Oskar-von-Miller-Straße 34, KT-Ostend/Neubau hier: Überschreitung der Gesamtkosten
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Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 87
Betreff: Oskar-von-Miller-Straße 34, KT-Ostend/Neubau hier: Überschreitung der Gesamtkosten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8823 (M 166)
- Es dient zur Kenntnis, dass für den Neubau der Kindertageseinrichtung Ostend in der Oskar-von-Miller-Str. 45, zusätzliche Kosten anfallen werden, die eine Nachbewilligung zusätzlicher Mittel in Höhe von voraussichtlich 571.974,00 € erforderlich machen. Trotz intensiver Bemühungen Einsparpotentiale im laufenden Verfahren zu identifizieren, kann der Kostenrahmen voraussichtlich nicht eingehalten werden.
- Es werden dementsprechend weitere Mittel von insgesamt 571.974,00 € bewilligt. Die Verrechnung der Bauaufwendungen ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.001891.500.999.200-700 vorzunehmen.
- Die Deckung der Mehrkosten von 571.974 € ist aus dem Projekt KT Henningerareal, Projektdefinition 5.003950 sicherzustellen.
- Es dient zur Kenntnis, dass von den bewilligten Mitteln in Höhe von 3.861.000 € nach derzeitigem Ausgabenstand rd. 2,1 Mio. € für die Maßnahme aufgewendet wurden, womit das bewilligte Budget noch nicht überschritten ist. Es ist jedoch auf Grund der Entwicklung des Bauablaufs mit einer Überschreitung von mehr als 10% der beschlossenen Gesamtkosten zu rechnen.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass durch einen Bauschaden und dem damit verbundenen möglichen Rechtsstreit, je nach Ausgang des Verfahrens, weitere Kosten entstehen können. Begründung:
- A)Zielsetzung Der Neubau wurde am 30.09.2010 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 8823). Das Regierungspräsidium Kassel hat bereits am 02.11.2011 einen Betrag in Höhe von 750.000,00 EUR aus Mitteln des Bundes im Rahmen des Investitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013" bewilligt. Voraussetzung der Inanspruchnahme der bewilligten Mittel ist, dass die Investition bis zum 31.12.2013 abgeschlossen ist. Mit den Bauarbeiten wurde am 17.10.2011 begonnen. Die Fertigstellung sollte, nach der Beschlussfassung der Bau- und Finanzierungsvorlage, zum Ende 2012 erfolgen. Im Bauablauf hat sich ein größerer Schaden (Wassereintritt) ergeben, dessen Behebung, unabhängig von der endgültigen rechtlichen Klärung der Verursacher, vorangetrieben werden muss, um größeren Schaden für die Stadt Frankfurt durch den Verlust der bewilligten Bundesmittel von 750.000 € , abzuwenden.
- B)Alternativen Alle Einsparmöglichkeiten wurden geprüft und soweit praktisch umsetzbar eingearbeitet. Hierzu gehört insbesondere die Änderung der Ziegelqualität (-24.100 €).
- C)Lösungen Die Gesamtkostenüberschreitung ergibt sich aus folgenden Gründen : Unerwartetes / Unvorhergesehenes 43.631 €
- Bei dem Grundstück für die Kindertageseinrichtung handelt es sich um ein baumbestandenes Reststück in dem Gesamtgrundstück des ehemaligen Gaswerks südlich der Oskar-von-Miller Straße. Nach Rücksprache mit dem Umweltamt wurde zunächst kein Anlass für eine umwelttechnische Untersuchung gesehen. Dennoch wurde vor Erstellung der Leistungsbeschreibung eine stichprobenartige Untersuchung durchgeführt, die eine Einstufung des Bodens in die LAGA-Einbauklasse Z 1.2 ergeben hat. Die Entsorgung des belasteten Bodens musste in die Ausschreibung aufgenommen werden. Im Zuge der Aushubarbeiten haben sich weitere Mehrmassen an belastetem Aushubmaterial ergeben, im nördlichen Grundstücksbereich wurden außerdem umfangreiche Mauerreste im Erdreich gefunden, die abgebrochen werden mussten. Sämtliches Aushubmaterial war zu entsorgen.
- Beauftragung der FAAG mit der Projektleitung durch das Grünflächenamt. Hieraus sind zusätzliche Nebenkosten entstanden, mit denen zuvor nicht zu rechnen war. Nach Gegenüberstellung der Kosten und unter Berücksichtigung des Betrages der Bau- und Finanzierungsvorlage für Unvorhergesehenes, verbleibt ein Differenzbetrag in Höhe von 43.631€. Marktlage / zu niedrig angesetzte Kostenberechnung 216.421 € Kostenüberschreitungen aus Ausschreibungen gegenüber der Bau- und Finanzierungsvorlage, die nicht auf konkrete Gründe wie z.B. Änderungen der Ausführung oder Fehlen ganzer Leistungen in der Kostenberechnung zurückgeführt werden können.
- Marktlage: Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war die Marktlage durch die noch laufenden Maßnahmen des Konjunkturprogrammes stark angespannt. Die Ergebnisse der Ausschreibung lagen, auch bei wiederholter Ausschreibung, weit über dem Erwarteten.
- Kostenberechnung nicht auskömmlich: Die Ausschreibungsergebnisse übersteigen die Kostenberechnung teilweise so erheblich, dass hier von einer untersetzten Kostenberechnung ausgegangen werden muss (z.B. Ansatz für Baustelleneinrichtung, Kostenansatz für die Holzdecken, Kostenansatz für die Sanierung der Sandsteinstützwand zur Mainpromenade hin). Zusätzliches - nicht in der Kostenberechnung enthalten 175.622 €
- Im Zuge der Ausführungsplanung nach Erstellung der Bau- und Finanzierungsvorlage wurden weitere Maßnahmen unabweisbar erforderlich, die ursprünglich nicht enthalten waren (z.B. Tore an den Außentreppen, Straßenteilsperrung zur Baustelleneinrichtung, Obentürschließer, Klemmschutz). Dies resultiert auch daraus, dass zum Zeitpunkt der Planung, im Jahr 2008, noch keine Planungshilfen existierten und erst kurz vor der Beschlussfassung fertig gestellt werden konnten. Nichtumsetzbarkeit von Kürzungsvorschlägen 136.300 € Das Revisionsamt hat mit der Prüfung die Bau- und Finanzierungsvorlage in Höhe von ca. 199.000,00 € Brutto pauschal gekürzt. Die geprüfte Kostenberechnung ist Grundlage des Stadtverordnetenbeschlusses. Mit der Kürzung der Kostenberechnung wären Planungsänderungen verbunden, die nicht wirtschaftlich umsetzbar waren.
- Die Änderung des Fallschutzes im Freibereich wurde eingehend geprüft mit dem Ergebnis, dass nur der ursprünglich geplante Belag den speziellen örtlichen Gegebenheiten (stark hügeliges und verschattetes Gelände) in Kombination mit der Nutzung (durch U3-Kinder) gerecht wird. So würde sowohl das Auffüllen mit Holzhackschnitzeln als auch die Anlage einer Rasenfläche geprüft. Holzhackschnitzel können bei starken Gefällen nicht verwandt werden, da diese stark verrutschen und sich in den Senken sammeln, so dass die Hügel nicht mehr bedeckt gewesen wären. Zudem empfiehlt der Gemeinde-Unfallversicherungsverband in seinen Richtlinien ausdrücklich, dass Holzhackschnitzel im Zusammenhang mit der Betreuung von U 3-Kindern nicht zum Einsatz kommen soll. Die Anlage von Rasenflächen fiel wegen der hohen Verschattung des Geländes ebenfalls aus.(44.000€)
- Die empfohlene Änderung der Deckensysteme sowie das Weglassen der Vordächer über den Fluchtbalkonen wurden dem damit verbundenen Umplanungsaufwand gegenübergestellt. Die Änderung der Deckensysteme hätte - bei Einhaltung der geforderten Raumhöhe - eine Erhöhung des Gebäudes zur Folge gehabt, durch die aufgrund der bereits ausgereizten Abstandsflächen eine Verschmälerung des ganzen Gebäudes notwendig geworden wäre. Dies hätte eine fast komplette Umplanung des Gebäudes erforderlich gemacht. Für das Weglassen der Dächer über den Fluchtbalkonen wäre ebenfalls ein Nachtrag zum Bauantrag erforderlich gewesen. Die Kosten sowie der Zeitfaktor für die Umplanungen wurden den durch das Revisionsamt errechneten Einsparungen gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage wurde gemeinsam mit dem Bauherrenamt entschieden, die Planung wie eingereicht auszuführen.(92,300 €) D) Kosten
- Überschreitung der Gesamtkosten 571.974 €
- Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelablauf 2013 571.974 € 571.974 €
- Zugehörige Folgekosten keine
- Jahresfolgekosten
- a)personelle Folgekosten keine
- b)sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung - Betriebskostenzuschüsse an den Träger
- c)Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 4,25 % 24.309,- € - Abschreibung 13.463,- €
- Jahreserträge keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen keine
- Sonstiges Voraussetzung der Inanspruchnahme der bereits bewilligten Bundesmittel in Höhe von 750.000 € ist, dass die Kindertageseinrichtung bis zum 31.12.2013 in Betrieb genommen ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Mai 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.08.2013 im KAV angenommen.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.