rp-darmstadt.hessen.de/irj/RPDA_Internet?cid=a 33216cafc5eecfa5616541becb9d8a5 Kapitel 8 beinhaltet das Gutachten zur Luftreinhaltung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. April 2015NRNR 1178Kein Braunkohlestaubkraftwerk in GriesheimSTVV-Antrag · SPD
  2. 10. Juni 2015NRNR 1227Braunkohlestaubkraftwerk im Industriepark GriesheimSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  3. 28. September 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    BB 350Kein Braunkohlestaubkraftwerk in Griesheim
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 6
Sitzung 45 · 03.11.2015
TO I, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 45 · 03.12.2015
TO I, TOP 14
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 350 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDP
Sonstige:
BFF (Kenntnis)Römer (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis)

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