Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 4, Verlängerung U 5 bis "Am Römerhof" hier: Genehmigung der…
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Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 4, Verlängerung U 5 bis "Am Römerhof" hier: Genehmigung der Vorplanung/Variantenuntersuchung und Freigabe von Planungsmitteln
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Bau der Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 4, vor, um die Erschließung des Gebiets "Am Römerhof" zu verbessern und die Verkehrsanbindung zu optimieren. Die Maßnahme soll zur Schaffung eines urbanen Quartiers mit neuen Wohngebieten beitragen und die Verkehrsinfrastruktur in Frankfurt am Main stärken.
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- Der vorgelegten Lösung aus Vorplanung/Variantenuntersuchung für die Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 4, Verlängerung U5 bis "Am Römerhof" wird zugestimmt. Der Teilabschnitt 4 der Stadtbahnstrecke B umfasst mit insgesamt zwei oberirdischen Stationen und einer Abstellanlage den Streckenabschnitt zwischen dem Anschluss an die sich in Planung/Bau befindliche Station "Europaviertel West" im Europaviertel bis zur geplanten Abstellanlage an der Straße "Am Römerhof".
- Es ist beabsichtigt, dass die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vorhabenträgerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für die Planung und den Neubau der Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 4, Verlängerung U5 bis "Am Römerhof" werden soll.
- Um die Durchführung des Bauprojektes "Verlängerung U5 bis ‚Am Römerhof'" aus einer Hand zu ermöglichen, wird der VGF aufgrund bestehender personenbeförderungsrechtlicher Genehmigungen sowie auf Basis der Leistungsbeschreibungen der Direktvergabe Schiene (DVS) Befugnis eingeräumt, die Planung zu erstellen und die für die Erstellung der baureifen Planung erforderlichen baulichen (Behelfs-)Maßnahmen auszuführen. Die Planung umfasst neben den Anlagen und Bauwerken der Stadtbahn auch die erforderlichen Planungen im Namen und Auftrag der Stadt für die angrenzenden Verkehrsanlagen (Individual-, Bus-, Rad- und Fußverkehr), die durch die Stadtbahnerschließung bedingt sind, sowie die damit in Zusammenhang stehenden Aufgaben aus Projektleitung, Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt, insbesondere: a) die baureife Planung für die Stadtbahn auf Grundlage der hier vorgelegten Vorplanung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erstellen und zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung gegebenenfalls zum Beschluss vorzulegen, b) die Genehmigungsunterlagen aufzustellen und das Verfahren im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu erstellen, c) die Aufnahme in die Kategorie A des ÖPNV-Programmes des Bundes nach § 6 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu beantragen, d) sowie die Unterlagen für den zur Finanzierung erforderlichen Antrag auf Gewährung von Bundes- und Landeszuwendungen aufzustellen und der Bewilligungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die VGF mit einer Planungsvereinbarung für das Projekt Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 4, Verlängerung U5 bis "Am Römerhof" mit folgenden wesentlichen Eckpunkten zu beauftragen und soweit erforderlich zu bevollmächtigen: a) die baureife Planung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben für die in Verbindung mit der Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 4 stehenden angrenzenden Verkehrsanlagen (Individual-, Bus-, Rad- und Fußverkehr) einschließlich der P+R Anlage im Namen und Auftrag der Stadt entsprechend der Abgrenzung des Infrastrukturnutzungsvertrages (ISNV) zu erstellen, b) die Projektleitung des Gesamtprojektes inkl. der Verkehrsanlagen sowie die Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt zu erbringen.
- Der Magistrat wird zudem beauftragt, eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Der Magistrat wird außerdem beauftragt, die VGF durch die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) anweisen zu lassen, die Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (SBEV) über eine Planungsvereinbarung damit zu beauftragen, die Planungen zu Ziffer III. a) und b) zu erstellen und damit in Zusammenhang stehende Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben sowie die Leistungen unter Ziffer IV. a) im Unterauftrag der VGF für die Stadt sowie Ziffer IV. b) im Auftrag der VGF und im Unterauftrag für die Stadt zu erbringen und die VGF bei den Aufgaben unter III. c) und d) zu unterstützen.
- Die erforderlichen Mittel für den städtischen Kostenanteil (Baunebenkosten/Planungskosten) des in den Ziffern III. und IV. beschriebenen Auftrages werden anteilig in Höhe von 1,62 Mio. EUR bewilligt und freigegeben.
