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Genehmigung zur Haushaltssatzung der Haushaltsjahre 2020 und 2021 (die Festsetzungen für 2020 betreffend) und erweiterte Fortschreibung 2021

Vorlagentyp: M
6 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main schlägt die Genehmigung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 vor. Dies ist notwendig, um die finanziellen Rahmenbedingungen angesichts der Covid-Pandemie zu berücksichtigen und die Liquidität der Stadt zu sichern.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass die Genehmigung zur Haushaltssatzung der Stadt Frankfurt am Main sowie zu den Feststellungsvermerken der Eigenbetriebe und der ZVK für das Haushaltsjahr 2020 am 19.05.2020 erteilt wurde.
  2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Aufsichtsbehörde die Genehmigung mit aufsichtsbehördlichen Hinweisen zur Ausführung des Haushaltes 2020 verbunden hat, wonach der Magistrat "insbesondere angesichts der veränderten Lage verantwortungsvoll abzuwägen [hat], ob und welche der etatisierten Aufwendungen und Auszahlungen und in welchem Umfang tatsächlich in Anspruch genommen werden sollten", und dabei "auf die Möglichkeit des Erlasses haushaltswirtschaftlicher Sperren (§ 107 HGO)" und "die Beschränkung der Besetzung von Planstellen hingewiesen" hat. Der Wortlaut der Genehmigung im einzelnen (Anlage) dient zur Kenntnis. Der Magistrat wird beauftragt, geeignete Maßnahmen zum Ausgleich des Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2020 - 2023 zu treffen, um die für den Ausgleich 2020 erforderliche zahlungswirksame Verbesserung im ordentlichen Ergebnis zu erzielen.
  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Aufsichtsbehörde die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 "bis zur Nachreichung einer geänderten Haushaltssatzung zurückgestellt" hat.
  4. Der Magistrat wird beauftragt, den Haushalt 2021 unter Zugrundelegen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, für den Planungszeitraum 2021 bis 2024 fortzuschreiben mit der Maßgabe, die wesentlichen zentralen Ertrags- und Aufwandspositionen (insbesondere Steuern, Umlagen u. a.), die in Folge der Covid-Pandemie einer Neueinschätzung bedürfen, zu überarbeiten und den modifizierten Haushalt 2021 der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
  5. Der in der Haushaltssatzung 2020/2021 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, festgelegte Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird von bisher 600,00 Mio. € um 400,00 Mio. € erhöht und auf 1.000,00 Mio. € neu festgesetzt. Der Magistrat wird beauftragt, die veränderte Festsetzung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Juni 2020Sie sind hier
    MM 98Genehmigung zur Haushaltssatzung der Haushaltsjahre 2020 und 2021 (die Festsetzungen für 2020 betreffend) und erweiterte Fortschreibung 2021
    Magistratsvortrag
  2. 3. August 2020Antwort des Magistrats · nach 6 WochenBB 330Genehmigungserlass zur Anpassung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite 2020Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 41 · 30.06.2020
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu Ziffer 1. bis 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfD
zu Ziffer 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffern 1. bis 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 46 · 02.07.2020
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 98 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu Ziffer 1. bis 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDÖkoLinX-ARL
zu Ziffer 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffern 1. bis 4.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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