Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022
Zusammenfassung
Der Haushalt 2019 wird vorgestellt, um die finanziellen Planungen, Investitionen und Haushaltsvorschriften bis 2022 zu verabschieden. Es wird eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 918,00 Mio. € benötigt, um die Investitionen zu finanzieren. Zudem sind aus dem Ergebnishaushalt kumulierte Fehlbeträge bis 2022 eingeplant.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen.
- Die in der Anlage 2 beigefügten Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) werden beschlossen, anderweitige Verfahrensregelungen werden ungültig.
- Aufgrund des § 115 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
- a)der Zusatzversorgungskasse Pflicht gemäß Anlage 3a,
- b)der Zusatzversorgungskasse freiwillig gemäß Anlage 3b.
- Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2019 gemäß Anlagen 4 bis 9 fest.
- Die Finanzplanungen der Sondervermögen und die ihnen zu Grunde liegenden Investitionsprogramme werden beschlossen.
- Die nach § 101 HGO für den Zeitraum 2019 - 2022 vorgelegte mittelfristige Finanzplanung dient zur Kenntnis.
- Das vorgelegte Investitionsprogramm 2019 - 2022 wird beschlossen.
- Es dient zur Kenntnis.
- Es dient zur Kenntnis, dass zur vollständigen Finanzierung der in der Finanzplanung ausgewiesenen Investitionsbedarfe eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 918,00 Mio. € erforderlich wäre.
- Die geplanten Jahresergebnisse dienen zur Kenntnis.
- Es dient zur Kenntnis, dass zur Deckung des Fehlbedarfes des Haushaltsjahres 2019 noch ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.
- Die aus dem Ergebnishaushalt bis 2022 resultierenden Finanzmittelüberschüsse aus Verwaltungstätigkeit dienen wie folgt zur Kenntnis: 2019 43,60 Mio. €, 2020 153,79 Mio. €, 2021 160,54 Mio. € und 2022 205,47 Mio. €.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 600,00 Mio. € festgesetzt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Finanzplanung des Eigenbetriebes "Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main" dazu führen würde, dass es ab 2019 zu nicht gedeckten Kapitalfehlbeträgen kommt.
- Die Eigenbetriebe sind gehalten, ihre wirtschaftliche Situation anhaltend zu verbessern.
Begründung
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wurde gemäß § 97 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung aufgestellt. Der aktuelle Rücklagenbestand Ende 2017 von 590,00 Mio. € reicht für die Abdeckung der 2018 und im Haushaltsentwurf 2019 bis 2022 geplanten Fehlbeträge aus.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. November 2018Sie sind hierMM 199Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022Magistratsvortrag
- 5. November 2018OFOF 160/14Planungsmittel zur ESB Erweiterung einstellen - Produktbereich 20 (Bildung)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 19. November 2018EAEA 201Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Planungsmittel zur ESB-Erweiterung einstellenEtatanregung
- 1. August 2020OFOF 256/14Sachstand der Planung zum Erweiterungsbau für die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) an der Grundschule HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2020VV 1711Sachstand der Planung zum Erweiterungsbau für die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) an der Grundschule HarheimAnfrage
- 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 242 WochenSTST 1380Planungsmittel zur ESB-Erweiterung einstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf29 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION gegen FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); FDP und Piraten (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD und GRÜNE gegen FDP, BFF und REP (= Ablehnung) bei Enthaltung CDU, FARBECHTE und fraktionslos
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, FDP, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE.(= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE, 1 LINKE. und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen BFF (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (8 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 (M 199 vom 02.11.2018) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen und Etatanregungen mit Auswirkungen auf den Haushalt 2019 und den Finanzplanungszeitraum bis 2022 - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2019 (M 205 vom 02.11.2018) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum im Ergebnishaushalt nach Anlage 1 berücksichtigen noch nicht mögliche Veränderungen im Bereich der Internen Leistungsverrechnungen der einzelnen Teilhaushalte, die sich infolge der zum Endausdruck zu aktualisierenden Sekundärkostenrechnung ergeben. Diese Auswirkungen sind stadtweit saldenneutral und haben keine Auswirkung auf das planerische Gesamtergebnis. 2. Das Investitionsprogramm wird zahlenmäßig in der vorgelegten Fassung (M 199 vom 02.11.2018) mit der Maßgabe beschlossen, dass die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und sonstigen beschlossenen Anträge und Bewilligungen berücksichtigt werden. 3. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 4. Die angepassten Fassungen der Haushaltssatzung (Anlage 5) und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (Anlagen 5a und 5b) sowie die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6a bis 6h werden beschlossen. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und der sonstigen gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient zur Kenntnis, dass die finanziellen Auswirkungen auf die Veranschlagungen für den Schuldendienst aus neu aufzunehmenden Investitionskrediten in der Anlage 1 bis 4 berücksichtigt wurden. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass die zum Ausgleich der planerisch ausgewiesenen negativen Zahlungsmittelbestände erforderliche Liquiditätskreditaufnahme durch die beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen und die sonstigen gefassten Beschlüsse nur geringfügig vermindert wurde. Da die finanziellen Auswirkungen aus der verringerten Liquiditätskreditaufnahme kaum Auswirkungen auf den Schuldendienst im Haushaltsjahr 2019 haben, sondern den weiteren Finanzplanungszeitraum 2020 ff. betreffen und zudem betragsmäßig nicht wesentlich sind, wurde der Schuldendienst (Zins und Tilgung) hierfür nicht angepasst. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Aufwendungen für Abschreibungen nicht angepasst wurden, da aus den Etatanträgen und Etatanregungen nur geringfügige Veränderungen des Ressourcenverbrauchs resultieren. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats 2019 und des Investitionsprogramms unter Beachtung der Beschlüsse die zahlenmäßigen Veränderungen sowie die Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne der Folgejahre einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse zum Haushalt 2019 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 8. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 7 zusammengefasst sind. (Anlagen nicht vervielfältigt)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu I.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)