Genehmigungserlass zur Anpassung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite
Zusammenfassung
Der Magistrat beantragt die Genehmigung zur Anpassung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite auf 1,0 Mrd. €. Dies ist notwendig, um den finanziellen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie zu begegnen und die Liquidität der Stadt zu sichern.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main hat am 02.07.2020 auf Antrag des Magistrates den nach § 4 der Haushaltssatzung auf bisher 600 Mio. € begrenzten Betrag der Liquiditätskredite im Rahmen der mit Hinweisen des Hessischen Ministerium des Innern und für Sport vom 30.03.2020 vorgegebenen Möglichkeiten (Hinweise zur Anwendung des Kommunalen Haushaltsrechts im Umgang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vom 30.03.2020) um 400,00 Mio. € erhöht und auf 1,00 Mrd. € neu festgesetzt. Der Vortrag M 98 vom 19.06.2020 und der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020, § 6064, wurden der Aufsichtsbehörde vorgelegt und die Genehmigung der veränderten Festsetzung des Höchstbetrags der Liquiditätskredite beantragt. Mit beiliegendem Erlass vom 08.07.2020 - IV 21 - 34c 41.20.01 - hat die Aufsichtsbehörde dem Antrag stattgegeben und die Anpassung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite der Stadt Frankfurt am Main auf nunmehr 1,0 Mrd. € genehmigt. Die Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main wurde vom Magistrat veranlasst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Juni 2020MM 98Genehmigung zur Haushaltssatzung der Haushaltsjahre 2020 und 2021 (die Festsetzungen für 2020 betreffend) und erweiterte Fortschreibung 2021Magistratsvortrag
- 3. August 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 6 WochenBB 330Genehmigungserlass zur Anpassung des Höchstbetrages der Liquiditätskredite 2020Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER