Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Oskar-von-Miller-Str. 34, KT-Ostend/Neubau hier: Ergänzung zum Stadtverordnetenbeschluss vom 04.07.2013, § 3384, zur Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO

Vorlagentyp: M
2 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Wohnen verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 24.04.2015, M 58

Betreff: Oskar-von-Miller-Str. 34, KT-Ostend/Neubau hier: Ergänzung zum Stadtverordnetenbeschluss vom 04.07.2013, § 3384, zur Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3384 (M 87)

  1. Mit der Mehrkostenvorlage vom 04.07.2013 wurde darauf hingewiesen, dass durch den Bauschaden und dem damit verbundenen Rechtsstreit, je nach Ausgang des Verfahrens, weitere Kosten entstehen können. Es dient zur Kenntnis, dass für den Neubau der Kindertageseinrichtung Ostend, in der Oskar-von-Miller-Str. 34, aufgrund des Schadenfalls zusätzliche Kosten anfallen werden, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von voraussichtlich 944.734,00 € erforderlich machen.
  2. Es werden dementsprechend weitere Mittel von insgesamt 944.734,00 € bewilligt. Die Verrechnung der Bauaufwendungen ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.001891.500.999.200-700 vorzunehmen.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass für die Maßnahme Bundesmittel in Höhe von 750.000,- EUR bewilligt und auch ausgezahlt wurden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der bewilligten Mittel ist, dass eine Baufertigstellung zum 31.12.2014 vorlag. Mit dem Regierungspräsidium Kassel wurde ursprünglich vereinbart, die Ausstattungspauschale in Höhe von 25.000,- EUR aus der Bundesförderung herauszunehmen, um die restlichen 725.000,- EUR für die Bautätigkeit nicht zu gefährden. Derzeit findet eine Prüfung des Regierungspräsidiums Kassel dahingehend statt, ob aus Sicht des Zuschussgebers, das Gebäude zum 31.12.2014 soweit fertiggestellt war, dass eine termingerechte Baufertigstellung im Sinne der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung gegeben ist.
  4. Die Deckung der Mehrkosten in Höhe von 944.734,- EUR sowie die Deckung der gegebenenfalls ausfallenden Drittmittel erfolgt aus dem Projekt 5.002770 KITA Platzausbau für unter Dreijährige. Über die haushaltsmäßige Beordnung der zur Deckung herangezogenen Maßnahme ist im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2017-2020 zu entscheiden.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass infolge dieses Schadenfalles die Mehraufwendungen entstanden sind. Mit einer Schadensbegleichung, durch die für den Schaden verantwortlichen Firmen, ist zu rechnen. Die endgültige Mittelabrechnung mit der genauen Schadenshöhe und der erfolgten Schadensbegleichung wird in der Bauabrechnung dargestellt. Begründung:
    • A)Zielsetzung Der Neubau wurde am 30.09.2010 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 8823). Am 04.07.2013 erfolgte der Beschluss über die Gesamtkostenüberschreitung seitens der Stadtverordnetenversammlung (§ 3384). Das Regierungspräsidium Kassel hat bereits am 02.11.2011 einen Betrag in Höhe von 750.000,00 EUR aus Mitteln des Bundes im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013" bewilligt. Voraussetzung der Inanspruchnahme der bewilligten Mittel ist, dass die Investition bis zum 31.12.2014 abgeschlossen wurde. Mit den Bauarbeiten wurde am 17.10.2011 begonnen. Die Fertigstellung sollte, nach der Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlage, zum Ende 2012 erfolgen. Im Bauablauf haben sich zwei größere Schäden (Wassereintritt) ergeben, dessen Behebung, unabhängig von der endgültigen rechtlichen Klärung der Verursacher, vorangetrieben werden musste, um größeren Schaden für die Stadt Frankfurt am Main durch den Verlust der bewilligten Bundesmittel von 750.000 €, abzuwenden. Das RP Kassel hat bezüglich des Fertigstellungstermins des Gebäudes eine Fristverlängerung bis zum 31.12.2014 ausgesprochen. Mit dem Regierungspräsidium Kassel wurde ursprünglich vereinbart, die Ausstattungspauschale in Höhe von 25.000,- EUR aus der Bundesförderung herauszunehmen, um die restlichen 725.000,- EUR für die Bautätigkeit nicht zu gefährden. Derzeit findet eine Prüfung des Regierungspräsidiums Kassel dahingehend statt, ob aus Sicht des Zuschussgebers, das Gebäude zum 31.12.2014 soweit fertiggestellt war, dass eine termingerechte Baufertigstellung im Sinne der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung gegeben ist. Aktuell wird ein Verfahren gegen die Verursacher eingeleitet. Die Stadt Frankfurt am Main muss zunächst für die angefallenen Mehrkosten in Vorlage treten. Mit einer Schadensbegleichung durch die für den Schaden verantwortlichen Firmen ist zu rechnen.
    • B)Alternativen Die Sanierung muss ausgeführt werden, damit das Gebäude in Betrieb genommen werden kann. Daher gibt es keine Alternativen.
    • C)Lösungen Die Gesamtkostenüberschreitung ergibt sich aus folgenden Gründen: Wasserschaden Decke über EG und über OG Die KT-Ostend sollte zum Jahresende 2012 fertiggestellt werden. Aufgrund eines Wasserschadens war der Termin nicht zu halten. Hierzu verweisen wir auf die Mehrkostenvorlage vom 04.07.
  6. Während des Bauprozesses ist aus unterschiedlichen Gründen Wasser in die Decken über dem Erdgeschoss und dem Obergeschoss eingedrungen. Da das Wasser aufgrund der Konstruktion der Decken (mit abgeschlossenen Hohlkammern) nicht zügig wieder abtrocknen konnte, hat die Feuchtigkeit zu einem Schimmelbefall in beiden Decken geführt. Der Befall in der Decke über dem Obergeschoss ist größtenteils erst Anfang 2014 sichtbar geworden. Hier sind nur kleinere, in der Konstruktion liegende Schadstellen vorhanden, die zum Zeitpunkt der Messungen im Sommer 2013 bereits abgetrocknet und nicht mehr nachweisbar waren. Erst nach dem Einbau von Estrich und Putz und der damit einhergehenden zeitweiligen Erhöhung der Raumluftfeuchte, ist der Befall reaktiviert worden und war in weiteren Messungen erkennbar. Um zusätzliche Zeitverzögerungen zu vermeiden und insbesondere die Fördergelder für die Kita nicht zu gefährden, wurde in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt beschlossen, auf ein selbständiges Beweissicherungsverfahren zu verzichten. Die Sanierungen wurden und werden noch, zum Teil auch im Rahmen einer Mängelbehebung durch die Baubeteiligten, die zum Teil für den Schaden verantwortlich gemacht werden, durchgeführt. Parallel dazu wird die Schadensregulierung gemeinsam mit dem Rechtsamt vorbereitet. Hierbei ist das Ziel der Stadt Frankfurt am Main, alle Kosten des Wasserschadens durch die verantwortlichen Baubeteiligten ersetzt zu bekommen. Zusätzliche Leistungen Im Zuge der Schadensbeseitigung wurden zusätzliche Leistungen erforderlich. Es handelt es sich um eine Summe von kleinen Einzelmaßnahmen, die alle Gewerke betreffen, wie zum Beispiel: Rohbau Durch die extrem beengte Situation auf der Baustelle und aufgrund der im Rahmen der Baustellenkoordination notwendigen Wartezeiten, wurde ein Umsetzen der gelagerten Steine erforderlich. Zusätzliche Arbeiten wie Betonieren eines Unterzugs und Anfertigen neuer Riemchen kamen ebenfalls hinzu. Elektrotechnik In der baulich besonderen Situation mussten zusätzliche Leitungen, Kabel und Steckabzweigdosen verarbeitet werden. Unerwartete Vorkommnisse Der weitere zusätzliche Aufwand besteht aus dem Nachtrag der Rohbaufirma wegen Bauzeitverlängerung. Diese geht im Wesentlichen auf die Verzögerungen im Erdbau zurück, die aufgrund des unerwartet großen Anteils belasteten Bodens des ursprünglich sanierten Gaswerkstandorts auf dem Grundstück entstanden sind. Neben der Erneuerung der Fugen der Sandsteinstützmauer zwischen dem oberen und dem unteren Grundstücksbereich, musste auch der obere Abschluss der Stützmauer erneuert werden und die Anschlussbereiche für Treppe und Rutschenturm hergestellt werden. D) Kosten
  7. Überschreitung der Gesamtkosten 944.734,00 €
  8. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf 2014 944.734,00 € 2015 944.734,00 €
  9. Zugehörige Folgekosten keine
  10. Jahresfolgekosten
    • a)personelle Folgekosten keine
    • b)sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung - Betriebskostenzuschüsse an den Träger
    • c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 3,5 % 33.066,- € - Abschreibung 19.448,- €
  11. Jahreserträge keine
  12. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
  13. Sonstiges Anlage 1_Kostendeckblatt (ca. 77 KB) Anlage 2_Kostendeckblatt-Differenz (ca. 77 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.05.2015, NR 1205

