Jahresabschluss 2023: Budgetüberschreitung im Bereich des Dezernats X - Klima, Umwelt und Frauen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Budgetüberschreitung im Bereich des Dezernats X - Klima, Umwelt und Frauen zur Kenntnis zu nehmen und die erforderlichen Mittel zur Deckung des Defizits bereitzustellen. Dies ist notwendig, um den Herausforderungen des Klimawandels und den damit verbundenen Kosten gerecht zu werden.
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Lohrpark — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 28.08.2026.
- Trinkwasserbrunnen an den Orten Atzelbergplatz, Lohrberg, Raiffeisenstraße 70 und Birsteiner Straße installieren28.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wasserspielgeräte: Spielend erfrischen und Umgebung kühlen19.06.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Öffentliche Pflanzung von Obstbäumen zur Förderung urbaner Ernährungsresilienz, Nachhaltigkeit und Gemeinsinn07.04.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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- Es dient zur Kenntnis, dass auch im Jahr 2023 die massiven Folgen des Klimawandels und die Erfordernisse der Klimaanpassung, die Nutzungsintensität der Grün- und Freiflächen mit einhergehender Vermüllung, aber auch die Erwartungshaltung der Bürgerschaft weitere Anforderungen an die Unterhaltung von öffentlichen Grünflächen nach sich gezogen haben, die sich budgetwirksam niederschlagen. Hinzu kamen allgemeine, krisenbedingte Preissteigerungen, die das Budget zusätzlich belasteten.
- Es dient zur Kenntnis, dass der vollbudgetierte (BGM 10) sowie der Zuschuss- Bereich (BGM 22) des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen - im Haushaltsjahr 2023 aus den vorgenannten Gründen voraussichtlich mit einem Defizit in Höhe von bis zu 13.194 T€ abschließen wird. Die exakte Bezifferung des Betrages erfolgt mit dem Jahresabschluss 2023.
- Die unter II. aufgeführte Überschreitung wird gemäß § 100 Abs.1 HGO genehmigt.
- Die Deckung der Mehrkosten laut Ziffer II erfolgt zum einen aus in 2023 erzielten finanzrelevanten Mehrerträgen in Höhe von 4.670 T€ der Produktgruppe 22.03, Anlagen der Abfallwirtschaft, Produkt 22.03.04 "Beteiligungen im Bereich Abfall" sowie Minderaufwendungen im Bereich der Bauunterhaltung (BGM 20) von 227 T€, des Personals (BGM 21) in Höhe von 1.219 T€ und durch gemäß Ziffer 4 des M 222/2023 gesperrte Budgetüberträge im Dezernat X von 16 T€.
- Das verbleibende Defizit von rund 7.062 T€ wird aus Budgetüberträgen der PG 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten gedeckt, die gemäß Ziffer 4 des M 222 vom 08.12.2023 insoweit zur Bewirtschaftung frei gegeben sind, wie sie der Weiterführung bereits 2022 begonnener Maßnahmen und der Fortführung laufender Verwaltungstätigkeit dienen.
Begründung
A. Zielsetzung
Der globale Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel gehören zu den wichtigsten und dringendsten Aufgaben dieses Jahrhunderts. Auf den Weltklimakonferenzen in Kyoto, Bonn und Paris wurden weltweite Vereinbarungen zur Reduzierung der Treibhausgase, insbesondere von Kohlendioxid getroffen und das sogenannte 1,5 °C Ziel formuliert. Der sechste Sachstandsbericht des IPCC "Climate Change 2023" und der Synthesereport zeigen, wie dringend schnelles Handeln geboten ist. Das in 2019 erlassene Bundes-Klimaschutzgesetz wurde 2021 angepasst und schreibt u.a. das Ziel Klimaneutralität für Deutschland in 2045 vor. Das erste Hessische Klimagesetz hat mit dem Klimaplan Hessen konkrete Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen auf dem Weg dorthin für Hessen festgeschrieben. Mit dem Beschluss "Klimaneutrales Frankfurt" (§ 1650 vom 12.05.2022) und dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5019 vom 12.12.2019 (M 199/2019) zur Klimaallianz geht Frankfurt am Main einen großen Schritt voran und beschließt weitreichende Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und die Klimaneutralität bis 2035 auf dem gesamten Gebiet der Stadt und bereits bis 2030 für die Stadtverwaltung. Dass Klimaschutz und Klimaanpassung dringende Aufgaben einer Kommune sind, hat die Stadt Frankfurt am Main bereits 1990 mit dem Beitritt zum Klimabündnis/Alianca del Clima e.V. und 2009 mit dem Beitritt in den "Konvent der Bürgermeister" für den Klimaschutz und die Klimaanpassung und der Mitgliedschaft im Netzwerk "Hessen aktiv - die Klima-Kommunen" gezeigt. Diverse Beschlüsse wie der Masterplan 100% Klimaschutz, die Frankfurter Anpassungsstrategie 2.0, die Klimaallianz und die Gründung des Klimareferates bilden den Rahmen für die Umsetzung.
