Bestandsnahe Sanierung der Alten Brücke
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Neues zu Alte Brücke per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 21.12.2012, M 285
Betreff: Bestandsnahe Sanierung der Alten Brücke Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.05.2012, § 1588 - NR 277/12 CDU und GRÜNE -
- Es dient zur Kenntnis, dass der Beschluss § 6061 vom
- Juni 2009 zur grundhaften Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke mit Beschluss § 1588 vom
- Mai 2012 zugunsten einer bestandsnahen Sanierung der Alten Brücke aufgehoben wurde.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass mit Beschluss § 6061 Gesamtkosten in Höhe von 31,6 Mio. € bewilligt waren, von denen aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Pfeilerfundamente im Jahr 2009 eine Ertüchtigung erfolgen musste. Für Bauvorbereitung, Planung, Ausschreibung und die Pfeilerertüchtigung wurden bis Ende 2011 Mittel in Höhe von 5.029.285,64 € verausgabt und aus der Produktgruppe 16.03, Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.001112, Grundhafte Erneuerung der Alten Brücke, finanziert. Es stehen noch Ausgaben in Höhe von 642.000 € aus.
- Es dient zur weiteren Kenntnis, dass für die nicht aktivierungsfähige Unterhaltung der Alten Brücke Mittel in Höhe von 5,0 Mio. € erforderlich sind. Zur Finanzierung der Unterhaltungsmaßnahme stehen nicht verbrauchte Investitionsmittel in Höhe von 4,1 Mio. € in der Produktgruppe 16.3 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.001112 - Grundhafte Erneuerung der Alten Brücke, sowie 0,9 Mio. € aus dem Ansatz für die Unterhaltung von Brücken im Ergebnishaushalt der Produktgruppe 16.03 zur Verfügung.
- Der Deckung des Finanzierungsbedarfs für die nicht aktivierungsfähige Unterhaltung der Alten Brücke gemäß Ziffer 3 wird zugestimmt. Zur Finanzierung der noch aus-stehenden Aufwendungen in Höhe von 642.000 € dürfen ferner die im Investitionsprogramm der PG 16.03, Projektdefinition 5.001112, eingestellten Mittel verwendet werden.
- Des Weiteren dient zur Kenntnis, dass die neue Straßenbeleuchtung mit Mastleuchten in Portalaufstellung realisiert wird. Dabei soll ein neuer Lampentyp gemäß dem Gestaltungsentwurf von Prof. Christoph Mäckler aufgestellt werden, der speziell für die Alte Brücke konzipiert wird. Begründung: A - Zielsetzung Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom
- Mai 2012, § 1588, ist anstelle einer grundhaften Erneuerung der Alten Brücke eine bestandsnahe Sanierung zu realisieren, die eine Erhaltung für ca. weitere 15 Jahre ermöglicht. Neben der Beseitigung dringend sanierungsbedürftiger Schäden (z. B. Erneuerung der Lagersockel und Austausch der Lager, Erneuerung des Korrosionsschutzes, Erneuerung der Entwässerungsleitung sowie Austausch der Übergangskonstruktionen, Erneuerung der Fertigteile auf der Oberstromseite) sollen durch eine Neuaufteilung der Verkehrsflächen mit vier Fahrspuren (jeweils zwei in jede Fahrtrichtung) sowie einem Schutzstreifen für den Fahrradverkehr je Fahrtrichtung, die Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer verbessert werden. Zudem sollen sich die notwendigen Erneuerungen von Brüstung und Brückengeländer sowie weiterer funktionaler Elemente an dem Siegerentwurf von Prof. Christoph Mäckler zur grundlegenden Sanierung der Alten Brücke orientieren, damit bei einem späteren Umbau jetzt getätigte Investitionen nicht verloren gehen. Zur Realisierung der vorbeschriebenen Unterhaltungsmaßnahmen ist es erforderlich, den hierfür notwendigen Mittelbedarf im Ergebnishaushalt bereitzustellen. Aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Pfeilerfundamente wurde ab 2009 ferner eine Ertüchtigung der Pfeiler vorgenommen, zu deren Abschluss weitere Ausgaben zu tätigen sind. Für Bauvorbereitung, Planung, Ausschreibung und die Pfeilerertüchtigung wurden bis Ende 2011 Mittel in Höhe von 5.029.285,64 € verausgabt. Es sind noch weitere Ausgaben in Höhe von 642.000 € notwendig. B - Alternativen Keine. C - Lösung Für die Realisierung der bestandsnahen Sanierung der Alten Brücke werden nicht verbrauchte Investitionsmittel in Höhe von 4,1 Mio. € der Produktgruppe 16.3 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.001112 - Grundhafte Erneuerung der Alten Brücke, sowie 0,9 Mio. € für die Unterhaltung von Brücken aus dem Ergebnishaushalt zur Verfügung gestellt. Ferner werden zur Finanzierung der noch ausstehenden Aufwendungen für die Pfeilerertüchtigung in Höhe von 642.000 € die im Investitionsprogramm der PG 16.03, Projektdefinition 5.001112, eingestellten Mittel verwendet. Die Sanierung der Alten Brücke erfolgt in der Weise, dass sich die notwendigen Erneuerungen von Brüstung und Brückengeländer an dem Siegerentwurf von Prof. Christoph Mäckler zur grundlegenden Sanierung der Alten Brücke orientieren. Die Brüstungen werden mit Sandsteinplatten verkleidet und mit Abdecksteinen versehen. Vier Portalwände bilden den Wechsel zwischen Stahlbau und Massivbau. Die Straßenbeleuchtung auf der Alten Brücke wird mit Mastleuchten in Portalaufstellung realisiert. Dabei wird ein neuer Lampentyp gemäß dem Gestaltungsentwurf von Prof. Christoph Mäckler konzipiert. Da es sich um einen neuen Leuchtentyp handelt, muss die Leuchte erst alle notwendigen Norm-Prüfungen durchlaufen und es sind erforderliche Abstimmungen mit der StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH (SRM) wegen der Übernahme in die Betriebsführung zu treffen. Sollte die Abstimmung zwischen Büro Mäckler/Selux und SRM bezüglich technischer Beurteilung und Freigabe nicht zu einem positiven Ergebnis führen, wird die Beleuchtungsanlage mit einem bereits bekannten und im Einsatz befindlichen Produkt erstellt. Auf dem Gehweg des Massivüberbaus werden Gehwegplatten (15x15x4 cm) aus Granit und Granitbordsteine in 3 cm wasserdurchlässigem, kunstharzgebundenem Einkornbeton verlegt. Im Brückengewölbe auf der Maininsel wird ein zusätzlicher Hausanschlussraum sowohl für die Versorgung des Rudervereins und des Portikus als auch zur Vorhaltung des noch zu bauenden Brückenturms errichtet. Hinzu kommen die Ver- und Entsorgungsleitungen der Nutzungen auf der Maininsel, die von den überquerenden Leitungen abzweigen bzw. vom Sachsenhäuser Ufer aus angeschlossen werden. Nach der Erneuerung der Fahrbahndecke wird die Fahrbahnaufteilung so markiert, dass vier Fahrspuren (jeweils zwei in jede Fahrtrichtung) und in jede Fahrtrichtung ein Schutzstreifen für den Fahrradverkehr entstehen. Die aus jeder Fahrtrichtung notwendigen Linksabbieger werden gemeinsam mit dem Geradeausverkehr auf der jeweils linken Fahrspur angeordnet. D - Kosten Die erforderlichen Aufwendungen für eine bestandsnahe Sanierung der Alten Brücke ergeben sich gemäß der nachfolgenden Kostenaufstellung wie folgt: Abbrucharbeiten einschl. Deckschicht Fahrbahn 226.520,00 € Betonarbeiten, Natursteinverblendung Brüstung 554.690,00 € Betonsanierung 221.300,00 € Stahlbausanierung, Lager, Übergangskonstruktion, Korrosionsschutz 318.640,00 € Abdichtung, Gussasphalt Fahrbahn 298.500,00 € Gehwegbelag, Naturstein 403.960,00 € Portalwände 71.500,00 € Beleuchtung gem. Entwurf Prof. Christoph Mäckler, einschl. Baubeleuchtung und Rückbau der vorh. Anlage, 375.983,00 € Ver- und Entsorgungsleitungen 291.965,00 € Sonstiges 239.020,00 € Baunebenkosten 1.176.138,00 € Kosten (netto) 4.178.216,00 € 19 % MwSt 793.861,04 € Kosten (brutto) 4.972.077,04 € Kosten (brutto) gerundet 5.000.000.00 €Nebenvorlage: Antrag vom 28.01.2013, NR 505
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2012NRNR 277Bestandsnahe Sanierung der Alten BrückeSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 21. Dezember 2012Sie sind hierMM 285Bestandsnahe Sanierung der Alten BrückeMagistratsvortrag
- 28. Januar 2013NRNR 505Sanierung der Alten Brücke kostengünstiger durchführenSTVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, Piraten und RÖMER; SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER; LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 505) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Ziffern 2. bis 5.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 285 und NR 505 = Annahme) NPD (M 285 und NR 505 = Enthaltung) REP (M 285 = Annahme, NR 505 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL und REP; LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 505), NPD (= Enthaltung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung) Ziffern 2. bis 5.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung)