Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, den Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH auszugleichen. Dies wurde von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt. Die erwartete Auszahlung beträgt 5.028.363,92 € und soll zur Stabilisierung der Holding beitragen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Der mit dem Etatantrag Nr. 72 zum Haushalt 2019 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt. Basierend auf dem E 72 erfolgte ein entsprechender Gesellschafterbeschluss (Magistrats-Beschluss Nr. 1312 vom 06.12.2019), der der SWFH für das Geschäftsjahr 2019 eine Kapitaleinlage von höchstens 45 Mio. € gewährt. Auf Basis der Hochrechnung zum 4. Quartal 2019 der SWFH erfolgt, unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF), eine Auszahlung in Höhe von 5.028.363,92 €. Nach Vorliegen des testierten Jahresabschlusses 2019 erfolgt eine Spitzabrechnung. Die beigefügten Stellungnahmen zu den geforderten Kostensenkungsprogrammen der VGF und BBF werden zur Kenntnis vorgelegt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019EE 72Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke HoldingEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 6. März 2020Sie sind hierMM 45Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke HoldingMagistratsvortrag
- 30. Oktober 2020MM 178Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2020)Magistratsvortrag
- 17. September 2021MM 143Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2021)Magistratsvortrag
- 5. September 2022MM 138Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2022)Magistratsvortrag
- 28. August 2023MM 135Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2023)Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL