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Kinderzentrum Eckernförder Straße (KiZ 56) 60435 Frankfurt am Main - Dornbusch, Eckernförder Straße 67 hier: Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und…

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Kinderzentrum Eckernförder Straße (KiZ 56) 60435 Frankfurt am Main - Dornbusch, Eckernförder Straße 67 hier: Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder

Vorlagentyp: M
41 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren10 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht den Abriss und Neubau des Kinderzentrums Eckernförder Straße vor, um den gestiegenen Betreuungsbedarf im Stadtteil Dornbusch zu decken. Durch die Maßnahme sollen die bestehenden Räumlichkeiten erweitert und modernisiert werden, um den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen zu entsprechen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Bingelsweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 05.12.2025.

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder des Kinderzentrums Eckernförder Straße (KiZ 56) wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 01.11.2022 zugestimmt hat.
  3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 10.399.000 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
  4. In den Gesamtaufwendungen ist ein nicht aktivierungsfähiger Aufwand für die Auslagerung in angemietete Pavillons und den Abbruch von insgesamt 2.310.000 € enthalten, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist.
  5. Die in den Gesamtaufwendungen enthaltenen aktivierungsfähigen Aufwendungen der Maßnahme belaufen sich auf 8.089.000 €.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass das Projekt Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder des Kinderzentrums Eckernförder Straße (KiZ 56) im Investitionsprogramm 2022-2025 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von 4.302.000,00 € enthalten ist.
  7. Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 8.089.000 € bewilligt.
  8. Die Finanzierung des über die Veranschlagung im Investitionsprogramm hinausgehenden städtischen Investitionszuschusses i. H. v. 3.787.000 € ist durch Prioritätenveränderung der im Investitionsprogramm 2022-2025 enthaltenen Mittel wie folgt sichergestellt. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 wurden hierfür entsprechende Budgetüberträge vorgesehen: Kinderzentrum Bornweidstraße (KiZ 93) Planungsmittel 156.000,00 € Kinderzentrum Bingelsweg (KiZ 59) Planungsmittel 165.000,00 € Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) Planungsmittel 354.970,00 € Kinderzentrum Weidenbornstraße (KiZ 118) Planungsmittel 308.000,00 € Kinderzentrum Neuer Wall (KiZ 145) Planungsmittel 1.453.943,00 € Kinderzentrum Theodor-Thomas-Straße (KiZ 71) Planungsmittel 329.560,00 € Kinderzentrum Dunantring (KiZ 72) Planungsmittel 165.000,00 € Kinderzentrum Victor-Gollancz-Weg (KiZ 88) Baumittel 754.999,87 € Kinderzentrum Im Wörth (KiZ 140) Baumittel 99.527,13 €

Begründung

A. Zielsetzung

Das Kinderzentrum Eckernförder Straße liegt im Stadtteil Dornbusch und wurde 1959 in Massivbauweise errichtet. Das Gebäude befindet sich konstruktiv, sicherheitstechnisch in einem desolaten Zustand.

Das Gebäude weist irreparable Rissbildungen im Mauerwerk auf.

Laut Gutachten und Ansicht des Amts für Bau und Immobilien ist die Rissbildung auf Ursachen bzgl. der Bodentragfähigkeit sowie Konstruktionsschwächen zurückzuführen.

Die Rissbildungen werden regelmäßig durch ein Monitoring qualitativ und quantitativ auf Veränderungen (Differenzmessungen) erfasst und bewertet.

Darüber hinaus entspricht das Gebäude aus dem Jahr 1959 altersbedingt nicht mehr den heute geltenden energetischen, brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Notwendige und umfassende Maßnahmen im Bereich der elektrotechnischen Anlagen sind erforderlich. Alle technischen Installationen und Hausanschlüsse für Wasser sind marode und abgängig. Die Fenster sind schadhaft, undicht und dringend zu erneuern. Die Fassade sowie das Dach haben keine Wärmedämmung, zudem ist das Dach ebenfalls undicht.

Ein Abriss und Neubau des Gebäudes wurde intensiv geprüft und stellt die wirtschaftlichere Variante dar.

Die Räumlichkeiten des Kinderzentrums sind zu klein und weichen sehr deutlich vom Standardraumprogramm ab. Das Kinderzentrum verfügt lediglich über eine Nutzfläche von insgesamt 387,50 m².

Aufgrund des unzureichenden Raumangebots musste die Betriebserlaubnis für die Hortgruppen pro Gruppe auf 15 Kinder und für die Kindergartengruppe pro Gruppe auf 20 Kinder abgesenkt werden.

Durch den Neubau entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 5 Gruppen.

Neben den 21 neuen Plätzen für Kindergartenkinder werden die Hortgruppen um 12 und die Kindergartengruppen um 2 Betreuungsplätze aufgestockt. Nach Fertigstellung stehen somit 105 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 35 Plätze entspricht.

Für die Zeit der Baumaßnahme ist eine Auslagerung im Stadtteil Dornbusch auf dem öffentlichen Spielplatz in der Friedlebenstraße vereinbart. Die Auslagerung erfolgt in Pavillons für 24 Monate.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Mit Realisierung des Neubaus kann für den gestiegenen Betreuungsbedarf im Stadtteil Dornbusch - in Abstimmung mit der städtischen Bedarfsplanung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs - die Betreuungsplätze der Kindergarten- und Hortkinder aufgestockt und eine Gruppe für Kindergartenkinder geschaffen werden.

Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden entsprechend der aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen umgesetzt.

Die uneingeschränkte konzeptionelle Arbeit des Kinderzentrums Eckernförder Straße (KiZ 56) wird ebenfalls sichergestellt.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

  1. Investitionsbedarf | 10.399.000,00 €

2. Für den Investitionsbedarf ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten:

Aktivierungsfähiger Anteil

JahrVerpflichtungenMittelabfluss
2022380.991,40 €194.077,13 €
20233.393.685,59 €2.065.559,05 €
20243.554.000,72 €3.271.668,71 €
2025760.322,29 €2.557.695,11 €
Gesamtsumme brutto8.089.000,00 €8.089.000,00 €

Nicht aktivierungsfähiger Anteil

JahrVerpflichtungenMittelabfluss
2022145.023,02 €69.922,87 €
20231.662.577,55 €1.291.361,24 €
2024-453.607,48 €
2025502.399,43 €495.108,41 €
Gesamtsumme brutto2.310.000,00 €2.310.000,00 €

3. Zugehörige zusätzliche Folgekosten | keine

4. Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs
a) zusätzliche personelle Folgekosten297.440,00 €
b) zusätzliche sächliche Folgekosten
- größere Bauunterhaltung50.104,20 €
- zusätzliche Betriebskosten144.605,00 €
c) Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsungkeine
- Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderpostenkeine
5. Zusätzliche Jahreserträge
a) voraussichtliche Elternentgelte10.080,00 €
b) Landeszuschuss75.670,00 €

6. Leistungen Dritter | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Für die Erweiterung des Kinderzentrums Eckernförder Straße (KiZ 56), um zukünftig eine Gruppe für Kindergartenkinder und die bestehenden Gruppen um 14 Plätze erweitert betreuen zu können, sind folgende Personalkosten einzuplanen:

a) Neuschaffung von 3,85 Stellen Erzieher/in, EGr. S8b TVöD x 66.000 € = 254.100 € b) Neuschaffung von 0,66 Stellen Hausangestellte, EGr. 3 TVöD x 49.000 € = 32.340 € c) Höherbewertung Kindertagesstättenleiterin/Kindertagesstättenleiter, EGr. S17 TVöD, nach Kindertagesstättenleiterin/Kindertagesstättenleiter, EGr. S18 TVöD = 7.000 € d) Höherbewertung stellvertretende/r Kindertagesstättenleiterin/Kindertagesstättenleiter, EGr. S16 TVöD, nach stellvertretende/r Kindertagesstättenleiterin/Kindertagesstättenleiter, EGr. S17 TVöD = 4.000 € Die personellen Folgekosten betragen gesamt 297.440,00 €. Die angegebenen Kosten basieren auf den mittleren Jahreswerten zum 01.04.2022, da die Eröffnung mit der Erweiterung erst in der Zukunft liegt.

8. Sonstiges | keine

Anlage _Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 294 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2023BB 172Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2022 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
  2. 26. Mai 2023Sie sind hier
    MM 73Kinderzentrum Eckernförder Straße (KiZ 56) 60435 Frankfurt am Main - Dornbusch, Eckernförder Straße 67 hier: Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder
    Magistratsvortrag
  3. 27. Juni 2023OFOF 320/7Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970,00 €Ortsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
  4. 4. Juli 2023OAOA 373Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 Euro Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73Anregung
  5. 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 346Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 EuroStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 3
Sitzung 21 · 15.06.2023
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 73 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 73 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 21 · 04.07.2023
TO I, TOP 32
Angenommen
Anregung OA 373 2023 1. Der Vorlage M 73 wird unter Hinweis auf OA 373 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 320/7 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 73 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 22 · 06.07.2023
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 73 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 19 · 10.07.2023
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Schulbau die Beratung der Vorlage OA 373 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDFRAKTIONBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Volt (Del. auf H)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: zu 1. Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. Volt (= Del. auf H); ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

OBR 16
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 73 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO II, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 73 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Sonstige:
Gartenpartei (M 73 und OA 373 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFAfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 73 und OA 373 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO II, TOP 33
Angenommen
1. Der Vorlage M 73 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 373 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
Linke
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFGartenparteiAfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)

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