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Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb…

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Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten zuzustimmen. Ziel ist es, die Möglichkeiten zur Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen zu erweitern und damit den Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen zu sichern. Dies soll durch die Kombination städtischer und landesweiter Fördermittel erreicht werden.

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Beschlussvorschlag

  1. Den beigefügten Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung von Belegungs- und Mietpreisbindungen wird zugestimmt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage der Richtlinien Zuschüsse aus Mitteln des Produktbereichs 1.17, Produktgruppe 1.17.01, Element 5.002779 (Erwerb von Belegungsrechten) zu bewilligen.

Begründung

A. Zielsetzung

Die Möglichkeiten zur Verlängerung von Mietpreis- und Belegungsbindungen sollen über die aktuellen "Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindungen" hinaus erweitert werden.

Mit der Verlängerung von Belegungsbindungen wird dem Abschmelzen der öffentlich geförderten Bestände mit diesem zusätzlichen Förderelement entgegengewirkt.

Zum einen können beim Amt für Wohnungswesen registrierte Haushalte weiterhin in frei werdende Wohnungen vermittelt werden, zum anderen bleibt für die überwiegend geringverdienenden Bestandsmieter*innen der Vorteil einer subventionierten Miete erhalten.

Durch die Verbindung von städtischen Fördermitteln mit Fördermitteln des Landes Hessen können verbesserte finanzielle Konditionen bei gleichzeitiger Entlastung des städtischen Haushalts angeboten werden.

B. Alternativen

Keine.

C. Lösung

Im Sommer 2020 hat das Land Hessen seine Richtlinien zum Erwerb von Belegungsrechten überarbeitet und bietet, neben deutlich verbesserten Förderkonditionen, den Kommunen eine Finanzierungsbeteiligung an. Ab einem kommunalen Finanzierungsanteil von 0,50 € pro Quadratmeter geförderter Wohnfläche bei Bindungsverlängerungen können Förderanträge aus diesen Kommunen bei der Bewilligung von Mitteln bevorzugt berücksichtigt werden.

Die vorliegenden Richtlinien greifen die Möglichkeit der komplementären Finanzierung für die Stadt Frankfurt am Main unter Würdigung der beihilferechtlichen Fragestellungen auf.

Auf Basis dieser Richtlinien können künftig auslaufende Sozialbindungen für 10 Jahre zum Preis von 2,50 € / Quadratmeter Wohnfläche / Monat verlängert werden, wobei sich die Stadt Frankfurt am Main mit einem Anteil von 0,50 € / Quadratmeter Wohnfläche / Monat beteiligt. Nach Ablauf der 10 Jahre kann die Förderung (beliebig oft) erneuert werden.

Aufgrund des Beitritts der Stadt Frankfurt am Main zur Partnerschaftsinitiative "Großer Frankfurter Bogen" des Landes wird zudem der Finanzierungsanteil der Stadt Frankfurt am Main von 0,50 € / Quadratmeter Wohnfläche / Monat vom Land Hessen übernommen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf:

Es handelt sich beim neuen Förderprogramm um eine Variante der bereits bestehenden Programme, welches keinen zusätzlichen Investitionsbedarf auslöst. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die im Rahmen der Produktgruppe 1.17.01, Element 5.002779 (Erwerb von Belegungsrechten) bereitgestellten Mittel weniger in Anspruch genommen werden müssen, da durch die Inanspruchnahme von Landesfördermitteln der städtische Finanzbedarf sinkt, insbesondere, da der volle Förderbetrag durch das Land Hessen getragen wird.

  1. Finanzierungsbedarfszeitraum: | 2022 ff.
  2. Folgeinvestitionen: | entfällt
  3. Jahresfolgekosten: | entfällt
  4. Jahreserträge: | entfällt
  5. Leistungen Dritter: | entfällt
  6. Stellenplanmäßige Auswirkungen: | entfällt
  7. Sonstiges: | entfällt

Anlage _Foerderichtlinie (ca. 29 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2022Sie sind hier
    MM 93Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und Mietpreisbindung
    Magistratsvortrag
  2. 8. September 2022NRNR 468Sozialbindungen dauerhaft erhaltenSTVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 10 · 08.09.2022
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 93 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 468 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 10 · 13.09.2022
TO I, TOP 21
Angenommen
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 468 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (M 93 = Annahme)Gartenpartei (M 93 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 468) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (M 93 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO I, TOP 22
Angenommen
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 468 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (M 93 = Annahme, NR 468 = Prüfung und Berichterstattung)Gartenpartei (M 93 und NR 468 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 468) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 93 = Annahme, NR 468 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 93 und NR 468 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 22.09.2022
TO II, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 468 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenparteiFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 468) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

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