Jahresabschluss 2022 inklusive Finanzcontrollingbericht 2022
Zusammenfassung
Der Jahresabschluss 2022 der Stadt Frankfurt am Main wird zur Kenntnis genommen und in der vorgelegten Fassung genehmigt. Dies dient der transparenten Darstellung der finanziellen Lage der Stadt und der ordnungsgemäßen Haushaltsführung.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient der Kenntnis, dass der Jahresabschluss 2022 für die Stadtverwaltung wie folgt aufgestellt wurde: Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von | 17.992.181.817,07 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von | 32.132.939,97 €, davon | Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen | 187.027.223,03 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen | -154.894.283,06 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | aus Verwaltungstätigkeit von | 493.156.921,26 €, aus Investitionstätigkeit von | -544.532.825,16 €, aus Finanzierungstätigkeit von | 149.165.374,04 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von | -75.412.532,43 €, und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von | 22.376.937,71 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von | 472.817.774,10 €.
- Der Überschuss des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, | | wird mit | 187.027.223,03 € | der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" zugeführt. | | Der Stand der ordentlichen Rücklagen inklusive des Überschusses 2022 | | beträgt damit | 577.296.989,42 €. | Das Defizit des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert, | wird mit | -154.894.283,06 € | gegen den vorgetragenen Verlust verrechnet. | | Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit auf | -180.354.449,66 €. | III. Mit dem Jahresabschluss werden im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 380,82 Mio. € (Vorjahr: 359,12 Mio. €) gebildet und in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen. Abweichend von den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden hiervon - aus verfügbaren Personalmitteln der Budgetbereiche Veranschlagungen in Höhe von 25,00 Mio. € zur Abdeckung künftiger Belastungen zweckgebunden insbesondere für die zusätzliche Besoldungserhöhung von 3,0 % zur Wiederherstellung der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung sowie zur Kompensation von Mehraufwendungen aus dem bevorstehenden Tarifabschluss 2023 zentral im ZF-Bereich (PG 32.06) und - aus nicht verbrauchten Mitteln der Veranschlagung für Personal, Sach- und Dienstleistungen, Zuschüssen und Transferleistungen 109,14 Mio. € zur Finanzierung und Absicherung künftiger Maßnahmen vorgetragen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Budgetüberträge im Ergebnishaushalt in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre belasten werden. Es dient weiter zur Kenntnis, dass zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen zum 31.12.2022 liquide Mittel in Höhe von 472,82 Mio. € (Netto-Liquidität 380,82 Mio. €) zur Verfügung stehen.
- Es wird zugestimmt, dass im Ergebnishaushalt 2023 folgende Budgets gemäß § 107 HGO einer haushaltswirtschaftlichen Sperre unterliegen: Gruppierung | Gruppierungsbezeichnung | Produkt- gruppe | Dezernat | Betrag in € 60,61,67-69 | Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen | 22.11 | X - Klima, Umwelt und Frauen | 15.874,52 34.04 | XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen | 982.309,45 62, 63, 640-643, 647-649, 65 | Personalaufwendungen | 32.06 | ZF - Zentraler Finanzbereich | 23.353.348,64 71 | Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben | 11.05 | XII - Mobilität und Gesundheit | 5.454,06 16.09 | XII - Mobilität und Gesundheit | 445.639,18 16.10 | XII - Mobilität und Gesundheit | 6.751.376,99 19.06 | XII - Mobilität und Gesundheit | 435.727,62 20.01 | XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen | 75.700.088,58 36.01 | IV - Wirtschaft, Recht und Reformen | 100.000,00 98.04 | ZF - Zentraler Finanzbereich | 24.281,54 72 | Transferaufwendungen | 20.03 | XI - Bildung, Immobilien und Neues Bauen | 1.327.983,72 Gesamtbetrag | | | | 109.142.084,30 Über die Inanspruchnahme und Verwendung dieser Budgets entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in einer gesonderten Beschlussfassung.
