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Probeweise Öffnung des innerstädtischen nördlichen Mainufers (zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke) für den Fuß- und Radverkehr

Vorlagentyp: M
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.05.2019, M 72

Betreff: Probeweise Öffnung des innerstädtischen nördlichen Mainufers (zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke) für den Fuß- und Radverkehr Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.07.2015, § 6130 (M 153)

  1. Der probeweisen Öffnung des innerstädtischen nördlichen Mainufers (zwischen Zum Pfarrturm und Untermainbrücke, Straßen Mainkai und Untermainkai (teilweise)) für den Fuß- und Radverkehr - unter Entfall der Nutzung durch den allgemeinen motorisierten Verkehr - wird zugestimmt.
  2. Zielsetzung der probeweisen Öffnung ist die Untersuchung der stadträumlichen und verkehrlichen Folgewirkungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Frankfurter Innenstadt gemäß Innenstadtkonzept (siehe § 6130 vom 16.07.2015, Punkt 2, dritter Spiegelstrich).
  3. Die probeweise Öffnung beginnt mit dem Mainfest 2019 (Anfang August) und endet mit dem Museumsuferfest im August
  4. Nach Abschluss der probeweisen Öffnung wird der Stadtverordnetenversammlung ein Bericht zu den verkehrlichen Auswirkungen zur Kenntnisnahme vorgelegt.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass die voraussichtlichen Kosten für die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen auf 58.300 € sowie für weitere Maßnahmen auf 25.300 € geschätzt werden und aus vorhandenen Mitteln in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen hiervon 38.800,- € aus dem Ergebnishaushalt (Konten 60, 61, 67 bis 69) und 44.800 € aus dem Investitionsprogramm Projektdefinition 5.001258, Erneuerung der Straßenbeschilderung und Sicherungsanlagen, gedeckt werden. Begründung: A. Zielsetzung Im Innenstadtkonzept (Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 153, beschlossen am 16.07.2015, § 6130) als dem zentralem Werk für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Frankfurter Innenstadt wird der in Rede stehende Planungsbereich unter mehreren Aspekten betrachtet und Handlungsbedarf begründet. So heißt es in der Magistratsvorlage beispielsweise unter "Freiraum stärken" zur stadträumlichen Bedeutung: "Bei den Werkstattveranstaltungen [zum Innenstadtkonzept] betonten Bürgerinnen und Bürgern immer wieder den hohen Stellenwert der Straßen, Plätze und Grünanlagen. Sie hoben hervor, dass die Qualität des öffentlichen Raums maßgeblich zur Attraktivität der Innenstadt und zum Wohlbefinden der Nutzer beiträgt. Besonders der Main mit seinen attraktiven Uferpromenaden, den kulturellen Angeboten durch die Museen und den gastronomischen Einrichtungen am Fluss wird als identitätsstiftender Raum mit hoher Aufenthaltsqualität geschätzt. [...] Das Innenstadtkonzept bestätigt die Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger und leitet folgende Ziele für den Freiraum ab: Der öffentliche Raum ist die Bühne des urbanen Lebens. Das Angebot und die Qualität der Straßen- und Platzräume sowie Parkflächen haben maßgeblichen Einfluss auf die Attraktivität der Innenstadt. Öffentliche Räume sind Erlebnisorte und Ruhebereiche. Sie müssen darüber hinaus ökologischen und verkehrlichen Anforderungen entsprechen. Ziel ist die sukzessive Aufwertung und Ergänzung aller wichtigen öffentlichen Platz- und Grünräume mit einer entsprechend ihrer Lage und Funktion differenzierten Gestaltung." Unter "Vernetzung vorantreiben" wird auf Mobilität im Stadtraum eingegangen: "Die Bürgerinnen und Bürger schätzen die gute verkehrliche Anbindung der Innenstadt, insbesondere den gut funktionierenden ÖPNV. Die