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Jahresabschlüsse 2022 und Konsolidierter Gesamtabschluss 2022 hier: Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Jahresabschlüsse 2022 sowie den konsolidierten Gesamtabschluss 2022 zur Kenntnis zu nehmen und zu beschließen. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Prüfung und Genehmigung der Jahresabschlüsse. Das erwartete Ergebnis ist die Entlastung des Magistrats und die öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Beschlussvorschlag

I. Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 werden zur Kenntnis genommen. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass die Entwürfe der Schlussberichte dem Magistrat zur Vorabstimmung vorgelegt und die Anmerkungen des Magistrats in die vorliegende Fassung der Schlussberichte eingeflossen sind.

II. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach Beratung den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil I) wie folgt:

Vermögensrechnung mit einer Bilanzsumme von17.992.181.817,07 €
Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von32.132.939,97 €
davon
Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen187.027.223,03
€ Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen-154.894.283,06
€. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen
aus Verwaltungstätigkeit von493.156.921,26
€, aus Investitionstätigkeit von-544.532.825,16
€, aus Finanzierungstätigkeit von149.165.374,04
€, aus haushaltsunwirksamen
Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von-75.412.532,43 €
und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von22.376.937,71 €
und einem Zahlungsmittelbestand
am Ende des Haushaltsjahres von472.817.774,10
€.
III. Sie beschließt ferner den geprüften Jahresabschluss 2022 für das Sondervermögen der Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil II) wie folgt: Jahresabschluss konsolidiert
Bilanz mit einer konsolidierten Bilanzsumme von978.321.061,09 €,
Konsolidiertes Jahresergebnis nach Rücklagen von401.902,49 €,
Abrechnungsverband - Pflichtversicherung -
Bilanz mit einer Bilanzsumme von933.931.640,09
€, Jahresergebnis von0,00
€. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen
aus Verwaltungstätigkeit von41.296.856,93
€, aus Investitionstätigkeit von-38.053.680,54
€, aus Finanzierungstätigkeit von0,00 €.
aus haushaltsunwirksamen
Vorgängen (inklusive Liquiditätskredite) von12.352,72 €
und mit einem Zahlungsfehlbetrag von3.255.529,11 €
und einem Zahlungsmittelbestand
am Ende des Haushaltsjahres von15.729.908,51
€. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind.
3. Abrechnungsverband - Freiwillige Versicherung -
Bilanz mit einer Bilanzsumme von58.903.998,77
€, Jahresergebnis nach Rücklagen von-401.902,49
€. Die Finanzrechnung mit einem Saldo der Einzahlungen
und Auszahlungen
aus Verwaltungstätigkeit von1.765.253,73
€, aus Investitionstätigkeit von-4.209.451,95
€, aus Finanzierungstätigkeit von0,00 €,
aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive
Liquiditätskredite) von2.500.000,00 €
und mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf von55.801,78 €
und einem Zahlungsmittelbestand
am Ende des Haushaltsjahres von361.428,48
€. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive Deckungsrückstellung bereits enthalten sind.
IV. Sie beschließt weiterhin den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2022 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes (Teil III) wie folgt: Konsolidierte Gesamtvermögensrechnung
mit einer Summe von27.698.403.589,70 €,
Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung mit einem
Konzernjahresüberschuss nach Anteilen Dritter von343.293.632,08 €
und einem Konzernbilanzgewinn von1.401.873.873,80
€.

V. Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung erteilt.

VI. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2022, den Konsolidierten Gesamtabschluss 2022 sowie die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2022 sind öffentlich bekannt zu machen, im Anschluss an die Bekanntmachung an sieben Tagen öffentlich auszulegen und anschließend mit den Schlussberichten des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Begründung

Nach § 113 HGO ist der Jahresabschluss nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (§ 128 HGO) vom Gemeindevorstand mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Danach hat die Gemeindevertretung über die vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschlüsse gemäß § 114 HGO bis spätestens 31.12. des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu beschließen und zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstandes zu entscheiden.

Die vom Magistrat aufgestellten Jahresabschlüsse für die Stadtverwaltung und das Sondervermögen Zusatzversorgungskasse, bestehend aus den beiden Abrechnungsverbänden Pflichtversicherung und Freiwillige Versicherung, sowie der Konsolidierte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2022 sind vom Revisionsamt geprüft worden. Die Prüfungsbestätigungen sind in den Schlussberichten (Teile I bis III) enthalten.

Zudem berichtet das Revisionsamt in einem Schlussbericht Teil IV "Jahresbericht 2022" über weitere Prüfungsfeststellungen (außerhalb der Jahresabschlussprüfungen), die den umfassenden Prüfungsauftrag des Revisionsamts (§ 131 HGO in Verbindung mit der Revisionsordnung) widerspiegeln.

Die Entwürfe der Schlussberichte wurden analog zum Verfahren zum Jahresabschluss 2021 im Vorfeld mit dem Magistrat abgestimmt, um den Prozess der Stellungnahme durch den Magistrat zu den Schlussberichten gegenüber der Stadtverordnetenversammlung zu beschleunigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Mai 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.06.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

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Beratungsverlauf3 Beratungen
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Sitzung 26 · 27.05.2024
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 11.06.2024
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt; BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 32 · 13.06.2024
TO II, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 64 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Enthaltung:
BFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

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