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Sozialbindungen dauerhaft erhalten

Vorlagentyp: NRLINKE
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Sozialbindungen für mietpreisgebundenen Wohnraum in Frankfurt dauerhaft zu sichern. Dies ist notwendig, um den kontinuierlichen Rückgang an Sozialwohnungen zu stoppen und den hohen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen zu decken. Die Stadt Frankfurt soll ihre Förderprogramme entsprechend anpassen und auf eine unbefristete Mietpreisbindung hinwirken.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistratsvorlage M 93/2022 zum Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:

Die Stadt Frankfurt ändert ihre Förderprogramme zum Bau von mietpreisgebundenem Wohnraum dahingehend, dass die Mietpreisbindung

a) bei öffentlichen Wohnungsunternehmen unbefristet ist.

b) bei privaten Wohnungsunternehmen auf 99 Jahre festgesetzt ist.

Gegenüber dem Land Hessen wirkt die Stadt auf eine entsprechende Änderung der Landesrichtlinie Soziale Wohnraumförderung / Mietwohnungsbau hin.

Begründung

Jedes Jahr fallen in Frankfurt und in ganz Hessen tausende Wohnungen des Förderwegs 1, sogenannte Sozialwohnungen, aus der Bindung. Der Neubau von Sozialwohnungen ist verschwindend gering und kann den Trend eines abschmelzenden Sozialwohnungsbestands keineswegs aufhalten. Gleichzeitig sind immer mehr Menschen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung. 2021 waren allein 22.832 Menschen. Hinzu kommen tausende Geflüchtete, die dringend eine Sozialwohnung benötigen. Der Bedarf an Sozialwohnungen ist enorm, die Zahl an Sozialwohnungen sinkt jedoch kontinuierlich. In der Regel fallen Wohnungen bereits nach 15 bis 20 Jahren aus der Sozialbindungen. Wenn private Wohnungsunternehmen die Kredite vorzeitig zurückzahlen, können Sozialbindungen sogar nach fünf Jahren wegfallen. Nach Auslaufen der Bindungen sind teils kräftige Mieterhöhungen, zum Beispiel orientierend am Mietspiegel oder nach Modernisierungsmaßnahmen, möglich. Auf der anderen Seite können Investor*innen 900 Euro pro Quadratmeter für den Sozialwohnungsbau und 800 Euro pro Quadratmeter zinslose Kredite erhalten. Wenn jedes Jahr öffentliche Fördermittel in Millionenhöhe in den sozialen Wohnungsbau fließen, dann sollten die Bindungen dauerhaft erhalten bleiben. Denn die hohen Subventionen verlieren mit Auslaufen der Bindungen ihre Wirkung. Einmal öffentlich geförderte Wohnungen dürfen nicht dem privaten Wohnungsmarkt zugeführt und für Profitinteresse genutzt werden können. Es gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge, dass öffentliche Wohnungsgesellschaften dauerhaft bezahlbaren Wohnraum vor allem für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung stellen. Um dies langfristig zu gewährleisten, müssen Mietpreisbindungen dauerhaft erhalten bleiben. Vor allem öffentliche Wohnungsunternehmen, an denen die Stadt Frankfurt Anteile hält und folglich Steuerungsmöglichkeiten besitzt, allen voran die stadteigene ABG Holding und die landeseigene Nassauische Heimstätte, stehen in der Verantwortung für eine langfristig soziale Mietpreispolitik Sorge zu tragen. Private Wohnungsunternehmen müssen ebenfalls einen Beitrag dazu leisten, dass Wohnungen, die mithilfe von öffentlichen Geldern entstanden sind, für einen langen Zeitraum von anspruchsberechtigten Mieter*innen bewohnt werden können und somit bezahlbar bleiben. Nur Mietpreisbindungen, allen voran Sozialbindungen, können Menschen mit geringem Einkommen effektiv vor Verdrängung schützen. Die Wohnungskrise in Frankfurt und der damit verbundene hohe Bedarf an günstigen Sozialwohnungen zeigt, wie wichtig es ist, die Sozialbindung auf einen unbefristeten Zeitraum festzulegen. Nur so wird der Bestand an Sozialwohnungen in der Stadt kontinuierlich gesichert und erhöht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Juni 2022MM 93Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung Richtlinien zur kommunalen Finanzierungsbeteiligung an der Förderung des Landes Hessen zum Erwerb von Belegungsrechten durch die Verlängerung/Anschlussförderung von Belegungs- und MietpreisbindungMagistratsvortrag
  2. 8. September 2022Sie sind hier
    NRNR 468Sozialbindungen dauerhaft erhalten
    STVV-Antrag · LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 10 · 08.09.2022
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 93 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 468 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 10 · 13.09.2022
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 468 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (M 93 = Annahme)Gartenpartei (M 93 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 468) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Gartenpartei (M 93 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 13 · 20.09.2022
TO I, TOP 22
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 468 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (M 93 = Annahme, NR 468 = Prüfung und Berichterstattung)Gartenpartei (M 93 und NR 468 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 468) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 93 = Annahme, NR 468 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 93 und NR 468 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 15 · 22.09.2022
TO II, TOP 32
Abgelehnt
1. Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 468 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenparteiFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 468) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

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