Grundhafte Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke Bau- und Finanzierungsvorlage
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Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 59
Betreff: Grundhafte Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.07.2004, § 7578 I. Der grundhaften Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke wird entsprechend den beigefügten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, die grundhafte Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke auszuführen. Dabei wird von folgenden Eckpunkten ausgegangen:
- Die Alte Brücke wird im Bereich der Brückenköpfe mit fünf Fahrspuren unter Beibehaltung der heutigen Abbiegespuren saniert.
- Die Sanierung erfolgt in der Weise, dass zu einem späteren Zeitpunkt die Führung einer Straßenbahnlinie über die Alte Brücke möglich wird.
- Die Brücke erhält auf beiden Seiten getrennte Fuß- und Radwege.
- Zwei zusätzliche Treppenabgänge zu den beiden Uferpromenaden sind ebenso Teil der neuen Brückenplanung, wie die gestalterische Aufwertung der Treppen- und Terrassenanlage zum im Pfeiler 40 auf der Maininsel beheimateten Ruderverein.
- Es ist angedacht, den 1985 verschlossenen Treppenabgang in Pfeiler 10 wieder nutzbar zu machen und die Räume in Pfeiler 10 für eine Nutzung vorzusehen.
- Die Flusspfeiler sind zur Wiedererlangung der Dauerhaftigkeit mit hydraulischem Bindemittel zu injizieren.
- Die im Bestandsbauwerk vorhandenen Versorgungsleitungen sind im Bauzustand provisorisch zu erhalten und anschließend bedarfsgerecht zu erneuern. III. Es dient zur Kenntnis, - dass für die Umsetzung der Maßnahme eine Gesamtinvestition von 31.600.000,00 € erforderlich wird, - dass im Investitionsprogramm 2008-2011 in Produktgruppe 16.3 bei Projektdefinition 5.001112 Mittel in Höhe von 29.300.000,00 € veranschlagt wurden. Dieser Betrag ist auch im Entwurf des Investitionsprogramms 2009-2012 veranschlagt. Für das Investitionsprogramm 2010-13 wurde der Ansatz auf die aus der inzwischen vorliegenden Kostenberechnung ermittelten Investitionskosten in Höhe von rd. 31.600.000,00 € aktualisiert, - dass bis Ende 2008 von diesen 31.600.000,00 € bereits Mittel in Höhe von rd. 1.600.000,00 € für die Planung und Bauvorbereitung verausgabt wurden, - dass die jährlichen Folgekosten für die Brückenerneuerung insgesamt 1.478.550,00 € betragen. Die Deckung dieser Folgekosten ist innerhalb des zuständigen Dezernats sicherzustellen. - dass für die Unterhaltung der städtischen Straßenbeleuchtung jährlich rund 12.500,00 € aufzuwenden sind, - dass Zuwendungen des Landes aus Bundesfinanzhilfen nach GVFG (komp.) und nach § 33 FAG beantragt wurden. Seitens des Zuwendungsgebers wurde im Oktober 2008 mitgeteilt, dass Fördermittel für eine Brücke in wirtschaftlicher Bauweise gewährt werden könnten, die durch eine Fiktivkostenermittlung nachzuweisen wären. Hieraus wären dann 14.150.000,00 € Zuwendungen möglich. Somit würde dann der städtische Anteil 17.450.000,00 € (31.600.000,00 € - 14.150.000,00 €) betragen. Dieser Ansatz wurde sowohl für die Anmeldung zum Investitionsprogramm 2010-2013 als auch für die nachstehende Ermittlung der Folgekosten zugrunde gelegt. Losgelöst von der Gesamtmaßnahme muss im Jahr 2009 auf Grund des schlechten baulichen Zustandes der Pfeilerfundamente eine Ertüchtigung erfolgen. Hierzu wurde seitens des Zuwendungsgebers ein Vorsorgebescheid zugesagt, um diese Pfeilerertüchtigung förderunschädlich durchführen zu können. Die eigentliche grundhafte Erneuerung und Sanierung des Brückenbauwerkes darf erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides, aus dem sich auch die Höhe der Förderung ergeben wird, erfolgen. IV. Die Gesamtkosten von 31.600.000,00 € werden bewilligt. Der Magistrat wird aufgefordert die Maßnahme mit den in dieser Vorlage erwähnten Werten in den Haushaltsplan 2010/2011 aufzunehmen. Die Bewilligung wird auf den Betrag begrenzt, der sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. V. