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Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 86

Betreff: Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20

  1. Dem Abschluss eines Erbbaurechtsübertragungsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Firma Akkade GmbH, Berner Straße 52, 60437 Frankfurt am Main Kaufgegenstand: Erbbaurecht Gemarkung Fechenheim, Flur 5, Nr. 32/253 hält 4.780 m2 - Salzschlirfer Straße 20 - Weitere Bedingungen: Der Käufer tritt in den Erbbauvertrag vom 02. November 1995 ein und übernimmt alle Rechte und Pflichten. Abschluss eines Nachtragsvertrages zum Erbbauvertrag: Aktualisierung der Vertragsvereinbarungen vom 02. November 1995. Die Erbbauzeit wird verlängert bis 31. Dezember 2075 Neufestsetzung des Erbbauzinses auf 60.228,80 € jährlich (6 % von 210,-- €/m2) mit Wertsicherungsklausel. Kosten und Steuern des Kaufvertrages/Nachtragsvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Vertretungskosten trägt jede Vertragspartei selbst. Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Kontengruppe 50 - Erträge aus Erbbaurechten Sachkonto 5004 0000 Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass der Bodenrichtwert derzeit 210,-- €/m2 für gewerbliche Bauflächen beträgt.
  3. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht in Folge einer gemäß § 43 Abs. 3 GemHVO erforderlichen Vermögensanpassung zu einer Wertsteigerung in Höhe von 956.393,37 € in der Vermögens- und Ergebnisrechnung führt. Begründung: Mit Vertrag vom 02. November 1995 wurde das Grundstück im Erbbaurecht an die Firma Deutschmann Bauausführungen GmbH & Co. KG für die Nutzung zu gewerblichen Zwecken vergeben. Das Erbbaurecht endet am 31. Dezember 2055. Über das Vermögen des Erbbauberechtigten wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Am 15. Dezember 2011 erhielt die Stadt Frankfurt am Main - Liegenschaftsamt - den Zuschlag in der Zwangsversteigerung. Durch den Erwerb wurde das Erbbaurecht zum Eigentümererbbaurecht der Stadt Frankfurt am Main. Zurzeit ist die Liegenschaft an die Firma Rhein-Main-Entrümpelungen (Geschäftsführer Michael Strunz) vermietet. Mieteinnahmen 59.080,90 €/Jahr. Zwischenzeitlich wurden vom Mieter laufende Erhaltungsinvestitionen getätigt. Herr Strunz ist Mitinhaber der Firma Akkade GmbH. Zur Absicherung der Finanzierung der vorgesehenen Investitionen wird der Kauf des Erbbaurechts gewünscht. Die Nutzung durch die Firma Rhein-Main-Entrümpelungen ist weiterhin vorgesehen, zudem ist beabsichtigt, einen Beherbergungsbetrieb (mit max. 30 Betten) zu errichten. Gemäß vorliegender Wertermittlung haben die auf dem Grundstück befindlichen sanierungsbedürftigen Gebäude zurzeit einen Wert von 85.000,-- €. Sie werden entschädigungsfrei an den Käufer übergeben, bei Ablauf oder beim Heimfall des Erbbaurechts ist dieser Betrag mit der dann fälligen Werterstattung aufzurechnen - angepasst auf den Zeitpunkt der Entschädigungszahlung. Das Erbbaurecht wird bis 31.12.2075 verlängert. Der Erbbauzins von 6 % des Bodenrichtwertes liegt am oberen Ende der für Gewerbeobjekte am Markt üblichen Konditionen. In der Regel handelt es sich hierbei um unbebaute uneingeschränkt nutzbare Grundstücke. In einem Vergleich zwischen der hier vorgesehenen Vergabe des Grundstücks im Erbbaurecht, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Dynamisierung, und einem Verkauf zum Bodenrichtwert ergibt sich über die Laufzeit ein prognostizierter Zinsvorteil für die Stadt i.H.v. 2.955.972,80 €.Nebenvorlage: Anregung vom 06.06.2016, OA 24 Antrag vom 05.06.2016, OF 24/11 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.04.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2016Sie sind hier
    MM 86Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20
    Magistratsvortrag
  2. 5. Juni 2016OFOF 24/11Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 6. Juni 2016OAOA 24Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20 Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 86Anregung
  4. 7. Oktober 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 1394Verkauf des Erbbaurechts an dem Grundstück Salzschlirfer Straße 20Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 11
Sitzung 2 · 06.06.2016
TO I, TOP 13
Beraten
Anregung OA 24 2016 1. a) Die Vorlage M 86 wird unter Hinweis auf OA 24 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 24/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 14.06.2016
TO I, TOP 9
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 16.06.2016
TO II, TOP 25
Beraten
1. Die Beratung der Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 24 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

OBR 11
Sitzung 3 · 04.07.2016
TO I, TOP 9
Beraten
a) Die Vorlage M 86 wird unter Hinweis auf OA 24 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 12.07.2016
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 24 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
ÖkoLinX-ARL (M 86 = Ablehnung, OA 24 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 86 = Ablehnung, OA 24 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 5 · 14.07.2016
TO II, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 24 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

OBR 11
Sitzung 4 · 05.09.2016
TO I, TOP 11
Beraten
a) Die Vorlage M 86 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 5 · 10.10.2016
TO I, TOP 7
Angenommen
Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD auf Nichtbefassung wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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