- Es dient zur Kenntnis, dass die voraussichtlichen Gesamtkosten (brutto) auf rund 84,3 Mio. EUR geschätzt werden; der städtische Anteil aus Bau- und Baunebenkosten ohne Grunderwerb und ohne Kosten für eine P+R-Anlage auf rund 25,9 Mio. EUR (brutto) geschätzt wird.
- Es dient zur Kenntnis, dass die zur Durchführung des in Ziffern III. und IV. beschriebenen Auftrages erforderlichen, anteiligen städtischen Mittel in Höhe von 1,62 Mio. EUR unter der Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.010792 zur Verfügung stehen, wovon 798.000 EUR unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrats zum Jahresabschluss 2023 und 822.000 EUR unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2024/2025 stehen. Weitere erforderliche Mittel, die insbesondere für die weiteren Verkehrsanlagen benötigt werden, stehen noch nicht zur Verfügung. Die Bewilligung und Freigabe dieser Mittel erfolgt in einem Folgebeschluss.
- Es dient zur Kenntnis, dass für die weitere Planungs-, Baurechts- und Projektrealisierung der Satzungsbeschluss zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 919 bzw. 936 für das Römerhof-Areal sowie der erforderliche Grunderwerb für die Verkehrsflächen einschließlich Stadtbahn wesentliche Voraussetzungen sind. Die erforderlichen jeweiligen Grunderwerbsflächen umfassen insgesamt ca. 24.000 m².
- Es dient zur Kenntnis, dass für das vorgelegte Bauvorhaben im Juni 2022 eine "Prüfung der Aussicht auf Förderwürdigkeit einer Stadtbahnverlängerung zum Römerhof", also eine vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung, nach dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgegebenen Standardisierten Bewertungsverfahren durchgeführt wurde. Mit einem positiven nutzwertanalytischen Faktor von 1,4 wurde eine hohe verkehrliche Wirksamkeit und hohe Nutzen-Wirkung und somit die Zuwendungsfähigkeit der Maßnahme prognostiziert.
Begründung
A. Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main stellt zurzeit einen Bebauungsplan Nr. 919 bzw. 936 für das Gebiet "Am Römerhof" auf. Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit neuen Wohngebieten geschaffen werden.
Darüber hinaus ist die Verbesserung der Erschließungssituation durch eine teilweise veränderte Verkehrsführung und den Ausbau der Straße "Am Römerhof" sowie die Erschließung mittels Verlängerung der Stadtbahn U5 Ziel des Bebauungsplanes. Die oberirdische Strecke der sich aktuell im Bau befindlichen Verlängerung der U5 durch das Europaviertel soll an der geplanten Station Europaviertel West anschließen und in Richtung Westen um zwei oberirdische Stationen erweitert werden. Eine Station soll sich im Bereich Anschluss Schmidtstraße befinden, eine weitere am derzeitigen provisorischen Gymnasium.
Übersicht des Planungsgebietes (Quelle: Geoportal Frankfurt)
Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 919 bzw. 936 liegt südlich des Rebstockparks unterhalb einer Kleingartenanlage und der Sportanlage Rebstock. Es umfasst die gewerblichen Nutzungen entlang der Straße "Am Römerhof" und den städtischen Omnibusbetriebshof. Es ist vorgesehen, den Betriebshof innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes zu verlagern, wodurch ein Areal von insgesamt etwa 5 ha freigeräumt und einer Wohnnutzung zugeführt werden kann. Die Bebauung der freiwerdenden Flächen soll den Auftakt für die Entwicklung des "Römerhof-Quartiers" mit insgesamt ca. 2.000 Wohneinheiten bilden.
Südlich der Straße "Am Römerhof" grenzt ein etwa 6 m hoher, teilweise befestigter Bahndamm an. Oberhalb des Bahndamms liegt eine natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zum Rückbau des Güterbahnhofs für die Populationen der dort beheimateten Mauer- und Zauneidechsen sowie der Ödlandschrecken angelegt wurde. Im Südosten grenzt eine Brach- bzw. Lagerfläche an die Ausgleichsfläche an.
In Abstimmung mit dem Dezernat XII sowie den beteiligten Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt wurden die städtebaulichen und verkehrlichen Rahmenbedingungen erarbeitet. Hierbei sind die Bedürfnisse aus Stadtgestaltung und der im Planungsgebiet vorkommenden Verkehrsarten (Stadtbahn-, Individual-, Bus-, Rad- und Fußverkehr) abgewogen worden. Es wurde eine vergleichende Bewertung vieler Varianten durchgeführt.