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der grundhaften Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke ein Eingriff in das öffentliche Grün erfolgt. Im Zuge der Brückenverbreiterung wird im Bereich des Sachsenhäuser Ufers ein neuer Treppenabgang erstellt. Hierzu wird die Fällung eines Ahorns, Stammumfang 1,45 m, erforderlich. Auf der Maininsel wird durch die Brückenerweiterung und dem geplanten Bau des Brückenturms eine Verlegung des Bootsanlegeplatzes erforderlich. Hierzu muss eine Pappel, Stammumfang 0,90 m gefällt werden. Ein entsprechender Ausgleich wird ortsnah in Rücksprache mit dem Grünflächenamt geschaffen. VI. Der Fällung der unter V. genannten Bäume wird zugestimmt. VII. Es dient zur Kenntnis, dass für die Verbreiterung des Brückenbauwerkes eine wasserrechtliche Genehmigung des RP Darmstadt erforderlich ist. Der hierzu notwendige Antrag wurde bei der zuständigen Behörde gestellt. VIII. Es dient zur Kenntnis, dass für die Durchführung der o.a. Maßnahme kein Grunderwerb erforderlich ist. IX: Es dient zur Kenntnis, dass während der Bauzeit die erforderlich werdende Sperrung der Brücke für den öffentlichen Verkehr auf einen Mindestzeitraum begrenzt wird. Bei einer 3,5-monatigen Teilsperrung und einer 16-monatigen Vollsperrung der Brücke beträgt die Bauzeit vor Ort ca. 19,5 Monate. Einschließlich einer technischen Bearbeitungszeit von 2,5 Monaten ergibt sich eine Gesamtbauzeit von voraussichtlich 22 Monaten. Begründung: A. Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 7406 vom 14.12.2000 wurde im Jahr 2001 ein EU-weiter interdisziplinärer Architekten- und Ingenieurwettbewerb zur Erlangung eines realisierbaren Entwurfs für die anstehende grundhafte Erneuerung der Alten Brücke durchgeführt. Mit Bericht B 946 vom 23.08.2002 wurde die Stadtverordnetenversammlung über die wesentlichen Merkmale des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen und anschließend noch in einzelnen Punkten überarbeiteten und angepassten Entwurfs unterrichtet. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung §7578 vom 15.07.2004, wurden die der grundhaften Erneuerung zu Grunde zu legenden Eckpunkte festgelegt. B. Alternativen Keine C. Lösung Grundlage der Planung ist der von der ARGE Alte Brücke - Christoph Mäckler Architekten / Bollinger + Grohmann - vorgelegte, erstplatzierte Entwurf im von der Stadt Frankfurt ausgelobten Architekten und Ingenieurwettbewerb aus dem Jahr
- Im Zuge der grundhaften Erneuerung wird der Stahlüberbau aus dem Jahr 1965, der lediglich für Brückenklasse 30 nach DIN 1072 (30 Tonnen Belastung) berechnet wurde, durch einen neuen, für Lastmodell 1 nach DIN-Fachbericht 101 (60 Tonnen Belastung) dimensionierten Stahlüberbau ersetzt. An den massiven Gewölben und Unterbauten des Bestandsbauwerks von 1926 werden die erforderlichen Beton- und Natursteinsanierungen zur Wiedererlangung der Dauerhaftigkeit durchgeführt, und das Verkehrslastniveau entsprechend dem Stahlüberbau angepasst. Bei den im Rahmen von ergänzenden Bauwerksuntersuchungen durchgeführten Bohrungen wurde ein erheblicher Bindemittelverlust im Gründungsbereich der "Wasserpfeiler" festgestellt. Die Pfeiler und Widerlager sind derzeit noch ausreichend