Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Finanzhaushalt und das Investitionsprogramm werden Kapitaleinlagen der Stadt bei ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft, der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), in Höhe der nach dem Wirtschafts- und Erfolgsplan 2019 bis 2023 jeweils erwarteten Jahresfehlbeträge (abgerundet auf volle Millionenbeträge) eingestellt und der Magistrat wird beauftragt, in [2019] eine Einlage in Höhe des zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Haushalts erwarteten Jahresfehlbetrags vorzunehmen. Dabei ist sicherzustellen, dass der steuerliche Querverbund nicht gefährdet wird. Die Einlagen werden in dem Verhältnis, in dem die defizitären Tochtergesellschaften der SWFH zu den Fehlbeträgen beitragen, in den Produktbereichen gebucht, denen diese Gesellschaften zugeordnet sind. Der Magistrat wird beauftragt, die Beteiligungsgesellschaften, deren voraussichtliche Jahresergebnisse für diese Fehlbeträge ursächlich sind, mit der Erstellung von Vorschlägen für Kostensenkungsprogramme, mit denen diese Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, in Auftrag zu geben mit dem Ziel, die Höhe der notwendigen Einlagen über den Lauf des Erfolgsplans nachhaltig zu vermindern. Diese Vorschläge sind den Fachausschüssen vorzustellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Begründung: Bei der SWFH werden nach der derzeitigen Planung im kommenden Jahr und in den vier Folgejahren Fehlbeträge in Höhe von kumuliert 395 Mio. Euro erwartet, weil die insbesondere durch das Wachstum der Stadt und die erneuerungsbedürftige Infrastruktur bei VGF und Bäderbetrieben erwarteten hohen Defizite nicht mehr durch deren Erlöse und die Erträge der gewinnbringenden Tochtergesellschaften, insbesondere die Mainova und die Fraport, gedeckt werden können. Da diese Fehlbeträge zu einem vollständigen Verzehr des Eigenkapitals der SFWH und damit zu deren Überschuldung führen müssten, sind entsprechende Einlagen notwendig. Darüber hinaus werden dadurch mindestens in gleicher Höhe Darlehensaufnahmen der SWFH vermieden, die zu höheren Finanzierungskosten führen als eine entsprechende Schuldenaufnahme durch die Stadt selbst, falls diese Investitionen, wie derzeit zu erwarten, bei der Stadt selbst nur durch eine Schuldenerhöhung finanziert werden können. Schließlich trägt diese Handhabung dazu bei, die Transparenz der städtischen Finanzen zu verbessern, denn die Fehlbeträge werden durch notwendige und politisch gewollte Leistungen der Daseinsvorsorge verursacht (öffentlicher Nahverkehr und städtische Bäder), deren Finanzierung im städtischen Haushalt jedenfalls insoweit sichtbar sein sollte, als sie nicht durch Erträge gedeckt sind. Es darf aber bei den betreffenden Gesellschaften nicht der Eindruck entstehen, es müssten dort nicht alle Anstrengungen unternommen werden, um die Defizite möglichst niedrig zu halten, nur weil sie durch Einlagen der Stadt ausgeglichen werden. Deswegen sind alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, Kostensenkungsprogramme durchzuführen, die zu einer Verringerung der Defizite führen und damit zu einer Verringerung notwendiger Einlagen in den Folgejahren.
Inhalt
Etatantrag vom 25.01.2019, E 72
Betreff: Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Finanzhaushalt und das Investitionsprogramm werden Kapitaleinlagen der Stadt bei ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft, der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), in Höhe der nach dem Wirtschafts- und Erfolgsplan 2019 bis 2023 jeweils erwarteten Jahresfehlbeträge (abgerundet auf volle Millionenbeträge) eingestellt und der Magistrat wird beauftragt, in [2019] eine Einlage in Höhe des zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Haushalts erwarteten Jahresfehlbetrags vorzunehmen. Dabei ist sicherzustellen, dass der steuerliche Querverbund nicht gefährdet wird. Die Einlagen werden in dem Verhältnis, in dem die defizitären Tochtergesellschaften der SWFH zu den Fehlbeträgen beitragen, in den Produktbereichen gebucht, denen diese Gesellschaften zugeordnet sind. Der Magistrat wird beauftragt, die Beteiligungsgesellschaften, deren voraussichtliche Jahresergebnisse für diese Fehlbeträge ursächlich sind, mit der Erstellung von Vorschlägen für Kostensenkungsprogramme, mit denen diese Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, in Auftrag zu geben mit dem Ziel, die Höhe der notwendigen Einlagen über den Lauf des Erfolgsplans nachhaltig zu vermindern. Diese Vorschläge sind den Fachausschüssen vorzustellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Begründung: Bei der SWFH werden nach der derzeitigen Planung im kommenden Jahr und in den vier Folgejahren Fehlbeträge in Höhe von kumuliert 395 Mio. Euro erwartet, weil die insbesondere durch das Wachstum der Stadt und die erneuerungsbedürftige Infrastruktur bei VGF und Bäderbetrieben erwarteten hohen Defizite nicht mehr durch deren Erlöse und die Erträge der gewinnbringenden Tochtergesellschaften, insbesondere die Mainova und die Fraport, gedeckt werden können. Da diese Fehlbeträge zu einem vollständigen Verzehr des Eigenkapitals der SFWH und damit zu deren Überschuldung führen müssten, sind entsprechende Einlagen notwendig. Darüber hinaus werden dadurch mindestens in gleicher Höhe Darlehensaufnahmen der SWFH vermieden, die zu höheren Finanzierungskosten führen als eine entsprechende Schuldenaufnahme durch die Stadt selbst, falls diese Investitionen, wie derzeit zu erwarten, bei der Stadt selbst nur durch eine Schuldenerhöhung finanziert werden können. Schließlich trägt diese Handhabung dazu bei, die Transparenz der städtischen Finanzen zu verbessern, denn die Fehlbeträge werden durch notwendige und politisch gewollte Leistungen der Daseinsvorsorge verursacht (öffentlicher Nahverkehr und städtische Bäder), deren Finanzierung im städtischen Haushalt jedenfalls insoweit sichtbar sein sollte, als sie nicht durch Erträge gedeckt sind. Es darf aber bei den betreffenden Gesellschaften nicht der Eindruck entstehen, es müssten dort nicht alle Anstrengungen unternommen werden, um die Defizite möglichst niedrig zu halten, nur weil sie durch Einlagen der Stadt ausgeglichen werden. Deswegen sind alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, Kostensenkungsprogramme durchzuführen, die zu einer Verringerung der Defizite führen und damit zu einer Verringerung notwendiger Einlagen in den Folgejahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Januar 2019Sie sind hierEE 72Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke HoldingEtatantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 6. März 2020MM 45Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke HoldingMagistratsvortrag
- 30. Oktober 2020MM 178Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2020)Magistratsvortrag
- 17. September 2021MM 143Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2021)Magistratsvortrag
- 5. September 2022MM 138Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2022)Magistratsvortrag
- 28. August 2023MM 135Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2023)Magistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
98.05 Zentrale Finanzleistungen
Ausgaben 2025: 11 Mio € · im Antragsjahr 2019 11 Mio € — preisbereinigt -20 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)