fußläufigen Nord-Süd-Verbindungen zum Main werden als wichtig und teils verbesserungswürdig erachtet. Insbesondere die Barrierewirkung der Berliner Straße soll nach Meinung zahlreicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Planungswerkstätten reduziert werden. Gleiches gilt für die Mainuferstraße. [...] Unter Berücksichtigung der Erschließungsfunktionen für den motorisierten Verkehr soll die Innenstadt für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut werden. Die Nord-Süd-Wegeverbindungen sind zu entwickeln, und die Barrierewirkung der [...] Mainuferstraße soll reduziert werden." Hierauf nimmt der Stadtverordnetenbeschluss unter "Maßnahmen mit weiterem Prüfungs-/Überarbeitungsbedarf, die erst nach einem erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu realisieren sind" Bezug: "Am Ziel, die Aufenthaltsqualität und die gleichberechtigte Mobilität in der Innenstadt und am Mainufer weiter zu verbessern und dazu die Barrierewirkung der Berliner Straße und des Mainkai zu verringern, wird festgehalten. Unter grundsätzlicher Beibehaltung der heutigen Verkehrsführung und teilweiser Verlagerung des Durchgangsverkehrs wird Raum für Radfahrstreifen, breitere Gehwege und Begrünung geschaffen. Der Magistrat möge eine Vorplanung für die Berliner Straße, die diese Ziele umsetzt und in der auch die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bewertet werden, erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorlegen; nachfolgend ist für den Mainkai eine Planung zu erstellen [...]" Mit der probeweisen Öffnung des innerstädtischen nördlichen Mainufers (zwischen Zum Pfarrturm und Untermainbrücke, Straßen Mainkai und Untermainkai (teilweise) für den Fuß- und Radverkehr - unter Entfall der Nutzung durch den allgemeinen motorisierten Verkehr - möchte der Magistrat herausfinden, ob erstens die im Innenstadtkonzept beschriebenen Erwartungen sich als realistische Annahmen erweisen und wie sich zweitens die verkehrlichen Folgewirkungen darstellen. Um hier zu einer fundierten Bewertung zu gelangen, hält der Magistrat einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten für notwendig. B. Alternativen Der Magistrat sieht zur vorgeschlagenen probeweisen Öffnung keine Alternativen. Auf die probeweise Öffnung zu verzichten hieße, im Weiteren keinen durch Erfahrungswissen und gesicherte Vergleichsdaten abgesicherten Planungs- und Entscheidungsprozess durchlaufen zu können, da sich die Abwägung von Nutzen und Folgen einer Umnutzung und Umgestaltung der innerstädtischen nördlichen Mainuferstraße einzig auf Annahmen stützen könnte. Dies hält der Magistrat angesichts der vielfältigen bereits im Vorfeld angeführten Bedenken nicht für zielführend. C Lösung Umsetzung durch straßenverkehrsbehördliche Anordnung und bauliche Unterstützung Vom Knotenpunkt am nördlichen Brückenkopf der Untermainbrücke (Hofstraße, Neue Mainzer Straße, Untermainbrücke, Untermainkai) bis zur Einmündung der Straße Zum Pfarrturm wird die nördliche Mainuferstraße (Untermainkai, Mainkai) für den motorisierten Verkehr gesperrt, indem durch die Straßenverkehrsbehörde die Anordnung des Verkehrszeichens 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" erfolgt. Diese Regelung wird aus Sicherheitsgründen und zur Gewährleistung eines hohen Grades an Regeltreue beidseitig durch je zwei versetze Reihen von vier bzw. drei Betonsperren nebst einer Schranke unterstützt. Für Rettungskräfte im Einsatzfall, sowie zur Ver- und Entsorgung des Uferbereiches und der Mainschifffahrt werden Zufahrtsgenehmigungen erteilt. Ab der Einmündung der Straße Zum Pfarrturm bis zum Knotenpunkt am nördlichen Brückenkopf der Alten Brücke kann der Mainkai in ostwärtiger Richtung von motorisiertem Verkehr, aus der