B. Alternativen
Es sind verschiedene Varianten der Trassenführung, der Knotengestaltung und der Stationsausführung untersucht worden.
In der generellen Trassenführung sind verschiedene Lagen der zentralen Verkehrsachse mit der U-Bahn-Führung untersucht worden. Zum einen sind sie teilweise aus ökologischen Gründen verworfen worden (Flächen des ehemaligen Güterbahnhofes), da natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen betroffen sind, zum anderen weil (bei einer Mittellage der Achse im Plangebiet) keine zufriedenstellende Entwicklung des Wohngebiets aufgeteilt auf Flächen nördlich und südlich der Trasse mehr möglich ist.
Eine Führung des Verkehrsraumes südlich der Entwicklungsflächen am Rand der ehemaligen Eisenbahnflächen hat sich hier als zielführend herausgestellt.
Bei der Knotenpunktgestaltung sind für die Kreuzungen am Ende der Schmidtstraße und der Europaallee vielfältige Lösungen betrachtet worden, z.B. Kreisverkehrslösungen oder die Gestaltung als drei- bzw. vierarmiger Knoten.
Mit dieser Knotenpunktbetrachtung eng verbunden war auch die Abwägung, in welchen Abschnitten die Stadtbahn in Mittellage oder in Seitenlage des Verkehrsraumes geführt werden kann.
Einen weiteren Schwerpunkt der Planung betraf die Ausgestaltung der Stationen der Stadtbahn. Aufgrund der großen Bedeutung der zukünftigen Verknüpfung der Stadtbahn mit dem Busnetz des Frankfurter Westens wurden hier klassische Lösungen von Fahrbahnrandhaltestellen, die den Fahrgästen keine direkte Umsteigemöglichkeit zwischen Stadtbahn und Bus bieten, in der Planung verworfen. Im weiteren Verlauf wurden Varianten mit gesonderten Busspuren seitlich und mittig der U-Bahn ("Industriehof-Lösung" bzw. "Enkheim-Lösung") bewertet. Aufgrund der Vorteile für die Fahrgäste und wegen des geringeren Flächenbedarfs im Querschnitt ist die Lösung einer Busführung mit Tür-zu-Tür-Umstieg ausgewählt worden.
C. Lösung
Im Ergebnis wurde eine Streckenvariante, jeweils eine Stationsvariante und die Ausbildung der Knotenpunkte durch die Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV) zur vertiefenden Planung empfohlen bzw. beschlossen. Nun ist eine baureife Planung für die Verlängerung U5 bis "Am Römerhof" mit den folgenden Eckdaten zu erstellen: Realisiert werden soll eine zweigleisig elektrifizierte Trasse über eine Länge von ca. 1,5 km mit zwei barrierefreien Stationen sowie einer Abstellanlage inklusive einer Option zur zukünftigen Fortführung der Strecke Richtung Westen (Nied/Höchst). Für die Abstellanlage ist eine Kombination mit einer "Park and Ride"-Anlage (zum Beispiel Parkhaus) zu prüfen. Für die Bahnstromversorgung sind zwei Unterwerke einzuplanen.
- Trassenführung - Die Strecke schließt hinter der Station "Europaviertel West" der im Bau befindliche Stadtbahnstrecke B, TA3, Europaviertel an und wird über den Knotenpunkt "Europa-Allee" in die Straße "Am Römerhof" geführt. - Für den Knotenpunkt "Europa-Allee" wurde eine Lösung in Form einer vom MIV zu umfahrenden Fläche/Insel (Dreiecksumfahrt) mit Stadtbahn-Durchfahrt entwickelt. - Der Knotenpunkt "Schmidtstraße" ist als dreiarmiger Knotenpunkt mit einer mittigen Lage der Stadtbahn im Osten und südlichen Lage im Westen weiter zu planen, um eine mögliche Option auf Verlängerung der Strecke in Richtung Höchst offen zu halten. - Die Stadtbahntrasse soll mit Gleisbegrünung ausgeführt werden. - Am westlichen Ende der Strecke soll in südlicher Straßenlage eine zweite Station mit Mittelbahnsteig und anschließender Wende- und Abstellanlage geplant werden. Dort ist auch eine Wendemöglichkeit für zwei Busse mit entsprechender Halteposition vorgesehen. Zudem ist die Kombination mit einem Parkhaus vor dem Hintergrund von Pendlerumsteigebeziehungen zu prüfen.