trägfähig, durch den starken Bindemittelverlust ist jedoch mit einer deutlichen Reduzierung der Tragfähigkeit in nächster Zeit zu rechnen. Durch Injektion eines hydraulischen Bindemittels (Zementleim/Zementsuspension) über geneigte Bohrungen sollen die festgestellten Hohlräume geschlossen und die Wasserwegigkeiten unterbunden werden. Die Instandsetzung sollte dabei das Ziel haben die Dauerhaftigkeit für 30 Jahre zu sichern. Nach dem Gründungsgutachten aus den Jahre 2007 sind die Arbeiten innerhalb der nächsten 2 -3 Jahre auszuführen. Ein neuer, architektonisch gestalteter Stahlüberbau verbindet die steinernen Brückenbögen und überspannt den Main im Bereich der Schifffahrtsrinne auf einer Breite von ca. 65 m. Auf dem Stahlüberbau wird ein nach innen geneigtes Stahlgeländer als Absturzsicherung montiert. Zur Aufnahme der neuen Verkehrsflächen mit 23 m Breite zwischen den Geländern/Brüstungen wird eine oberstromseitige Verbreiterung der Brücke um 4,20 m erforderlich. Im Bereich der Brückenköpfe beträgt die Gesamtbreite der 5 Fahrspuren 15,10 m und setzt sich aus einer 3,10 m breiten Abbiegespur und jeweils 2 seitlichen 3 m breiten Spuren zusammen. Dazwischen wird die Fahrbahn auf 4 Fahrspuren à 3,25 m = 13 m eingeschnürt. Die beidseitigen Radwege mit einer Breite von 1,50 m befinden sich auf Gehwegniveau. Zusammen mit der Gehwegbreite von 2,00 m und einen Sicherheitsraum von 0,45 m ergibt sich im 5-spurigen Bereich eine Breite des Seitenstreifens von jeweils 3,95 m, im 4-spurigen Fahrbahnbereich resultiert aus 1,05 m Sicherheitsraum und 2,45 m Gehweg eine Breite des Seitenstreifens vom 5,00 m. Vier Torbauwerke, welche den architektonischen Abschluss zu den Vorlandbrücken bilden und den Wechsel zwischen Stahlbau und Massivbau in der Vertikalen darstellen, sind neben der Verbreiterung die wesentlichen gestalterischen Maßnahmen. Die derzeitigen Metallgeländer im sandsteinernen Bereich werden im Zuge der Verbreiterung durch eine massive, mit Sandstein verkleidete Brüstung ersetzt. Zwei zusätzliche Treppenabgänge zu den beiden Uferpromenaden sind ebenso Teil der neuen Brückenplanung, wie die gestalterische Aufwertung der Treppen- und Terrassenanlage zum integrierten Ruderverein. Mit dem Bau des zusätzlichen Treppenabganges wird ein historischer Wasserstandsanzeiger an der denkmalgeschützen nordöstlichen Rampenmauer versetzt und somit erhalten. Die flankierenden Metallgeländerbrüstungen werden auf Treppenlänge ebenfalls durch massive Sandsteinbrüstungen ersetzt. Die Fassaden sowie der Zugang zum vorhandenen Ruderverein und zur Maininsel werden in das Bauwerk gestalterisch integriert. In Rahmen der Verkehrsplanung und der Brückensanierung werden 2 Fahrspuren für eine spätere, neue Straßenbahnlinie in Richtung Sachsenhausen vorgehalten. Die Verankerungen der Beleuchtungsmasten werden für die Aufnahme der Lasten aus den Oberleitungsmasten der Straßenbahn dimensioniert, so dass später nur die Maste ausgetauscht werden müssen. Die Straßenbeleuchtung auf der Alten Brücke wird mit Mastleuchten in Portalaufstellung realisiert. Die Lichtpunkthöhe beträgt 6 m, der Lichtpunktabstand variiert zwischen 14,50 m auf der Sachsenhäuser Seite, 14,25 m auf dem Brückenmittelteil und 15,50 m auf der Frankfurter Seite. Zusätzlich erfolgt die Beleuchtung von neuen Treppenabgängen an den Brückenköpfen. Die Akzentbeleuchtung wird von einer Unterverteilung im Hausanschlussraum des Rudervereins eingespeist. Die 4 Türme im Übergang zwischen Massivbau und Stahlüberbau werden ein wesentliches Element der Lichtinszenierung. Durch Anstrahlen der markanten Pfeiler