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Bestandsnahe Sanierung der Alten Brücke

Vorlagentyp: NRCDUGRÜNE
2 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen
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Begründung

Brücke Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Beschluss (§ 6061 vom
  2. Juni 2009) zur grundhaften Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 31.600.000,00 € wird aufgehoben.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, die Alte Brücke bestandsnah zu sanieren. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
    • a)Nach der Erneuerung der Fahrbahndecke wird die Fahrbahnaufteilung so markiert, dass vier Fahrspuren (jeweils zwei in jede Fahrtrichtung) und in jede Fahrrichtung ein Schutzstreifen für den Fahrradverkehr entstehen. Die aus jeder Fahrtrichtung notwendigen Linksabbieger werden gemeinsam mit dem Geradeausverkehr auf der jeweils linken Fahrspur angeordnet.
    • b)Diese neue Fahrbahnaufteilung wird zunächst erprobt. Nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres nach Fertigstellung der Bauarbeiten ist die verkehrliche Qualität zu bilanzieren.
    • c)Die notwendigen Erneuerungen von Brüstung und Brückengeländer sowie weiterer funktionaler Elemente sollen sich an dem Siegerentwurf von Prof. Christoph Mäckler zur grundlegenden Sanierung der Alten Brücke orientieren, damit bei einem späteren Umbau jetzt getätigte Investitionen nicht verlorengehen. Begründung: Die Alte Brücke ist nach wie vor dringend sanierungsbedürftig. Im Herbst 2011 wurde die zur Erhaltung der Standfestigkeit der Alten Brücke erfolgte Injektion der Pfeiler abgeschlossen. Eine erneute Bauwerksuntersuchung hat dabei Schäden festgestellt, die einen dringenden Handlungsbedarf aufzeigen (z. B. Erneuerung der Lagersockel und Austausch der Lager, Erneuerung des Korrosionsschutzes, Erneuerung der Entwässerungsleitung sowie Austausch der Übergangskonstruktionen, Erneuerung der Fertigteile auf der Oberstromseite). Die Notwendigkeit zur weiten Konsolidierung des Haushalts lässt es derzeit allerdings nicht zu, die Alte Brücke für ca. 32 Mio. € neu zu bauen. Deshalb soll jetzt eine bestandsnahe Sanierung durchgeführt werden, die der Haushaltslage und dem Erhalt der Brücke für weitere ca. 15 Jahre gleichermaßen Rechnung trägt. Darüber hinaus wird die Brücke funktional und gestalterisch aufgewertet. Daher wird der Beschluss § 6061 aus 2009 aufgehoben. Durch die bestandsnahe Sanierung können auch zügig die bisher unbefriedigenden Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer verbessert werden. Der motorisierte Individualverkehr in der Innenstadt hat seit 1996 um etwa 20% abgenommen. Wurden 1996 im "Inneren Kordon" (Alleenring, Hauptbahnhof, Mainbrücken) 273.000 Kfz gezählt, so waren es 222.000 in
  4. Im Jahr 1999 fuhren im morgendlichen Berufsverkehr noch 1144 Fahrzeuge pro Stunde in nördlicher Richtung auf der Alten Brücke, in aktuellen Zählungen sind es noch
  5. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, zunächst versuchsweise die Anzahl der Fahrspuren auf der Brücke von fünf auf vier zu reduzieren, wobei die Linksabbieger gemeinsam mit dem Geradeausverkehr auf der jeweiligen linken Fahrspur geführt werden sollen. Der gewonnene Raum kann dann für beidseitige Schutzstreifen für den Radverkehr, der sich seit 1996 auf der Alten Brücke mehr als verdoppelt hat (1996 1.687, 2010 3.423 Radfahrerinnen und Radfahrer), genutzt werden. Dadurch wird an dieser bisherigen Engstelle für den Radverkehr die Verkehrssicherheit für Radfahrerrinnen und Radfahrer erhöht und die Nutzungskonflikte im Gehwegbereich werden beseitigt. Zudem kann auf der Oberstromseite die die Gehwegbreite einschränkende Betonwand abgebaut werden. Der von der Koalition gewollten und geförderten Entwicklung des Radverkehrs soll bei der Sanierung der Alten Brücke Rechnung getragen werden, indem die neue Querschnittsaufteilung allen Verkehrsformen ausreichenden Raum zur Verfügung stellen soll. Um sicherzustellen, dass diese neue Fahrbahnaufteilung unter Praxisbedingungen funktioniert, soll sie zunächst erprobt und nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres nach Beendigung der Sanierungsarbeiten bilanziert werden.

Inhalt

Antrag vom 30.03.2012, NR 277

Betreff: Bestandsnahe Sanierung der Alten Brücke Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Beschluss (§ 6061 vom
  2. Juni 2009) zur grundhaften Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 31.600.000,00 € wird aufgehoben.
  3. Der Magistrat wird beauftragt, die Alte Brücke bestandsnah zu sanieren. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
    • a)Nach der Erneuerung der Fahrbahndecke wird die Fahrbahnaufteilung so markiert, dass vier Fahrspuren (jeweils zwei in jede Fahrtrichtung) und in jede Fahrrichtung ein Schutzstreifen für den Fahrradverkehr entstehen. Die aus jeder Fahrtrichtung notwendigen Linksabbieger werden gemeinsam mit dem Geradeausverkehr auf der jeweils linken Fahrspur angeordnet.
    • b)Diese neue Fahrbahnaufteilung wird zunächst erprobt. Nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres nach Fertigstellung der Bauarbeiten ist die verkehrliche Qualität zu bilanzieren.
    • c)Die notwendigen Erneuerungen von Brüstung und Brückengeländer sowie weiterer funktionaler Elemente sollen sich an dem Siegerentwurf von Prof. Christoph Mäckler zur grundlegenden Sanierung der Alten Brücke orientieren, damit bei einem späteren Umbau jetzt getätigte Investitionen nicht verlorengehen. Begründung: Die Alte Brücke ist nach wie vor dringend sanierungsbedürftig. Im Herbst 2011 wurde die zur Erhaltung der Standfestigkeit der Alten Brücke erfolgte Injektion der Pfeiler abgeschlossen. Eine erneute Bauwerksuntersuchung hat dabei Schäden festgestellt, die einen dringenden Handlungsbedarf aufzeigen (z. B. Erneuerung der Lagersockel und Austausch der Lager, Erneuerung des Korrosionsschutzes, Erneuerung der Entwässerungsleitung sowie Austausch der Übergangskonstruktionen, Erneuerung der Fertigteile auf der Oberstromseite). Die Notwendigkeit zur weiten Konsolidierung des Haushalts lässt es derzeit allerdings nicht zu, die Alte Brücke für ca. 32 Mio. € neu zu bauen. Deshalb soll jetzt eine bestandsnahe Sanierung durchgeführt werden, die der Haushaltslage und dem Erhalt der Brücke für weitere ca. 15 Jahre gleichermaßen Rechnung trägt. Darüber hinaus wird die Brücke funktional und gestalterisch aufgewertet. Daher wird der Beschluss § 6061 aus 2009 aufgehoben. Durch die bestandsnahe Sanierung können auch zügig die bisher unbefriedigenden Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer verbessert werden. Der motorisierte Individualverkehr in der Innenstadt hat seit 1996 um etwa 20% abgenommen. Wurden 1996 im "Inneren Kordon" (Alleenring, Hauptbahnhof, Mainbrücken) 273.000 Kfz gezählt, so waren es 222.000 in
  4. Im Jahr 1999 fuhren im morgendlichen Berufsverkehr noch 1144 Fahrzeuge pro Stunde in nördlicher Richtung auf der Alten Brücke, in aktuellen Zählungen sind es noch
  5. Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, zunächst versuchsweise die Anzahl der Fahrspuren auf der Brücke von fünf auf vier zu reduzieren, wobei die Linksabbieger gemeinsam mit dem Geradeausverkehr auf der jeweiligen linken Fahrspur geführt werden sollen. Der gewonnene Raum kann dann für beidseitige Schutzstreifen für den Radverkehr, der sich seit 1996 auf der Alten Brücke mehr als verdoppelt hat (1996 1.687, 2010 3.423 Radfahrerinnen und Radfahrer), genutzt werden. Dadurch wird an dieser bisherigen Engstelle für den Radverkehr die Verkehrssicherheit für Radfahrerrinnen und Radfahrer erhöht und die Nutzungskonflikte im Gehwegbereich werden beseitigt. Zudem kann auf der Oberstromseite die die Gehwegbreite einschränkende Betonwand abgebaut werden. Der von der Koalition gewollten und geförderten Entwicklung des Radverkehrs soll bei der Sanierung der Alten Brücke Rechnung getragen werden, indem die neue Querschnittsaufteilung allen Verkehrsformen ausreichenden Raum zur Verfügung stellen soll. Um sicherzustellen, dass diese neue Fahrbahnaufteilung unter Praxisbedingungen funktioniert, soll sie zunächst erprobt und nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres nach Beendigung der Sanierungsarbeiten bilanziert werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. März 2012Sie sind hier
    NRNR 277Bestandsnahe Sanierung der Alten Brücke
    STVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 21. Dezember 2012MM 285Bestandsnahe Sanierung der Alten BrückeMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 5
Sitzung 10 · 20.04.2012
TO I, TOP 32
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 277 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFAGFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 9 · 23.04.2012
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiraten
Ablehnung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 9 · 24.04.2012
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenREP
Ablehnung:
Freie WählerNPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) REP (= Annahme)

OBR 1
Sitzung 10 · 24.04.2012
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 277 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 11 · 03.05.2012
TO I, TOP 8
Angenommen
a) Der Vorlage NR 277 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Maier, Oesterling, Dr. Gärtner, Heuser, Rinn und Müller sowie von Stadtrat Majer dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPPiratenREP
Ablehnung:
Freie WählerNPD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und REP gegen FREIE WÄHLER, NPD und AGP (= Ablehnung)

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