- Stationen - Die geplanten Stationen sind für 4-zügige Stadtbahnwagen mit Bahnsteiglängen von 105 Metern ausgelegt. - Die Station Römerhof/Schmidtstraße ist mit Busspuren in Mittellage und Haltemöglichkeiten mit den Stadtbahnfahrzeugen am gleichen Bahnsteig zu planen. Entscheidender Vorteil bei dieser Lösung ist die Umsteigebeziehung "Tür an Tür" Stadtbahn/Buslinien. Übersichtliche und klar gebündelte Anordnungen des ÖPNV bieten so im Westen Frankfurts einen zentralen Zu- bzw. Umstieg in das Stadtbahnsystem der Stadt. Eine extensiv begrünte und ggf. mit Elementen einer Photovoltaikanlage ausgestattete Überdachung soll sich in den Straßenraum zwischen Bahndamm und zukünftiger Randbebauung der Straße "Am Römerhof" einfügen. Hierfür wird im Weiteren ein Wettbewerb ausgelöst. - Die Endstation "Römerhof/Gymnasium" ist mit einem Inselbahnsteig im südlichen Bereich des Verkehrsraumes geplant. Um eine zukünftige Fortführung der Stadtbahntrasse nach Nied/Höchst gewährleisten zu können, ist die Endstation um einen Meter gegenüber der Straße "Am Römerhof" erhöht anzuordnen. Die barrierefreie Erschließung wird über entsprechende Rampen sichergestellt. Bahnsteigmöblierungen und Techniken der Station orientieren sich an den aktuellen Standards der VGF, wie sie im Europaviertel zur Planung und Ausführung kommen. Visualisierung der Stationsvariante zur Station "Römerhof/Schmidtstraße"
- Betriebsgebäude und Abstellanlage - Für den Betrieb der neuen Stadtbahntrasse sind u.a. ein Technikgebäude für Licht- und Kraftanlagen, zwei Unterwerke für die Bahnstromversorgung, Nachrichten-, Leit- und Signaltechniken sowie Sozialräume zu errichten. - Details zu dem Betriebsgebäude bzw. Betriebsräumen und der unterzubringenden technischen Einrichtungen sowie insgesamt zur Abstellanlage einschließlich Park and Ride-Betrachtung müssen im Zuge der weiteren vertiefenden Planungen erarbeitet und festgelegt werden.
- Verkehrsführung/Oberflächengestaltung - Damit die Stadtbahntrasse in den Verkehrsraum der Straße "Am Römerhof" integriert werden kann, muss die Verkehrsführung entlang der Straße "Am Römerhof" verändert und der Verkehrsraum grundlegend umgestaltet werden. Individual-, Bus-, Rad- und Fußverkehrsflächen sind nach heutigen Vorgaben zu planen. Entsprechende Flächen und Querschnitte sind zu berücksichtigen. Insgesamt ist derzeit ein Verkehrskorridor zwischen 26 m und 39 m Breite inklusive der neugeplanten Grünflächen angedacht. - Im Zusammenhang mit der Neuordnung des Verkehrsraumes werden Umlegungen von Ver- und Entsorgungsleitungen erforderlich. Revisions- und Zugangsmöglichkeiten sind zu berücksichtigen. - Des Weiteren wird die Realisierungsmöglichkeit für eine P+R Anlage im Bereich der Endstation im Westen zusammen mit den zuständigen Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt geprüft. Eine solche P+R Anlage soll nach Prüfung gemeinsam mit diesem Projekt umgesetzt werden. Im Rahmen der Prüfung wird geklärt, wie eine Realisierung durch die VGF oder Dritter im Namen und Auftrag der Stadt bestens erfolgen kann.