und der Bogen-Unterseiten wird die Brücke als Element des Gesamtbildes hervorgehoben und in das Gesamtkonzept "Museumsuferbeleuchtung" integriert. Der Überbau erhält einen Fahrbahnbelag aus 4 cm Gussasphalt-Deckschicht, 3,5 cm Gussasphalt-Schutzschicht, 0,5 cm Dichtungsschicht aus Flüssigkunststoff und Versiegelung/Grundierung. Die Radwege liegen auf Gehwegniveau und werden analog der Fahrbahn ausgebildet. Für die Gehwege ist ein großformatiger (ca. 50 x 50 x 8 cm) Plattenbelag aus Granit gewählt. Der Belagsaufbau wurde in ungebundener Bauweise ausgebildet. D. Finanzierung
- Investitionsbedarf 31.600.000,00 € Verpflichtung bis Ende 2008 2.200.000,00 € 2009 1.800.000,00 € 2011 27.600.000,00 € Mittelabfluss verausgabt bis Ende 2008 1.600.000,00 € 2009 1.300.000,00 € 2010 1.200.000.00 € 2011 5.000.000,00 € 2012 22.500.000,00 €
- Jährliche Folgekosten: 2.1 Personelle Folgekosten keine 2.2 Sächliche Folgekosten Unterhaltung 1,2 % von 31,6 Mio € 379.200 € 2.3 Kapitalkosten
- a)Kalkulatorische Verzinsung, 5,00 % von 17,45 Mio € 872.500 €
- b)Abschreibung, 1,3 % von 31,6 Mio € 410.800 €
- c)Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Investitionen (GVFG-Förderung) 1,3 % von 14,15 Mio € -183.950 € Folgekosten der Stadt 1.478.550 € Anlage 1_Lageplan (ca. 1 MB) Anlage 2_Verkehr_Beleuchtung (ca. 1,2 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 24.04.2009, NR 1370 Antrag vom 26.04.2009, OF 807/5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2009Sie sind hierMM 59Grundhafte Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 24. April 2009NRNR 1370Erneuerung der Alten BrückeSTVV-Antrag · SPD
- 26. April 2009OFOF 807/5Grundhafte Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke Bau- und FinanzierungsvorlageOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die Fraktion DieLINKE. im Ortsbeirat 1 gibt als Begründung zur Zurückweisung der Vorlage M 59 zu Protokoll: In der Bau- und Finanzierungsvorlage zur grundhaften Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke wird auf der Brücke selbst zwar die Option der zukünftigen Verlegung von Straßenbahnschienen berücksichtigt, jedoch wird die sinnvolle Fortführung dieser Maßnahme in den daran anschließenden Brückenzufahrten außer Acht gelassen. Hierzu verweisen wir auf den Antrag NR 1037 der Fraktion DieLinke. im Römer vom 25.08.2008, in dem die notwendigen Fortführungsmaßnahmen, die in der Vorlage M 59 keine Berücksichtigung finden, beschrieben sind.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: LINKE. gegen FDP (= Annahme); CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Verkehrsausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1370) sowie LINKE. (= Ablehnung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 59 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1370 dient zur Kenntnis. 3. Die Vorlage OF 807/5 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung LINKE. zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU, FDP und LINKE. (= Zurückweisung) zu 3. SPD, GRÜNE, FAG gegen CDU, FDP und LINKE. (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1370) und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Freie Wähler und REP (M 59 = Annahme, NR 1370 = Ablehnung) NPD (M 59 und NR 1370 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 59 = Ablehnung, NR 1370 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FAG und Freie Wähler gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1370) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen SPD, LINKE., FAG und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)