In Hinblick auf die Klimaanpassung stellen die öffentlichen Grün- und Freiflächen einen wichtigen Baustein dar. Das Frankfurter Stadtgrün und der Stadtwald wirken sich zudem in vielerlei Hinsicht durch soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle Funktionen positiv auf die Bevölkerung und die Nutzer des städtischen Grüns in Form von Grün- und Freianlagen sowie des Stadtwalds aus. Daneben ist der Erhalt der biologischen Vielfalt durch die naturnahe Gestaltung von grünen Räumen und die Herstellung von Ersatzlebensräumen für heimische Arten umzusetzen. Die zunehmende Nutzungsintensität, der Klimawandel sowie der Rückgang der Biodiversität stellen erhöhte Anforderungen an das städtische Grün, die Berücksichtigung finden müssen. Ebenso ist es notwendig, dem stetigen Werteverzehr mittels kostenzehrender Unterhaltungs-, Instandsetzungs- und Investitionsmaßnahmen wirksam und dauerhaft zu begegnen. Hierzu gehören beispielhaft:
- eine Mindestgrundpflege für alle Park-, Spiel- und Grünflächen dergestalt sicherzustellen, dass deren Qualität (Wert- und Substanzverlust) auf allen Flächen erhalten bleibt und der Bevölkerung adäquat zur Verfügung steht;
- den Baumbestand zu pflegen, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen, Bäume, wo möglich zeitnah in optimierten Baumstandorten nach zu pflanzen und Klimabaumarten zu erproben;
- Baumstandorte zu verbessern, u.a. durch die Erprobung neuer Bodensubstrate und Bewässerungstechnik;
- die Durchführung der von Baumkontrollen im Rahmen der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht als kommunale Pflichtaufgabe;
- die Beseitigung akuter Baumschäden sowie die Abarbeitung von Baumpflegemaßnahmen als Ergebnis regelmäßiger Baumkontrollen
- alternative Wasserquellen zu Bewässerung des städtischen Grüns zu erschließen und an entsprechenden Forschungsarbeiten teilzunehmen;
- Spielplätze und Freizeitanlagen zu bewirtschaften, d.h. zeitnah zu pflegen, defekte Angebote schnell zu reparieren oder zu erneuern und den Geräteabbau zu verhindern;
- die Verkehrssicherheit als Pflichtaufgabe zu gewährleisten, insbesondere auf Spielplätzen und auf Wegeflächen;
- die regelmäßige Reinigung und Müllentsorgung zur Sicherstellung eines gepflegten Erscheinungsbildes der Stadt und um Schädlingsbefall zu verhindern;
- bürgerschaftliches Engagement durch Beteiligungsprozesse zu stärken;
- die Wertschätzung für das öffentliche Grün durch Nachbarschaftsprojekte und Urban Gardening zu fördern
- die Wiederaufforstung trockengeschädigter Waldflächen;
- die Baumkontrolle auch im Stadtwald sowie daraus resultierende Verkehrssicherungsmaßnahmen
- die Förderung der Biodiversität und des Arten- und Biotopschutzes
- die Bekämpfung der Spätblühenden Traubenkirsche;
- die Instandsetzung von Waldgewässern;
- die Anlage, Bewirtschaftung und Betreuung von Versuchsflächen trockenresistenter Baumarten.
- die Bewirtschaftung des Stadtwaldes nach den FSC-Richtlinien
B. Alternativen
Es besteht keine Alternative zu der Mehrkostenvorlage. Die aufgewendeten Mittel waren größtenteils notwendig, um die bestehende Infrastruktur aufrecht zu erhalten und um im Bereich der Grünflächen der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Eine Reduzierung der Kosten für das öffentliche Grün wäre nur mit einer umfassenden Leistungseinschränkung insbesondere im Bereich der Spiel- und Freizeitanlagen möglich. Dies würde sich auf die Reinigung und Pflege der stark genutzten Grünanlagen und Freiflächen sowie die Pflege und Kontrolle der Bäume auswirken. Ferner könnte das Grünflächenamt seiner kommunalen Aufgabe, die Biodiversität zu stärken und dem Klimawandel entgegenzuwirken, nur noch sehr eingeschränkt nachkommen.