Straße Zum Pfarrturm links abbiegend, befahren werden. Dies kommt insbesondere den das Parkhaus Dom/Römer verlassenden Verkehren zugute. In westlicher Fahrtrichtung wird die Zufahrt durch die Anordnung des Verkehrszeichens 260 "Verbot für Kraftfahrzeuge" mit Zusatz "Kraftomnibusse im Gelegenheitsverkehr frei" (Zusatzzeichen 1026-31) für den motorisierten Verkehr nur in Ausnahmefällen gestattet. Der Begriff des Gelegenheitsverkehrs bezieht sich auf dessen Definition in § 46 Personenbeförderungsgesetz und soll in der Sache die Andienung der Personenschifffahrt erleichtern. Ebenfalls in westlicher Fahrtrichtung erfolgt auf Höhe der Liegenschaft Mainkai 3 ebenfalls eine bauliche Unterstützung dieser Regelung durch drei Betonbetonsperren. Nutzung des gesperrten Bereiches Da es sich um eine temporäre Maßnahme zum Zwecke der Verkehrsuntersuchung handelt, ist nicht vorgesehen, im gesperrten Bereich eine nicht-rückbaubare bauliche Veränderung vorzunehmen. Die bestehende Gastronomie soll jedoch die Möglichkeit bekommen, den Bereich ihrer Außenbestuhlung zu erweitern. Es wird weiterhin erwartet, dass sich Aufgrund der Öffnung für Fuß- und Radverkehr mehr Menschen am nördlichen Mainufer aufhalten werden. Daher sind zusätzliche Reinigungsleistungen des Straßenbereiches, zusätzliche Papierkörbe und Toilettencontainer vorgesehen. Verkehrliche Maßnahmen im Umfeld An den beiden Brückenköpfen werden Beschilderung, Markierung und Signalprogramme angepasst. Die wegweisende Beschilderung im Netz zu den Zielen Zoo, Rathaus und Westhafen wird entsprechend geändert. Um die verkehrlichen Auswirkungen im Umfeld gering zu halten, werden Verkehrsteilnehmer vorab über Presse, Mainziel und die dynamischen Infotafeln auf die Sperrung hingewiesen, zusätzlich werden an strategischen Punkten im Netz weiße Infotafeln auf die Sperrung aufmerksam machen. Wenn erforderlich, werden in den ersten Wochen der Sperrung an wichtigen Entscheidungspunkten im Umfeld frei programmierbare Sperrhänger eingesetzt. Begleitende verkehrliche Untersuchung Um die verkehrlichen Auswirkungen und Verlagerungseffekte durch die Sperrung im unmittelbaren Umfeld zu untersuchen, werden Vorher-Nachher Erhebungen durchgeführt. An zehn relevanten Knotenpunkten wurde am Dienstag, den
  6. März 2018, per Videoerhebung das richtungsbezogene Verkehrsaufkommen 24 Stunden lang erfasst. Eine Vergleichszählung während der Sperrung ist für März 2020 vorgesehen. Die Auswirkungen auf die gesamtstädtische Verkehrssituation werden zusätzlich durch einen Vorher-Während-Vergleich der Reisezeiten und Verlustzeiten auf sieben möglichen Alternativrouten durchgeführt. Datengrundlage sind Daten eines Anbieters von Straßennavigationsgeräten und Datendienstleistungen, die vom Straßenverkehrsamt schon heute zur Abbildung der Verkehrslage genutzt werden. Auch die Veränderung des Unfallgeschehens soll mittels eines Vorher-Während-Vergleichs der Unfalldaten untersucht werden. D. Kosten Die voraussichtlichen Kosten für die notwendigen verkehrlichen Maßnahmen setzen sich aus folgenden Einzelpositionen zusammen: Position Gesamtpreis Anpassung wegweisende Beschilderung 5.000,00 € Markierung an Knotenpunkten 2.100,00 € Beschilderung an Knotenpunkten 1.800,00 € Beschilderung Bereich Weckmarkt/Zum Pfarrturm 1.100,00 € Betonpoller 4.500,00 € Schranken 5.000,00 € Miete Parkhaus Dom Römer für 17 Stellplätze 38.800,00 € Summe notwendiger verkehrlicher Maßnahmen 58.300,00 € Darüber hinaus erscheinen weitere Maßnahmen notwendig und sinnvoll, deren Kosten sich aus folgenden Einzelpositionen zusammensetzen: Position Gesamtpreis Herstellung & Montage informativer Beschilderung (weiße Tafeln) 11.000,00 € 2 programmierbare Lichtstarke Verkehrszeichen (Sperrhänger) 14.300,00 € Summe weiterer Maßnahmen 25.300,00 € Insgesamt wird auf Grundlage der vorgenommenen Kostenschätzung mit Ausgaben in Höhe von 83.600 € gerechnet, die aus vorhandenen Mitteln der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, hiervon 38.800,- € aus dem Ergebnishaushalt (Konten 60, 61, 67 bis 69) und 44.800 € aus dem Investitionsprogramm Projektdefinition 5.001258, Erneuerung der Straßenbeschilderung und Sicherungsanlagen, gedeckt sind.Nebenvorlage: Antrag vom 06.06.2019, NR 882 Antrag vom 17.06.2019, NR 893

