Kinderzentrum Eckernförder Straße (KiZ 56) 60435 Frankfurt am Main - Dornbusch, Eckernförder Straße 67 hier: Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und…
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Kinderzentrum Eckernförder Straße (KiZ 56) 60435 Frankfurt am Main - Dornbusch, Eckernförder Straße 67 hier: Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht den Abriss und Neubau des Kinderzentrums Eckernförder Straße vor, um den gestiegenen Betreuungsbedarf im Stadtteil Dornbusch zu decken. Durch die Maßnahme sollen die bestehenden Räumlichkeiten erweitert und modernisiert werden, um den aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen zu entsprechen.
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Neues zu Bingelsweg per E-MailBeschlussvorschlag
- Dem Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder des Kinderzentrums Eckernförder Straße (KiZ 56) wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 01.11.2022 zugestimmt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 10.399.000 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
- In den Gesamtaufwendungen ist ein nicht aktivierungsfähiger Aufwand für die Auslagerung in angemietete Pavillons und den Abbruch von insgesamt 2.310.000 € enthalten, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist.
- Die in den Gesamtaufwendungen enthaltenen aktivierungsfähigen Aufwendungen der Maßnahme belaufen sich auf 8.089.000 €.
- Es dient zur Kenntnis, dass das Projekt Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um eine Gruppe für Kindergartenkinder des Kinderzentrums Eckernförder Straße (KiZ 56) im Investitionsprogramm 2022-2025 des Betriebs Kita Frankfurt mit einem Gesamtbetrag von 4.302.000,00 € enthalten ist.
- Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 8.089.000 € bewilligt.
- Die Finanzierung des über die Veranschlagung im Investitionsprogramm hinausgehenden städtischen Investitionszuschusses i. H. v. 3.787.000 € ist durch Prioritätenveränderung der im Investitionsprogramm 2022-2025 enthaltenen Mittel wie folgt sichergestellt. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 wurden hierfür entsprechende Budgetüberträge vorgesehen: Kinderzentrum Bornweidstraße (KiZ 93) Planungsmittel 156.000,00 € Kinderzentrum Bingelsweg (KiZ 59) Planungsmittel 165.000,00 € Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) Planungsmittel 354.970,00 € Kinderzentrum Weidenbornstraße (KiZ 118) Planungsmittel 308.000,00 € Kinderzentrum Neuer Wall (KiZ 145) Planungsmittel 1.453.943,00 € Kinderzentrum Theodor-Thomas-Straße (KiZ 71) Planungsmittel 329.560,00 € Kinderzentrum Dunantring (KiZ 72) Planungsmittel 165.000,00 € Kinderzentrum Victor-Gollancz-Weg (KiZ 88) Baumittel 754.999,87 € Kinderzentrum Im Wörth (KiZ 140) Baumittel 99.527,13 €
Begründung
A. Zielsetzung
Das Kinderzentrum Eckernförder Straße liegt im Stadtteil Dornbusch und wurde 1959 in Massivbauweise errichtet. Das Gebäude befindet sich konstruktiv, sicherheitstechnisch in einem desolaten Zustand.
Das Gebäude weist irreparable Rissbildungen im Mauerwerk auf.
Laut Gutachten und Ansicht des Amts für Bau und Immobilien ist die Rissbildung auf Ursachen bzgl. der Bodentragfähigkeit sowie Konstruktionsschwächen zurückzuführen.
Die Rissbildungen werden regelmäßig durch ein Monitoring qualitativ und quantitativ auf Veränderungen (Differenzmessungen) erfasst und bewertet.
Darüber hinaus entspricht das Gebäude aus dem Jahr 1959 altersbedingt nicht mehr den heute geltenden energetischen, brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Anforderungen. Notwendige und umfassende Maßnahmen im Bereich der elektrotechnischen Anlagen sind erforderlich. Alle technischen Installationen und Hausanschlüsse für Wasser sind marode und abgängig. Die Fenster sind schadhaft, undicht und dringend zu erneuern. Die Fassade sowie das Dach haben keine Wärmedämmung, zudem ist das Dach ebenfalls undicht.
Ein Abriss und Neubau des Gebäudes wurde intensiv geprüft und stellt die wirtschaftlichere Variante dar.
Die Räumlichkeiten des Kinderzentrums sind zu klein und weichen sehr deutlich vom Standardraumprogramm ab. Das Kinderzentrum verfügt lediglich über eine Nutzfläche von insgesamt 387,50 m².
Aufgrund des unzureichenden Raumangebots musste die Betriebserlaubnis für die Hortgruppen pro Gruppe auf 15 Kinder und für die Kindergartengruppe pro Gruppe auf 20 Kinder abgesenkt werden.
Durch den Neubau entsteht ein Kinderzentrum mit insgesamt 5 Gruppen.
Neben den 21 neuen Plätzen für Kindergartenkinder werden die Hortgruppen um 12 und die Kindergartengruppen um 2 Betreuungsplätze aufgestockt. Nach Fertigstellung stehen somit 105 Plätze zur Verfügung, was einer Erhöhung des Platzangebotes um 35 Plätze entspricht.