Für den Frankfurter Stadtwald steht ebenfalls keine Alternative zur Mehrkostenvorlage zur Verfügung. Eine Kostenreduktion steht der Aufrechterhaltung eines intakten Ökosystems, sowie der Aufgabenerfüllung in der Verkehrssicherung, sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Erholungswaldes entgegen und hat zur Folge, dass weite Bereiche des Frankfurter Stadtwaldes nicht mehr aufgeforstet werden. Die Spätblühende Traubenkirsche würde sich massiv ausbreiten und die heimischen Baumarten verdrängen. Dies hat eine Artenverarmung und Zerstörung des Ökogefüges zur Folge. Die von den beheimateten Baumarten abhängigen und teils besonders geschützten Tierarten würden stark reduziert oder aufgrund ihrer fehlenden Lebensgrundlage ausbleiben. Leistungen in der Verkehrssicherung können nicht mehr vollumfänglich erbracht werden, die Gefährdungen im öffentlichen Raum durch klimageschädigte Bäume wäre zu hoch und auch im Bereich Arbeitsschutz muss mit Einschränkungen gerechnet werden. Darüber hinaus können die Leistungen bei der Waldreinigung, der Instandhaltung und dem Angebot der Infrastruktur im Erholungswald nur noch in deutlich reduziertem Umfang erbracht werden.
C. Lösungen
Das Dezernat X - Klima, Umwelt und Frauen - ist bemüht, durch verschiedene Strategien den vorab ausgeführten Entwicklungen entgegenzusteuern.
Neben den verstärkten Reinigungsleistungen wurde durch flankierende Maßnahmen im Rahmen von #CleanFFM darauf hingewirkt, durch eine Bewusstmachung und gewünschter Verhaltensänderung in der Bevölkerung das Müllaufkommen zu reduzieren.
Das Grünflächenamt pflanzt verstärkt Bäume an Straßen und in Grünanlagen nach, mit dem Ziel klimawandelbedingte Schäden und Folgeerscheinungen im Stadtgebiet abzumildern. Hierzu werden klimaangepasste Baumarten verwendet, die mit dem sich ändernden Klima zurechtkommen.
Die Ausbaustandards für Baumstandorte und -gruben werden fortlaufend auf Grundlage der aktuellsten Erkenntnisse aus Forschung und Technik weiterentwickelt und getestet. So wurden im Jahr 2020 erstmals Baumgruben nach dem Prinzip der Skelettbauweise als Pilotprojekt angelegt. Diese Bauweise soll eine bessere Durchlüftung und Wasserhaltung ermöglichen und somit die Anwuchschancen junger Stadtbäume deutlich erhöhen.
Auf Grundlage der im Stadtgebiet Frankfurt gemachten Erkenntnisse wird alle zwei Jahre die Frankfurter Baumliste überarbeitet. Bei sämtlichen Neupflanzungen werden trockenheitsangepasste Straßenbäume gepflanzt, die fortwährend auf ihre Stadtklimatauglichkeit und deren Besiedlung durch verschiedene Tierarten untersucht werden.
Das Grünflächenamt nimmt am Straßenbaumtest II der Gartenamtsleiterkonferenz (GALK) teil. Dort werden bundesweit Daten und Entwicklungen von potentiellen Baumarten ermittelt und dokumentiert, die mit dem Klimawandel und zunehmender Trockenheit im Stadtraum besser zurechtkommen.
Zur Unterhaltung der 672 Spiel- und Freizeitanlagen im Frankfurter Stadtgebiet wurden die zur Verfügung stehenden Mittel etwas erhöht, so dass Leistungen in der Spielplatzunterhaltung und Schattiermaßnahmen auf Spielplätzen verbessert werden konnten. Eine weitere signifikante Anhebung dieser Mittel über das bestehende Budget des Grünflächenamtes hinaus, ist zur Beseitigung aufgelaufener Unterhaltungsmaßnehmen aus den vergangenen Jahren dringend notwendig. Ansonsten droht der Abbau und die Stilllegung von Spielgeräten, Spiel- und Freizeitanlagen.
In der Grünunterhaltung wurden in den vergangenen Jahren viele Grün- und Parkanlagenwege nur notdürftig repariert. Anstehende Instandsetzungsmaßnahmen wurden immer wieder verschoben, so dass bei weiterem Aufschieben von Sanierungsmaßnahmen Sperrungen von Wegeverbindungen als letzter Ausweg bleiben. Um dies zu vermeiden, bedarf es der erforderlichen Haushaltsmittel.
Um bezogen auf den Frankfurter Stadtwald Erkenntnisse über klimaresistentere Baumarten und verschiedene waldbauliche Verfahren zu erhalten, wurden in den vergangenen Jahren durch die Forstmitarbeitenden verschiedene Projekte gestartet, unter anderem die Anlage diverser Versuchsflächen.