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2019Sie sind hier
    MM 72Probeweise Öffnung des innerstädtischen nördlichen Mainufers (zwischen Alte Brücke und Untermainbrücke) für den Fuß- und Radverkehr
    Magistratsvortrag
  2. 6. Juni 2019NRNR 882Mainkai-Sperrung nur am WochenendeSTVV-Antrag · AfD
  3. 17. Juni 2019NRNR 893Verkehrsführung im Rahmen der probeweisen Sperrung des nördlichen MainufersSTVV-Antrag · FDP
  4. 28. August 2019OFOF 1397/5Der Verkehr in Sachsenhausen muss wieder fließen!Ortsbeiratsantrag · BFF
  5. 30. August 2019OFOF 1029/1Aufhebung der Sperre des nördlichen Mainufers für den Kfz-VerkehrOrtsbeiratsantrag · BFF
  6. 1. September 2019OFOF 1393/5Keine Entlastung des Mainkais durch erhebliche zusätzliche Belastung von Sachsenhausen! Aufhebung der Sperrung des nördlichen Mainufers für den KraftfahrzeugverkehrOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  7. 18. Oktober 2019Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 376Verkehrsführung im Rahmen der probeweisen Sperrung des nördlichen MainufersMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 31 · 17.06.2019
TO I, TOP 18
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 882 wird abgelehnt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 893 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
FDP (M 72 = Annahme, NR 882 = Ablehnung)BFF (M 72 und NR 882 = Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 72 = Annahme, NR 882 = Ablehnung) BFF (M 72 und NR 882 = Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 32 · 18.06.2019
TO I, TOP 54
Angenommen
Der Vorlage M 72 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneLinke1 FDPBFFÖkoLinX-ARLDie ParteiU.b
Ablehnung:
1 FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., 1 FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen 1 FDP (= Ablehnung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 31 · 18.06.2019
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Punkt 1: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 72 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 72 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 882 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 893 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 25.06.2019
TO I, TOP 30
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 882 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 893 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFF
Sonstige:
FRAKTION (M 72 und NR 893 = Annahme, NR 882 = Ablehnung)ÖkoLinX-ARL (M 72 = Annahme, NR 882 = Ablehnung, NR 893 = Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 882) und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 72 und NR 893 = Annahme, NR 882 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 72 = Annahme, NR 882 = Ablehnung, NR 893 = Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 27.06.2019
TO II, TOP 37
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 882 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 893 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen NR 882) und BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung)

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