Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung
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Zusammenfassung
Der Bericht des Magistrats befasst sich mit dem Neubau eines Geh- und Radweges zwischen der Frankenallee und der Schmidtstraße, einschließlich einer Eisenbahnunterführung. Es wird vorgeschlagen, die Grabelandflächen nach Abschluss der Baumaßnahmen für die öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen, um Sicherheit und Vertrauen in der Bevölkerung zu fördern.
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Schmidtstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.10.2026.
- Gegen dauerhaftes Abstellen nicht zugelassener Kraftfahrzeuge auf dem Parkplatz Frankenallee11.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Entsiegelung Hallgartenstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einmündung Ackermannstraße/Mainzer Landstraße umgestalten und neu ordnen18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Zu
- Eine Vorrangschaltung für den die Schmidtstraße querenden Radverkehr ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht vorgesehen. Die Schmidtstraße bleibt gegenüber der querenden Radwegeverbindung vorfahrtberechtigt. Auch der Fußverkehr in Längsrichtung der Schmidtstraße hat Vorrang. Radfahrende sollen auf diesen Konfliktpunkt nur mit mäßiger Geschwindigkeit zufahren, die Anforderung ihrer Grünphase erfolgt über einen Taster oder eine Induktionsschleife. Im Rahmen der verkehrsabhängigen Schaltung wird die Reihenfolge und die Zeit festgelegt, in der die Anforderung des Linienbusverkehrs, des Kraftfahrzeug-Verkehrs sowie des Rad- und Fußverkehrs abgearbeitet wird. Zu
- Während der Baumaßnahme, bis circa Ende 2024 also, werden alle verpachteten Grabelandflächen (nicht Kleingärten im Sinne des Bundeskleingartengesetzes) für die Baustelleneinrichtung und -abwicklung benötigt. Dies ist den bahnseitigen Rahmenbedingungen unter besonderer Berücksichtigung der von der Deutschen Bahn vorgegebenen einwöchigen Vollsperrung der Bahnstrecke im Herbst 2023 und den damit verbundenen logistischen Herausforderungen geschuldet. Zudem werden Gas- und Kommunikationsleitungen in Gartenbereiche verlegt. Wenn die Baumaßnahme beendet ist, wird ein Gartencharakter auf diesen Flächen nicht mehr erkennbar sein. Noch geprüft werden muss, inwieweit die Bestandsbäume erhalten werden können. Zudem wird mit der Kündigung der Pachtverträge erwartet, dass Einbauten wie Gartenhäuschen oder Teiche zurückgebaut werden. Der Magistrat ist im Sinne der von ihm der Stadtverordnetenversammlung vorgelegten und beschlossenen Magistratsvorlage M 83/2021 weiterhin der Auffassung, dass nach Abschluss der Arbeiten die Grabelandflächen für eine öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt werden sollten. Andernfalls fühlen sich manche Menschen unsicher oder vermeiden Streckenabschnitte, die links und rechts eingezäunt und nicht einsehbar sind und zudem außerhalb der Bebauung liegen. Eine gestalterisch ansprechende, offene Begrünung beidseits des neuen Geh- und Radweges kann aus Sicht des Magistrats hingegen zu mehr Vertrauen und Sicherheit führen. Eine erneute Verpachtung der Grabelandflächen an die derzeitigen Pächterinnen und Pächter hält der Magistrat für derzeit nicht darstellbar. Bei einer Abwägung der Interessen wäre unter anderem auch zu prüfen, ob der Kreis der Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Wartelisten erweitert werden müsste. Wohl aber kann mit Beginn der Planung der landschaftsgärtnerischen Arbeiten geprüft werden, ob die öffentliche Begrünung auch gärtnerische Möglichkeiten beinhalten kann, zum Beispiel Urban Gardening. Auf diesem Wege hätte eine erweiterte Gruppe von Nutzenden gegebenenfalls Zugang zu den umworbenen Flächen. Dies beispielsweise mit dem Effekt, dass die Gemeinschaft im westlichen und östlichen Gallus weiter zusammenwachsen könnte. Zu
- Die Art der Entwässerung hängt von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten ab. Auf überwiegend bebauten beziehungsweise versiegelten Flächen wird im Regelfall über Sinkkästen oder Rinnen in den städtischen Mischwasserkanal entwässert. Dies ist im Bereich des östlich des Bahndammes gelegenen Vorplatzes der Fall. Westlich des Bahndammes gelangt das Wasser im Bereich des dammparallelen Radweges über die seitlichen Bankette in eine Entwässerungsmulde. Das Wasser versickert dort teilweise, teils gelangt es in das öffentliche Kanalsystem. Im Bereich der verpachteten Grabelandflächen fließt das Wasser über die Bankette frei in das Gelände.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2021MM 83Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnüberführung EÜ Frankenallee hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 29. Juni 2021OAOA 34Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit Eisenbahnunterführung Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 83Anregung
- 29. Juni 2021OFOF 109/1Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit EisenbahnunterführungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 31. Januar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 26Neubau Geh- und Radweg zwischen Frankenallee und Schmidtstraße mit EisenbahnunterführungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen GRÜNE, Volt und BFF (= Zurückweisung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) FRAKTION (= Kenntnis)