In Form von Jungpflanzen und Saat werden Freiflächen mit Baumarten unterschiedlicher Provenienzen bepflanzt. Dabei handelt es sich um heimische Baumarten, die bislang eher eine untergeordnete Rolle, sogenannte Nebenbaumarten, spielten (z.B. Winterlinde, Esskastanie, Elsbeere, Weißtanne, Spitzahorn), sowie um nicht-heimische Baumarten u.a. aus Frankreich, Korsika, Italien, Afrika, Nordamerika, Griechenland. Es handelt sich um Baumarten wie z.B. Küstentanne, Schwarzkiefer, Baumhasel, Atlas-und Libanon-Zeder. All diese Baumarten werden derzeit von Fachkreisen aufgrund ihrer trockenresistenten Standortsamplitude empfohlen.
Autochthones Eichensaatgut, das sowohl von mäßig feuchten, als auch trockenen Standorten im Stadtwald gewonnen wird, wird unterschiedlich thermisch behandelt und gelagert, bevor es in den Boden eingebracht wird. Die Pflanzen werden in Lohnanzucht gebracht, d.h. gut entwickeltes Eichensaatgut wird im Stadtwald gesammelt, in einer Pflanzschule (in Lohnanzucht) vorgezogen und dann im Stadtwald ausgepflanzt. Damit werden zwei Dinge gewährleistet: erstens die Verfügbarkeit autochthonen Saatguts und zweitens Liefersicherheit, da die Nachfrage landesweit aufgrund der Klimaschäden hoch und Pflanzgut oft nicht verfügbar ist.
Darüber hinaus werden epigenetische Untersuchungen zur Trockenresistenz der Rotbuche in einem Kooperationsprojekt mit dem Senckenberg Institut durchgeführt. Auch wurden seit 2023 Versuchsflächen der Goethe Universität Frankfurt vollumfänglich vom StadtForst übernommen, auf denen verschiedene mediterranen Eichenarten (Flaumeiche, Ungarische Eiche, Steineiche) in ihrem Anwuchsverhalten und ihrer ökologischen Anpassungsfähigkeit getestet werden.
Ansaat von heimischen und nicht heimischen
Bäumen in Gewächshäusern in sog. Pflanztöpfen
für eine verbesserte Wasserversorgung
Ansaat von im Stadtwald gesammelten
autocthonen Eichen
Lohnanzucht mit eingekauftem Saatgut von
Flaumeiche und Esskastanie aus Frankreich
Ansaat der nicht-heimischen Schwarzkiefer
C. Lösung
Die fortschreitende Erderwärmung erfordert ein sofortiges und engagiertes Handeln. Damit gehören der Schutz des Klimas und die Anpassung an den Klimawandel zu den größten Herausforderungen der Stadtpolitik.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der vollbudgetierte Bereich zzgl. des Zuschussbereiches des Dezernates X - Klima, Umwelt und Frauen - weist im Haushaltsjahr 2023 ein Defizit in Höhe von voraussichtlich bis zu 13.194 T€ aus. Der exakte Betrag wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2023 festgestellt
Der festgestellte Mehraufwand geht im Wesentlichen auf die vorab erläuterte Problematik sowie auf die in der PG 22.09 abgebildete pauschale Konsolidierung des Dezernates X in Höhe von 7,937 Mio. € zurück. Hinzu kommen aufgrund der späten Rechtskraft des Haushaltes in 2023 noch nicht umgesetzte Etatanträge, deren Budgets im Zuge des Jahresabschlusses zur Übertragung nach 2024 vorgesehen sind.
Zur Deckung werden zunächst vollbudgetierbare Mehrerträge und Minderaufwendungen (BGM 10), die nicht zweckgebunden nach 2024 zu übertragen waren, sowie verfügbare Mittel im Bereich der Personalerträge und -aufwendungen (BGM 21) in Höhe von 1.219 T€ innerhalb der Dezernatsbudgetierung verwendet. Darüber hinaus erfolgt eine Anrechnung finanzrelevanter Mehrerträge aus Beteiligungen in Höhe von 4.670 T€ in der PG 22.03 im Budget des Dezernates sowie aus Mitteln der Bauunterhaltung (227 T€) und den für eine Bewirtschaftung im Haushaltsjahr 2023 gesperrten Mitteln des Dezernates X (16 T€) gemäß Ziffer 4 des M 222/2023.
Das verbleibende Defizit von rund 7.062 T€ wird aus Budgetüberträgen der PG 32.06 Zentrale Personalangelegenheiten gedeckt, die gemäß Ziffer 4 des M 222 vom 08.12.2023 insoweit zur Be wirtschaftung frei gegeben sind, wie sie der Weiterführung bereits 2022 begonnener Maßnahmen und der Fortführung laufender Verwaltungstätigkeit dienen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Februar 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.03.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung der Delegation)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); BFF-BIG (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Ablehnung); BFF-BIG und Gartenpartei (= Enthaltung)