Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung EÜ Frankenallee
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Neubau eines Geh- und Radweges zwischen der Frankenallee und der Schmidtstraße mit einer Eisenbahnüberführung vor. Ziel ist es, die Nahmobilität im Stadtteil Gallus zu verbessern und eine zentrale Verbindung zwischen der Innenstadt und Höchst zu schaffen. Die Maßnahme wird mit einem Investitionsbedarf von 17,2 Millionen Euro realisiert.
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Schloßborner Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
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Neues zu Schloßborner Straße per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Neubau des Geh- und Radweges zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung (EÜ) Frankenallee wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 17.200 T€ werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)im Investitionsprogramm Mittel für die EÜ Frankenallee in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.002807 - Unterführung Frankenallee, in Höhe von 7.000 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 31.12.2020 bereits rd. 836 T€ für Planungsleistungen verausgabt sind, die Maßnahme wird über die Projektdefinition 5.002807 abgewickelt;
- b)die in der erweiterten Fortschreibung unter der Projektdefinition 5.002807 für die EÜ Frankenallee noch fehlenden Mittel in Höhe von 6.821 T€, in den HH 2022ff. eingestellt werden;
- c)die für den Radweg erforderlichen Mittel in Höhe von 2.471 T€ in der PG 16.03, PD 5.007005 - Radwegeprogramm, zur Verfügung stehen;
- d)die für den Vorplatz erforderlichen Mittel in Höhe von 908 T€ aus der Produktgruppe 13.01, Projektdefinition 5.006295 - Programm Sammelveranschlagung Schöneres Frankfurt, zur Verfügung stehen;
- e)für die Gesamtbaumaßnahme ein Zuwendungsantrag nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobiFö
- G)gestellt wird, wobei eine Förderung in Höhe von bis zu 10.280 T€ zu erwarten ist; die endgültige Höhe der Zuwendung ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des Fördermittelgebers;
- f)ebenfalls ein Antrag auf Stellplatzablösemittel gestellt wird; deren Höhe derzeit geprüft wird; eine Zusage über die Förderfähigkeit der Maßnahme liegt noch nicht vor;
- g)anteilige Jahresfolgekosten in Höhe von 544 T€ in den jeweiligen Budgets entstehen, denen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 147 T€ p. a. gegenüberstehen;
- h)die Verkehrs- und Brachlandflächen zum 31.12.2020 keinen Restbuchwert aufweisen, somit keine Sonderabschreibung erforderlich wird;
- i)es sich bei dem Teil-Vorhaben "Errichtung des Eisenbahnüberführungsbauwerkes" um eine Kreuzungsmaßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) § 11 handelt. Als neu hinzukommender Kreuzungsbeteiligter trägt die Stadt Frankfurt am Main die Kosten des Vorhabens. Dazu gehört auch ein Ablösebetrag an die DB Netz AG gemäß EKrG-Richtlinienwerk. Auf Wunsch der DB Netz AG wird die Stadt Auftraggeber der bauausführenden Firmen für das EÜ-Bauwerk; das Bauwerk wird mit Errichtung Eigentum der DB Netz AG.
- j)Es dient zur Kenntnis, dass Stadt und Bahn eine Kreuzungsvereinbarung abschließen werden; diese ist im Entwurf bereits verhandelt und in der Anlage beigefügt. Die Kreuzungsvereinbarung legt Ort und Maße des EÜ Bauwerks fest, regelt die Eigentumsverhältnisse und die Finanzierung sowie die grundsätzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der beiden Beteiligten während Bau und Betrieb.
- k)Es dient zur Kenntnis, dass aufgrund einer grundsätzlichen Änderung der planerischen Rahmenbedingungen seit dem Jahr 2009 laufende Planungsarbeiten für das EÜ-Bauwerk in 2014 gestoppt werden mussten. Die von der DB Netz AG und ihrer damaligen Planungsgesellschaft DB Projektbau mbH im Auftrag der Stadt Frankfurt am Main erbrachten planerischen und gutachterlichen Leistungen für das EÜ-Bauwerk wurden von der Stadt der DB Netz vergütet (Zahlung in Höhe von 444 T €).
- Es möge ferner beschlossen werden, dass im Zuge der Maßnahme 5 Bäume zu fällen sind und mind. 40 Bäume neu gepflanzt werden sollen.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadtverordnetenversammlung hatte mit Beschluss vom 15.11.2007, § 2986, zur Magistratsvorlage M 184 "Radroute 10 von der Innenstadt nach Höchst" bekräftigt, die bereits 1992 mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.1992, § 11549 festgelegte Radverkehrskonzeption für die Stadt Frankfurt am Main zu untermauern. In der Vorlage M 184 wird für den Abschnitt Denisweg bis Frankenallee auf die gesonderte Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung hingewiesen, die mit der M 186 "Neubau einer Bahnunterführung in der Frankenallee" vorgelegt und durch Beschluss vom 04.10.2007, § 2766, beschlossen worden ist. Auf diesen Vorplanungsbeschluss baut die vorliegende Magistratsvorlage auf.
B. Alternativen
Die Frankenallee im Stadtteil Gallus wird durch den Bahndamm der Bahnstrecke 3603 (Frankfurt Wiesbaden) in zwei Abschnitte getrennt. Die Trennung ist während der Jahrhundertwende 19./20. Jahrhundert im Zuge der sukzessiven Errichtung von Straßenabschnitten der Frankenallee, einer Dammverbreiterung der Eisenbahn sowie der Errichtung eines ersten Teils eines Kreuzungsbauwerks 1920 historisch gewachsen. Im 1956 festgestellten rechtsgültigen Fluchtlinienplan F1718 ist die Frankenallee beidseitig des Bahndammes als Verkehrsfläche festgelegt. Der Neubau der Eisenbahnüberführung (EÜ) überbrückt die Trennung der Frankenallee und mit ihr die Trennung des Stadtteils Gallus. Die Geh- und Radwegeverbindung unter dem Bahndamm bildet ein zentrales Kettenglied im Verlauf der Radroute zwischen Höchst und der Innenstadt mit der Anbindung westlich entlang des Bahndammfußes an die Schmidtstraße. Diese Verbindung hat neben der innerstädtischen Bedeutung auch als mögliche Vorzugstrasse im Rahmen eines zukünftigen Radschnellweges Wiesbaden - Frankfurt einen hohen Stellenwert.
C. Lösung
Ebenfalls wird als untergeordnete Verbindung der Anschluss an den Bereich westlich der neuen EÜ über die Frankenallee entlang der Sackgassenenden Wickerer Straße und Rüsselsheimer Straße an die zentrale Schmidtstraße eingerichtet, womit zentrale Versorgungseinrichtungen erreicht werden können und der Stadtteil Gallus in Sachen Nahmobilität somit zusammenwächst. Der Neubau der Geh- und Radwegeverbindung mit der EÜ als zentralem Baustein geht westlich des Bauwerks einher mit einer stadtklimatisch bedeutsamen großzügigen Berücksichtigung von ausreichend Grün mit einer neuen Baumallee entlang des Bahndammes.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Zudem wird im Eingangsbereich des Bauwerkes durch eine möglichst ansprechende Freimachung und Gestaltung des Geländes sowie eines mit dem Präventionsrat der Stadt Frankfurt am Main abgestimmten Beleuchtungskonzept der Entstehung von möglichen Angsträumen entgegengewirkt. Östlich des Bahndammes schließt das Vorhaben an Flächen an, die für eine stadträumlich ansprechende Umgestaltung im Rahmen des Investitionsvorhabens "Schöneres Frankfurt" vorgesehen sind (Umgestaltungsmaßnahme 3. BA Frankenallee).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2021Sie sind hierMM 83Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung EÜ Frankenallee hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 29. Juni 2021OAOA 34Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83Anregung
- 29. Juni 2021OFOF 109/1Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit EisenbahnunterführungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 26Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit EisenbahnunterführungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL zu 2. Absätze 1 und 3: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Absatz 2: GRÜNE, SPD, LINKE. und Volt gegen 1 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 34) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (M 83 = Annahme, OA 34 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (M 83 = Enthaltung, OA 34 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und IBF gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 34) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und IBF gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme), AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)