Für die Zeit der Baumaßnahme ist eine Auslagerung im Stadtteil Dornbusch auf dem öffentlichen Spielplatz in der Friedlebenstraße vereinbart. Die Auslagerung erfolgt in Pavillons für 24 Monate.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Mit Realisierung des Neubaus kann für den gestiegenen Betreuungsbedarf im Stadtteil Dornbusch - in Abstimmung mit der städtischen Bedarfsplanung für die Umsetzung des Rechtsanspruchs - die Betreuungsplätze der Kindergarten- und Hortkinder aufgestockt und eine Gruppe für Kindergartenkinder geschaffen werden.
Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden entsprechend der aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen umgesetzt.
Die uneingeschränkte konzeptionelle Arbeit des Kinderzentrums Eckernförder Straße (KiZ 56) wird ebenfalls sichergestellt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf | 10.399.000,00 €
2. Für den Investitionsbedarf ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten:
Aktivierungsfähiger Anteil
| Jahr | Verpflichtungen | Mittelabfluss |
| 2022 | 380.991,40 € | 194.077,13 € |
| 2023 | 3.393.685,59 € | 2.065.559,05 € |
| 2024 | 3.554.000,72 € | 3.271.668,71 € |
| 2025 | 760.322,29 € | 2.557.695,11 € |
| Gesamtsumme brutto | 8.089.000,00 € | 8.089.000,00 € |
Nicht aktivierungsfähiger Anteil
| Jahr | Verpflichtungen | Mittelabfluss |
| 2022 | 145.023,02 € | 69.922,87 € |
| 2023 | 1.662.577,55 € | 1.291.361,24 € |
| 2024 | - | 453.607,48 € |
| 2025 | 502.399,43 € | 495.108,41 € |
| Gesamtsumme brutto | 2.310.000,00 € | 2.310.000,00 € |
3. Zugehörige zusätzliche Folgekosten | keine
| 4. Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs | |
| a) zusätzliche personelle Folgekosten | 297.440,00 € |
| b) zusätzliche sächliche Folgekosten | |
| - größere Bauunterhaltung | 50.104,20 € |
| - zusätzliche Betriebskosten | 144.605,00 € |
| c) Kapitalkosten | |
| - Kalkulatorische Verzinsung | keine |
| - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten | keine |
| 5. Zusätzliche Jahreserträge | |
| a) voraussichtliche Elternentgelte | 10.080,00 € |
| b) Landeszuschuss | 75.670,00 € |
6. Leistungen Dritter | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Für die Erweiterung des Kinderzentrums Eckernförder Straße (KiZ 56), um zukünftig eine Gruppe für Kindergartenkinder und die bestehenden Gruppen um 14 Plätze erweitert betreuen zu können, sind folgende Personalkosten einzuplanen:
a) Neuschaffung von 3,85 Stellen Erzieher/in, EGr. S8b TVöD x 66.000 € = 254.100 € b) Neuschaffung von 0,66 Stellen Hausangestellte, EGr. 3 TVöD x 49.000 € = 32.340 € c) Höherbewertung Kindertagesstättenleiterin/Kindertagesstättenleiter, EGr. S17 TVöD, nach Kindertagesstättenleiterin/Kindertagesstättenleiter, EGr. S18 TVöD = 7.000 € d) Höherbewertung stellvertretende/r Kindertagesstättenleiterin/Kindertagesstättenleiter, EGr. S16 TVöD, nach stellvertretende/r Kindertagesstättenleiterin/Kindertagesstättenleiter, EGr. S17 TVöD = 4.000 € Die personellen Folgekosten betragen gesamt 297.440,00 €. Die angegebenen Kosten basieren auf den mittleren Jahreswerten zum 01.04.2022, da die Eröffnung mit der Erweiterung erst in der Zukunft liegt.
8. Sonstiges | keine
Anlage _Kostendeckblaetter (nicht öffentlich - ca. 294 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2023BB 172Stand und Perspektiven der Kindertagesstättenentwicklungsplanung für Frankfurt am Main - Fortschreibung 2022 - Kinderfreundliche Stadt: Zukunftsorientierte Planung der Betreuung der Kinder unter drei JahrenMagistratsbericht
- 26. Mai 2023Sie sind hierMM 73Kinderzentrum Eckernförder Straße (KiZ 56) 60435 Frankfurt am Main - Dornbusch, Eckernförder Straße 67 hier: Abriss und Neubau inkl. Auslagerung und Erweiterung um eine Gruppe für KindergartenkinderMagistratsvortrag
- 27. Juni 2023OFOF 320/7Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970,00 €Ortsbeiratsantrag · die_farbechten-LINKE.
- 4. Juli 2023OAOA 373Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 Euro Vortrag des Magistrats vom 26.05.2023, M 73Anregung
- 9. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 346Keine Budgetübertragung der Investitionsmittel 2022-2025 für das Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) von 354.970 EuroStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: zu 1. Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 2. Volt (= Del. auf H); ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 73 und OA 373 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 373) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung)