Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße - 1. Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zu dieser Straße geht es weiter
Honsellbrücke — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 31.07.2026.
- Maßnahmen gegen das dauerhafte Lagern unter der Honsellbrücke ergreifen31.07.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Umgestaltung der Franziusstraße hier: Baumfällvorlage20.07.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Verlängerung der Buslinie 82 bis zum Ostbahnhof19.06.2026 · V (Auskunftsersuchen)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Honsellbrücke per E-MailInhalt
Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 54
Betreff: Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße -
- Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGB Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 25.09.2014, § 5069 (NR 982) I. Es dient zur Kenntnis, dass - die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB am 04.11.2014 und - die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB in der Zeit vom 23.02.2015 bis 23.03.2015 durchgeführt worden sind. II. 1 Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird, wie im vorgelegten Bebauungsplanentwurf vom 12.01.2017 dargestellt, geändert. II. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschluss-Änderung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Planänderung soll der Bereich zwischen Hanauer Landstraße, Honsellstraße, Mayfarthstraße und Eytelweinstraße zu einem erheblichen Anteil für Wohnnutzung gesichert werden. Zugleich soll eine verdichtete Büronutzung in Form eines Hochhauses an der Hanauer Landstraße ermöglicht werden. Weiterhin soll die Planänderung genutzt werden, um die planungsrechtlichen Festsetzungen im Bereich des Hafenparks sowie des Grundstücks auf der Westspitze der Mole zu modifizieren, da Einschränkungen aufgrund der entfallenen Störfallthematik entbehrlich geworden sind. III. Der vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 (2) BauGB durchgeführt - § 4a (2) BauGB. IV. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. Den von den Änderungen oder Ergänzungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu II.1: Der räumliche Geltungsbereich wird um die Flächen des Hafenparks, der östlich angrenzenden Honsellstraße mit Honsellbrücke, die Wasserfläche zwischen Honsellbrücke und Hafenpark sowie des Grundstücks auf der Westspitze der Mole erweitert, um die planungsrechtlichen Festsetzungen im Bereich des Hafenparks sowie des Grundstücks auf der Westspitze der Mole dahingehend zu modifizieren, da Einschränkungen aufgrund der entfallenen Störfallthematik entbehrlich geworden sind. Gegenüber dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 799 - Honsellstraße ist der Geltungsbereich des Änderungsverfahrens um die Flächen der neuen Osthafenbrücke und deren südlichen Widerlagers sowie um die Flächen für Bahnanlagen westlich der Eytelweinstraße sowie des westlichen Teils der Eytelweinstraße reduziert. Zu III.: Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung ist nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB vorgeschrieben. Zielsetzung, Alternativen und Lösungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Zu IV.: Werden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB Stellungnahmen vorgebracht, die zu einer Änderung oder Ergänzung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung führen, ist der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung nach § 4a (3) in Verbindung mit § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Mit dem Verzicht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur erneuten öffentlichen Auslegung soll eine Beschleunigung des Planverfahrens erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderung oder Ergänzung nicht berührt werden. Anlage 1_BPlan (ca. 3,9 MB) Anlage 2_Begruendung (ca. 1,3 MB) Anlage 3_Textteil (ca. 170 KB)Nebenvorlage: Anregung vom 18.04.2017, OA 137
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2014NRNR 982Chance für das Honsell-Dreieck nutzenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 3. März 2017Sie sind hierMM 54Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße - 1. Änderung - hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Beschluss zur öffentlichen Auslegung - § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 18. April 2017OAOA 137Bebauungsplan Nr. 799 Ä - Honsellstraße Vortrag des Magistrats vom 03.03.2017, M 54Anregung
- 10. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 155 WochenBB 220Bebauungsplan Nr. 799 Ä - HonsellstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 137) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 54 = Ablehnung, OA 137 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 137) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung)