Bestandsnahe Sanierung der Alten Brücke
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Alte Brücke — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Frankfurter Geschichte sichtbarer machen – Historischen Altstadtpfad prüfen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen hier: Übergangsregelung für Spielstätten und produzierende Ensembles12.08.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Theater in der Engelsburgund Alte Brücke fördern – Kultur retten19.06.2026 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Alte Brücke per E-MailBegründung
Brücke Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Beschluss (§ 6061 vom
- Juni 2009) zur grundhaften Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 31.600.000,00 € wird aufgehoben.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Alte Brücke bestandsnah zu sanieren. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
- a)Nach der Erneuerung der Fahrbahndecke wird die Fahrbahnaufteilung so markiert, dass vier Fahrspuren (jeweils zwei in jede Fahrtrichtung) und in jede Fahrrichtung ein Schutzstreifen für den Fahrradverkehr entstehen. Die aus jeder Fahrtrichtung notwendigen Linksabbieger werden gemeinsam mit dem Geradeausverkehr auf der jeweils linken Fahrspur angeordnet.
- b)Diese neue Fahrbahnaufteilung wird zunächst erprobt. Nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres nach Fertigstellung der Bauarbeiten ist die verkehrliche Qualität zu bilanzieren.
- c)Die notwendigen Erneuerungen von Brüstung und Brückengeländer sowie weiterer funktionaler Elemente sollen sich an dem Siegerentwurf von Prof. Christoph Mäckler zur grundlegenden Sanierung der Alten Brücke orientieren, damit bei einem späteren Umbau jetzt getätigte Investitionen nicht verlorengehen. Begründung: Die Alte Brücke ist nach wie vor dringend sanierungsbedürftig. Im Herbst 2011 wurde die zur Erhaltung der Standfestigkeit der Alten Brücke erfolgte Injektion der Pfeiler abgeschlossen. Eine erneute Bauwerksuntersuchung hat dabei Schäden festgestellt, die einen dringenden Handlungsbedarf aufzeigen (z. B. Erneuerung der Lagersockel und Austausch der Lager, Erneuerung des Korrosionsschutzes, Erneuerung der Entwässerungsleitung sowie Austausch der Übergangskonstruktionen, Erneuerung der Fertigteile auf der Oberstromseite). Die Notwendigkeit zur weiten Konsolidierung des Haushalts lässt es derzeit allerdings nicht zu, die Alte Brücke für ca. 32 Mio. € neu zu bauen. Deshalb soll jetzt eine bestandsnahe Sanierung durchgeführt werden, die der Haushaltslage und dem Erhalt der Brücke für weitere ca. 15 Jahre gleichermaßen Rechnung trägt. Darüber hinaus wird die Brücke funktional und gestalterisch aufgewertet. Daher wird der Beschluss § 6061 aus 2009 aufgehoben. Durch die bestandsnahe Sanierung können auch zügig die bisher unbefriedigenden Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer verbessert werden. Der motorisierte Individualverkehr in der Innenstadt hat seit 1996 um etwa 20% abgenommen. Wurden 1996 im "Inneren Kordon" (Alleenring, Hauptbahnhof, Mainbrücken) 273.000 Kfz gezählt, so waren es 222.000 in
- Im Jahr 1999 fuhren im morgendlichen Berufsverkehr noch 1144 Fahrzeuge pro Stunde in nördlicher Richtung auf der Alten Brücke, in aktuellen Zählungen sind es noch
- Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, zunächst versuchsweise die Anzahl der Fahrspuren auf der Brücke von fünf auf vier zu reduzieren, wobei die Linksabbieger gemeinsam mit dem Geradeausverkehr auf der jeweiligen linken Fahrspur geführt werden sollen. Der gewonnene Raum kann dann für beidseitige Schutzstreifen für den Radverkehr, der sich seit 1996 auf der Alten Brücke mehr als verdoppelt hat (1996 1.687, 2010 3.423 Radfahrerinnen und Radfahrer), genutzt werden. Dadurch wird an dieser bisherigen Engstelle für den Radverkehr die Verkehrssicherheit für Radfahrerrinnen und Radfahrer erhöht und die Nutzungskonflikte im Gehwegbereich werden beseitigt. Zudem kann auf der Oberstromseite die die Gehwegbreite einschränkende Betonwand abgebaut werden. Der von der Koalition gewollten und geförderten Entwicklung des Radverkehrs soll bei der Sanierung der Alten Brücke Rechnung getragen werden, indem die neue Querschnittsaufteilung allen Verkehrsformen ausreichenden Raum zur Verfügung stellen soll. Um sicherzustellen, dass diese neue Fahrbahnaufteilung unter Praxisbedingungen funktioniert, soll sie zunächst erprobt und nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres nach Beendigung der Sanierungsarbeiten bilanziert werden.
Inhalt
Antrag vom 30.03.2012, NR 277
Betreff: Bestandsnahe Sanierung der Alten Brücke Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Beschluss (§ 6061 vom
- Juni 2009) zur grundhaften Erneuerung und Sanierung der Alten Brücke mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 31.600.000,00 € wird aufgehoben.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Alte Brücke bestandsnah zu sanieren. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
- a)Nach der Erneuerung der Fahrbahndecke wird die Fahrbahnaufteilung so markiert, dass vier Fahrspuren (jeweils zwei in jede Fahrtrichtung) und in jede Fahrrichtung ein Schutzstreifen für den Fahrradverkehr entstehen. Die aus jeder Fahrtrichtung notwendigen Linksabbieger werden gemeinsam mit dem Geradeausverkehr auf der jeweils linken Fahrspur angeordnet.
- b)Diese neue Fahrbahnaufteilung wird zunächst erprobt. Nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres nach Fertigstellung der Bauarbeiten ist die verkehrliche Qualität zu bilanzieren.
- c)Die notwendigen Erneuerungen von Brüstung und Brückengeländer sowie weiterer funktionaler Elemente sollen sich an dem Siegerentwurf von Prof. Christoph Mäckler zur grundlegenden Sanierung der Alten Brücke orientieren, damit bei einem späteren Umbau jetzt getätigte Investitionen nicht verlorengehen. Begründung: Die Alte Brücke ist nach wie vor dringend sanierungsbedürftig. Im Herbst 2011 wurde die zur Erhaltung der Standfestigkeit der Alten Brücke erfolgte Injektion der Pfeiler abgeschlossen. Eine erneute Bauwerksuntersuchung hat dabei Schäden festgestellt, die einen dringenden Handlungsbedarf aufzeigen (z. B. Erneuerung der Lagersockel und Austausch der Lager, Erneuerung des Korrosionsschutzes, Erneuerung der Entwässerungsleitung sowie Austausch der Übergangskonstruktionen, Erneuerung der Fertigteile auf der Oberstromseite). Die Notwendigkeit zur weiten Konsolidierung des Haushalts lässt es derzeit allerdings nicht zu, die Alte Brücke für ca. 32 Mio. € neu zu bauen. Deshalb soll jetzt eine bestandsnahe Sanierung durchgeführt werden, die der Haushaltslage und dem Erhalt der Brücke für weitere ca. 15 Jahre gleichermaßen Rechnung trägt. Darüber hinaus wird die Brücke funktional und gestalterisch aufgewertet. Daher wird der Beschluss § 6061 aus 2009 aufgehoben. Durch die bestandsnahe Sanierung können auch zügig die bisher unbefriedigenden Bedingungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrerinnen und Radfahrer verbessert werden. Der motorisierte Individualverkehr in der Innenstadt hat seit 1996 um etwa 20% abgenommen. Wurden 1996 im "Inneren Kordon" (Alleenring, Hauptbahnhof, Mainbrücken) 273.000 Kfz gezählt, so waren es 222.000 in
- Im Jahr 1999 fuhren im morgendlichen Berufsverkehr noch 1144 Fahrzeuge pro Stunde in nördlicher Richtung auf der Alten Brücke, in aktuellen Zählungen sind es noch
- Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, zunächst versuchsweise die Anzahl der Fahrspuren auf der Brücke von fünf auf vier zu reduzieren, wobei die Linksabbieger gemeinsam mit dem Geradeausverkehr auf der jeweiligen linken Fahrspur geführt werden sollen. Der gewonnene Raum kann dann für beidseitige Schutzstreifen für den Radverkehr, der sich seit 1996 auf der Alten Brücke mehr als verdoppelt hat (1996 1.687, 2010 3.423 Radfahrerinnen und Radfahrer), genutzt werden. Dadurch wird an dieser bisherigen Engstelle für den Radverkehr die Verkehrssicherheit für Radfahrerrinnen und Radfahrer erhöht und die Nutzungskonflikte im Gehwegbereich werden beseitigt. Zudem kann auf der Oberstromseite die die Gehwegbreite einschränkende Betonwand abgebaut werden. Der von der Koalition gewollten und geförderten Entwicklung des Radverkehrs soll bei der Sanierung der Alten Brücke Rechnung getragen werden, indem die neue Querschnittsaufteilung allen Verkehrsformen ausreichenden Raum zur Verfügung stellen soll. Um sicherzustellen, dass diese neue Fahrbahnaufteilung unter Praxisbedingungen funktioniert, soll sie zunächst erprobt und nach Ablauf eines vollen Kalenderjahres nach Beendigung der Sanierungsarbeiten bilanziert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2012Sie sind hierNRNR 277Bestandsnahe Sanierung der Alten BrückeSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 21. Dezember 2012MM 285Bestandsnahe Sanierung der Alten BrückeMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FAG, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und REP gegen FREIE WÄHLER, NPD und AGP (= Ablehnung)