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. April 2015Sie sind hier
    MM 58Oskar-von-Miller-Str. 34, KT-Ostend/Neubau hier: Ergänzung zum Stadtverordnetenbeschluss vom 04.07.2013, § 3384, zur Überschreitung der Gesamtkosten nach § 28 GemHVO
    Magistratsvortrag
  2. 12. Mai 2015NRNR 1205MehrkostenSTVV-Antrag · RÖMER

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 4
Sitzung 41 · 19.05.2015
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 58 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPD
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (= Ablehnung)

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 40 · 01.06.2015
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 58 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1205 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 40 · 01.06.2015
TO I, TOP 12
Angenommen
1. Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1205 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinke
Sonstige:
FDP (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Römer (NR 1205 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
LinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung); FDP und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (NR 1205 = Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 41 · 09.06.2015
TO I, TOP 31
Beraten
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Bildung und Integration, die Beratung der Vorlagen M 58 und NR 1205 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1205 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
zu 1 / b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPRömer
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
LinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 11.06.2015
TO II, TOP 46
Beraten
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Beschluss des Ausschusses für Bildung und Integration, die Beratung der Vorlagen M 58 und NR 1205 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen, aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 58 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1205 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / a)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPBFFRömer
zu 1 / b)
Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFDPRömer
Enthaltung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
LinkeFDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und RÖMER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE., FDP, BFF und RÖMER (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen