Braunkohlestaubkraftwerk im Industriepark Griesheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Griesheim Das von der Firma WeylChem geplante Braunkohlestaubkraftwerk im Industriepark Gries-heim soll nach Aussage des Investors im Juni 2016 in Betrieb gehen. Es wird 48.200 Tonnen Kohlendioxid ausstoßen. Dies sind 7.200 Tonnen mehr als mit der jetzigen Altanlage, die er-setzt werden soll. Die Stadt Frankfurt hat sich mit dem "Masterplan 100% Klimaschutz" zum Ziel gesetzt, sich bis zum Jahre 2050 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu versorgen und Kohlendioxid-Emissionen zu reduzieren. Daher ist es bedauerlich, wenn jetzt eine neue Energieerzeugungsanlage entsteht, die ein Mehr an CO2-Ausstoß bringt. Gleichzeitig ist für Industrieunternehmen am Industriestandort Frankfurt wichtig, international wettbewerbsfähig zu bleiben, auch, was die Erzeugung der notwendigen Prozesswärme angeht. So machen die Energiekosten nach Angaben der Firma WeylChem 10 Prozent der Gesamtkosten des jeweiligen Produkts aus und Braunkohlestaub ist derzeit der für sie günstigste Energieträger. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Firma WeylChem/ICIG-Unternehmensgruppe Gespräche mit dem Ziel zu führen, wie der Standort und die Arbeitsplätze in Griesheim gesichert werden können, ohne dabei in eine Energieerzeugung mit einem Mehr an CO2-Ausstoß zu investieren. 2. unter gesprächsweiser Einbindung der Firma WeylChem/ICIG-Unternehmensgruppe festzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, wie viele Kilo-gramm an Feinstaub, Schwefeldioxid, Stickoxide, Quecksilber, andere Stoffe, für die in der TA Luft Grenzwerte existieren, sowie Kohlendioxid bei Maximalbetrieb jährlich bei Braunkohlestaubfeuerung emittiert werden, und inwieweit damit bestehende Grenzwerte über- oder unterschritten werden.
Inhalt
Antrag vom 10.06.2015, NR 1227
Betreff: Braunkohlestaubkraftwerk im Industriepark Griesheim Das von der Firma WeylChem geplante Braunkohlestaubkraftwerk im Industriepark Gries-heim soll nach Aussage des Investors im Juni 2016 in Betrieb gehen. Es wird 48.200 Tonnen Kohlendioxid ausstoßen. Dies sind 7.200 Tonnen mehr als mit der jetzigen Altanlage, die er-setzt werden soll. Die Stadt Frankfurt hat sich mit dem "Masterplan 100% Klimaschutz" zum Ziel gesetzt, sich bis zum Jahre 2050 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu versorgen und Kohlendioxid-Emissionen zu reduzieren. Daher ist es bedauerlich, wenn jetzt eine neue Energieerzeugungsanlage entsteht, die ein Mehr an CO2-Ausstoß bringt. Gleichzeitig ist für Industrieunternehmen am Industriestandort Frankfurt wichtig, international wettbewerbsfähig zu bleiben, auch, was die Erzeugung der notwendigen Prozesswärme angeht. So machen die Energiekosten nach Angaben der Firma WeylChem 10 Prozent der Gesamtkosten des jeweiligen Produkts aus und Braunkohlestaub ist derzeit der für sie günstigste Energieträger. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Firma WeylChem/ICIG-Unternehmensgruppe Gespräche mit dem Ziel zu führen, wie der Standort und die Arbeitsplätze in Griesheim gesichert werden können, ohne dabei in eine Energieerzeugung mit einem Mehr an CO2-Ausstoß zu investieren. 2. unter gesprächsweiser Einbindung der Firma WeylChem/ICIG-Unternehmensgruppe festzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten, wie viele Kilo-gramm an Feinstaub, Schwefeldioxid, Stickoxide, Quecksilber, andere Stoffe, für die in der TA Luft Grenzwerte existieren, sowie Kohlendioxid bei Maximalbetrieb jährlich bei Braunkohlestaubfeuerung emittiert werden, und inwieweit damit bestehende Grenzwerte über- oder unterschritten werden.Hauptvorlage: Antrag vom 15.04.2015, NR 1178
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2015Sie sind hierNRNR 1227Braunkohlestaubkraftwerk im Industriepark GriesheimSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 28. September 2015Antwort des Magistrats · nach 16 WochenBB 350Kein Braunkohlestaubkraftwerk in GriesheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1178 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 1178 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1178), LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1215) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1215) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 1178 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 1178 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 5. der Vorlage NR 1178 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1215 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 1227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) b) Ziffern 2. bis 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP und BFF (= Annahme) sowie RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 1178), LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1215) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. und RÖMER (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1215) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 1178 = Annahme, NR 1215 = Ablehnung)