- Im Finanzhaushalt werden in den Fachbereichen Budgetüberträge in einer Gesamthöhe von 910,31 Mio. € gebildet (Vorjahr: 797,52 Mio. €). Zur Deckung der finanziellen Belastungen aus einer Inanspruchnahme der Budgetüberträge im investiven Bereich werden Kreditermächtigungen aus Vorjahren in Höhe von 1,17 Mrd. € in das nachfolgende Haushaltsjahr vorgetragen.
- Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von insgesamt 3.300.000,00 € mit Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen innerhalb der Budgets zugelassen sind und in nachstehender Höhe tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Dezernat | Mittelverwendung | Grundlage | Genehmigter Betrag in € | In Anspruch genommener Betrag in € X - Klima, Umwelt und Frauen | Bewältigung von Klimafolgen, zunehmender Nutzungsintensität des öffentlichen Grüns und Folgen der SARS-CoV-2 Pandemie | § 3131 v. 30.03.2023 (M 33 / 2023) | 3.300.000,00 | 3.292.165,84 Summe | 3.300.000,00 | 3.292.165,84 VIII. Es dient zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Bericht zur Ausführung des Haushaltes zum 31.12.2022 (§ 28 GemHVO) darstellt. Der Magistrat wird beauftragt, den Bericht der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu geben.
- Der Jahresabschluss 2022 wird für die Zusatzversorgungskasse (ZVK) wie folgt aufgestellt: 1. Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von | 933.931.640,09 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von | 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | aus Verwaltungstätigkeit von | 41.296.856,93 €, aus Investitionstätigkeit von | -38.053.680,54 €, aus Finanzierungstätigkeit von | 0,00 €, aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von | 12.352,72 € und mit einem Zahlungsfehlbetrag von | 3.255.529,11 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von | 15.729.908,51 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive satzungsmäßige Rückstellung enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Abrechnungsverband Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von | 58.903.998,77 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von | -401.902,49 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | aus Verwaltungstätigkeit von | 1.765.253,73 €, aus Investitionstätigkeit von | -4.209.451,95 €, aus Finanzierungstätigkeit von | 0,00 € aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von | 2.500.000,00 € und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von | 55.801,78 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von | 361.428,48 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss der ZVK gemäß den einschlägigen Bestimmungen der HGO, dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt wurde. Ferner dient zur Kenntnis, dass der konsolidierte Abschluss der ZVK für beide Abrechnungsverbände im Lage- und Rechenschaftsbericht Kapitel 9 abgebildet ist.
Begründung
Der Jahresabschluss 2022 der Kernverwaltung wurde gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften und Hinweise des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport aufgestellt. Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert.
Im Einzelnen ist hervorzuheben:
in €
| Im Ergebnishaushalt steht dem saldierten Planansatz der Erträge und Aufwendungen von | -228.186.198,61 |
| ein Ergebnis von | 187.027.223,03 |
| gegenüber. | |
| Im Finanzhaushalt steht dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 28.809.000,00 |
| ein Ergebnis von | 493.156.921,26 |
| und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit von | -744.311.000,00 |
| ein Ergebnis von | -544.532.825,16 |
| und dem Planansatz beim Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von | 619.000.000,00 |
| ein Ergebnis von | 149.165.374,04 |
| gegenüber. |
In der Vermögensrechnung ist eine weitere Zunahme der Bilanzsumme um 242,33 Mio. € auf 17,99 Mrd. € zu verzeichnen. Auf der Aktivseite erhöht sich das Sachanlagevermögen um 109,82 Mio. € auf 14,09 Mrd. €. Das Finanzanlagevermögen steigt ebenfalls um 40,11 Mio. € auf 2,30 Mrd. €. Der Bestand der flüssigen Mittel erhöht sich von 450,44 Mio. € um 22,38 Mio. € auf 472,82 Mio. €.
Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen (insbesondere die Personalrückstellungen +38,47 Mio. €) um 65,13 Mio. € auf 1,90 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten steigen ebenfalls auf 3,53 Mrd. € (+188,42 Mio. €). Mit 2,45 Mrd. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionstätigkeit weiterhin wesentlicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten.
Das Eigenkapital beläuft sich unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung 2022 auf 8,08 Mrd. €.
Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert.
Die Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung 2022 wurde mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht und den Anlagen nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Sie werden nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 28. April 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)