Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb…
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Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten zuzustimmen. Ziel ist es, die Möglichkeiten zur Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen zu erweitern und damit den Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen zu sichern. Dies soll durch die Kombination städtischer und landesweiter Fördermittel erreicht werden.
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Thema Wohnen verfolgenBeschlussvorschlag
- Den beigefügten Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung von Belegungs- und Mietpreisbindungen wird zugestimmt.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der Richtlinien Zuschüsse aus Mitteln des Produktbereichs 1.17, Produktgruppe 1.17.01, Element 5.002779 (Erwerb von Belegungsrechten) zu bewilligen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Möglichkeiten zur Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen sollen über die aktuellen "Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen" hinaus erweitert werden.
Mit der Verlängerung von Belegungsbindungen wird dem Abschmelzen der öffentlich geförderten Bestände mit diesem zusätzlichen Förderelement entgegengewirkt.
Zum einen können beim Amt für Wohnungswesen registrierte Haushalte weiterhin in frei werdende Wohnungen vermittelt werden, zum anderen bleibt für die überwiegend geringverdienenden Bestandsmieter*innen der Vorteil einer subventionierten Miete erhalten.
Durch die Verbindung von städtischen Fördermitteln mit Fördermitteln des Landes Hessen können verbesserte finanzielle Konditionen bei gleichzeitiger Entlastung des städtischen Haushalts angeboten werden.
B. Alternativen
Keine.
C. Lösung
Im Sommer 2020 hat das Land Hessen seine Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten überarbeitet und bietet, neben deutlich verbesserten Förderkonditionen, den Kommunen eine Finanzierungsbeteiligung an. Ab einem kommunalen Finanzierungsanteil von 0,50 € pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche bei Bindungsverlängerungen können Förderanträge aus diesen Kommunen bei der Bewilligung von Mitteln bevorzugt berücksichtigt werden.
Die vorliegenden Richtlinien greifen die Möglichkeit der komplementären Finanzierung für die Stadt Frankfurt am Main unter Würdigung der beihilferechtlichen Fragestellungen auf.
Auf Basis dieser Richtlinien können künftig auslaufende Sozialbindungen für 10 Jahre zum Preis von 2,50 € / Quadratmeter Wohnfläche / Monat verlängert werden, wobei sich die Stadt Frankfurt am Main mit einem Anteil von 0,50 € / Quadratmeter Wohnfläche / Monat beteiligt. Nach Ablauf der 10 Jahre kann die Förderung (beliebig oft) erneuert werden.
Aufgrund des Beitritts der Stadt Frankfurt am Main zur Partnerschaftsinitiative "Großer Frankfurter Bogen" des Landes wird zudem der Finanzierungsanteil der Stadt Frankfurt am Main von 0,50 € / Quadratmeter Wohnfläche / Monat vom Land Hessen übernommen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf:
Es handelt sich beim neuen Förderprogramm um eine Variante der bereits bestehenden Programme, welches keinen zusätzlichen Investitionsbedarf auslöst. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die im Rahmen der Produktgruppe 1.17.01, Element 5.002779 (Erwerb von Belegungsrechten) bereitgestellten Mittel weniger in Anspruch genommen werden müssen, da durch die Inanspruchnahme von Landesfördermitteln der städtische Finanzbedarf sinkt, insbesondere, da der volle Förderbetrag durch das Land Hessen getragen wird.
- Finanzierungsbedarfszeitraum: | 2022 ff.
- Folgeinvestitionen: | entfällt
- Jahresfolgekosten: | entfällt
- Jahreserträge: | entfällt
- Leistungen Dritter: | entfällt
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: | entfällt
- Sonstiges: | entfällt
Anlage _Foerderichtlinie (ca. 29 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2022Sie sind hierMM 93Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und MietpreisbindungMagistratsvortrag
- 8. September 2022NRNR 468Sozialbindungen dauerhaft erhaltenSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 468) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (M 93 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 468) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 93 = Annahme, NR 468 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 93 und NR 468 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 468) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)