Erweiterte Fortschreibung 2021 zum Haushalt 2020/2021
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine erweiterte Fortschreibung des Haushalts 2021 vor, um die finanziellen Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie zu berücksichtigen und die soziale Infrastruktur zu sichern. Ziel ist es, den erheblichen Fehlbetrag mittel- und langfristig zurückzuführen und die Haushaltskonsolidierung zu fördern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die Aufsichtsbehörde die Genehmigung der am 26.03.2020 von der Stadtverordnetenversammlung mit § 5436 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 "bis zur Nachreichung einer geänderten Haushaltssatzung zurückgestellt" und die Stadtverordnetenversammlung am 19.06.2020 den Magistrat beauftragt hat, den Haushalt 2021 unter Zugrundelegung des STVV-Beschlusses vom 26.03.2020, § 5436, für den Planungszeitraum 2021 bis 2024 fortzuschreiben. Als Maßgabe hierbei sind die wesentlichen zentralen Ertrags- und Aufwandspositionen (insbesondere Steuern, Umlagen u. a.), die in Folge der SARS-CoV-2-Pandemie einer Neueinschätzung bedürfen, zu überarbeiten und der modifizierten Haushalt 2021 der Stadtverordnetenversammlung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Haushaltssatzung 2021 gemäß Anlage 1 wird mit den eingearbeiteten Neueinschätzungen zum Ergebnishaushalt 2021 und zum Finanzhaushalt 2021 wie folgt beschlossen: erhöht um Mio.€ und vermindert um Mio. € und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge festgesetzt auf nunmehr Mio. €.
- Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Haushalt 2021 werden zur Bewirtschaftung der pauschalen Konsolidierungsvorgaben unter Ziffer 3.1 der ABV wie folgt ergänzt: "Zur Umsetzung der aus der Fortschreibung 2021 resultierenden und in den einzelnen Dezernatsbudgets summiert ausgewiesenen pauschalen Konsolidierungsvorgaben 2021 sind Sollveränderungen über die Budgetbereichsgrenzen und über die Budgetmerkmale (alle BGM mit Ausnahme der BGM 30 und 40) hinweg zulässig."
- Die vorgelegten Neueinschätzungen zum Ergebnishaushalt 2021 - 2024 gemäß Anlage 3 und zum Finanzhaushalt 2021 - 2024 gemäß Anlage 4 werden beschlossen.
- Der in der Haushaltssatzung 2020/2021 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, festgelegte Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für das Haushaltsjahr 2021 von bisher 542,00 Mio. € um 150,00 Mio. € erhöht und auf 692,00 Mio. € neu festgesetzt.
- Der in der Haushaltssatzung 2020/2021 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, festgelegte Höchstbetrag der Liquiditätskredite für das Haushaltsjahr 2021 wird von bisher 600,00 Mio. € um 400,00 Mio. € erhöht und auf 1.000,00 Mio. € neu festgesetzt.
- Die in der Haushaltssatzung 2020/2021 mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, festgelegten Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2021 werden von bisher 69,36 Mio. € um 150,00 Mio. € erhöht und auf 219,36 Mio. € neu festgesetzt.
- Das zum Haushalt 2020/2021 beschlossene Investitionsprogramm 2020 - 2023 wurde unverändert mit Ausnahme zweier zentraler Veranschlagungen in PG 98.03 um ein weiteres Planjahr fortgeschrieben.
- Der von der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, § 5437, beschlossene Stellenplan 2021 wird im Haushaltsjahr 2021 zur Bewirtschaftung ausgesetzt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Haushaltspläne der Sondervermögen Zusatzversorgungskasse Pflichtversicherung und der Zusatzversorgungskasse freiwillige Versicherung sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe in der jeweils gültigen Fassung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, zu den zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, gefassten Etatanträgen und -anregungen im Einzelfall zu berichten, sofern diese aufgrund der Konsolidierungsvorgabe nicht umgesetzt werden können.
- Der Magistrat wird beauftragt, die veränderten Festsetzungen der Haushaltssatzung 2021 und des Ergebnis- und Finanzhaushaltes 2021 bis 2024 in den zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2020, § 5436, vorgelegten Finanzstatusbericht und in die weiteren Pflichtanlagen zum Haushaltsplan 2020/2021 einzuarbeiten.
Begründung
A. Zielsetzung
- Ausgangssituation Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung aufgestellt, von der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2020, § 5436, beschlossen und anschließend der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Die Aufsichtsbehörde hat antragsgemäß die genehmigungsbedürftigen Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 genehmigt. Die Genehmigung der Haushaltssatzung 2021 wurde zurückgestellt. Die Aufsichtsbehörde hat ihrer Erwartung Ausdruck verliehen, dass eine modifizierte Haushaltssatzung 2021, die der aktuellen Entwicklung im Hinblick auf die SARS-CoV-2-Pandemie Rechnung trägt, nachgereicht wird. Darüber hinaus ist nach § 101 Abs. 5 HGO grundsätzlich die Ergebnis- und Finanzplanung und das Investitionsprogramm jährlich der Entwicklung anzupassen und fortzuführen.
B. Alternativen
2. Zielsetzung Zielsetzung der erweiterten Fortschreibung war zum einen, die aus der SARS-CoV-2-Pandemie folgenden, aktuellen, wirtschaftlichen und haushaltswirtschaftlichen Entwicklungen im Haushalt 2021 zu berücksichtigen. Zum anderen sollten Wege aufgezeigt werden, den mit dem Haushalt 2020/2021 beschlossenen erheblichen Fehlbetrag mittel- und langfristig zurückzuführen. Diese beiden gegenläufigen Absichten wurden zwischenzeitlich um eine weitere Aufgabe ergänzt - den Erhalt der sozialen, kulturellen und gesellschaftlichen Infrastruktur weitmöglichst zu sichern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Februar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.03.2021 im Ältestenausschusses angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)