- Beauftragung SBEV - Der Neubau der "Stadtbahnstrecke B, TA 3 - Europaviertel", an die der Teilabschnitt 4 angeschlossen werden soll, befindet sich aktuell in der Realisierung. Mit der Beauftragung der VGF, das Projekt "Stadtbahn Europaviertel" im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auszuführen, hat die Stadtverordnetenversammlung außerdem beschlossen, eine Projektgesellschaft zu gründen, an der sich die Stadt und die VGF als Gesellschafter beteiligen und die das Projekt als General- oder Totalübernehmer der VGF realisieren soll. Entsprechend erfolgte im Jahr 2015 die Gründung der SBEV und die Beauftragung durch die VGF mit Totalübernehmervertrag, den Bau der Stadtbahn Europaviertel durchzuführen. - Im Jahr 2019 wurde der Unternehmensgegenstand der SBEV um die Formulierung "Realisierung des Neubaus der Stadtbahnstrecke B, Richtung Europaviertel/Westen" erweitert, um erste Vorplanungen für die Erweiterung der Stadtbahn Europaviertel bis "Römerhof" realisieren zu können. Mit dem 1. Nachtrag vom 03.02.2021 zum Totalübernehmervertrag wurde die SBEV von der VGF entsprechend beauftragt. Auf dieser Vertragsgrundlage hat die SBEV die hier vorgelegte Vorplanung/Variantenuntersuchung für die Verlängerung der U5 bis "Am Römerhof" erstellt. - Der SBEV ist es gelungen, seit ihrer Gründung im Jahr 2015 einen Personalstamm fest einzustellen, die aufgrund der Fokussierung auf das Stadtbahnprojekt einen hohen Grad an Spezialisierung und Erfahrung aufzuweisen hat. Das Ziel der Gesellschafterinnen, mit der Projektbaugesellschaft eine schlanke Organisationseinheit für besondere Vorhaben zu schaffen, konnte erreicht werden. - Aufgrund dieser in der SBEV aufgebauten Kompetenz, der Schnittstellen zum Projekt "Stadtbahn Europaviertel" sowie der Erfahrungen aus der Vorplanungsphase soll die SBEV auch mit den weiteren Planungsphasen für die Verlängerung der Stadtbahn U5 bis "Am Römerhof" durch die VGF beauftragt werden. Die Gesamtprojektleitung sowie die Koordinierung und Abdeckung der Schnittstellen zwischen Stadtbahnplanung und der damit zusammenhängenden Planung der flankierenden Verkehrsanlagen im gesamten Straßenraum erfolgt durch die VGF bzw. die SBEV.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
I. Geschätzte Gesamtkosten
Die Gesamtkosten aus Bau- und Baunebenkosten sowie Grunderwerb, jedoch ohne Kosten für eine P+R Anlage, werden für Stadtbahn und Verkehrsanlagen nach derzeitigem Planungsstand auf ca. 84,3 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Dabei beträgt der gesamte städtische Anteil (ohne Grunderwerb) derzeit ca. 25,9 Mio. EUR (brutto).
Zudem sind Grunderwerbsleistungen im Zuge der Herstellung der Stadtbahn sowie Verkehrsanlagen für Flächen in einer Größenordnung von ca. 24.000 m² erforderlich.
Die Kosten werden nach einem in der weiterführenden Planung noch genauer festzulegenden Kostenteilungsschlüssel zwischen dem Haushalt der Stadt Frankfurt am Main und dem der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) aufgeteilt.
Derzeit wird für die Stadtbahntrasse der städtische Kostenanteil (z.B. Leitungstrassen und Kanal) mit 14 %, der VGF-Kostenanteil mit 86 % geschätzt.
- Baukosten Stadtbahn, ohne Grunderwerb
| 1.2 Trassen | |
| 1.3 Gleise/ Weichen/ bahntechnische Ausrüstung | |
| 1.4 Betriebsgebäude | |
| 1.5 Stationen inkl. Ausstattung | |
| 1.6 Verkehrsflächen | |
| 1.7 Leitungstrassen | |
| Baukosten Stadtbahn netto | 43.044.533 |
| € Mehrwertsteuer 19 % | 8.178.461 € |
| Baukosten Stadtbahn brutto | 51.222.994 € |
| Gerundet 51.200.000 € Anteil Stadt (14 %) 7.168.000 € |
2. Baukosten weitere Verkehrsanlagen (100 % Stadt), ohne Grunderwerb
| 2.2 Straßen und Wege, Radwege, Busflächen | |
| 2.3 Leitungstrassen | |
| Baukosten Verkehrsanlagen netto | 10.690.667 |
| € Mehrwertsteuer 19 % | 2.031.227 € |
| Baukosten Verkehrsanlagen brutto | 12.721.894 € |
| Gerundet 12.700.000 € |
3. Baunebenkosten (Planungskosten incl. Gutachten, Vermessung, Steuerung, Überwachung etc.)
| Geschätzter städtischer Anteil Baunebenkosten (brutto) aus 1.+2. | 5.967.934 € |
| gerundet 6.000.000 € |
II. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten
2024 1.620.000 €
Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 4,9 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. April 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.06.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)