Saonestraße 8 und 10 - Ergänzungsvorlage zur Verkaufsvorlage
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 29.03.2019, M 43
Betreff: Saonestraße 8 und 10 - Ergänzungsvorlage zur Verkaufsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.09.2015, § 6305 (M 103) I. Einer Weiterveräußerung unter folgenden geänderten Vertragsbedingungen wird zugestimmt: Bauverpflichtung:
Bebauung mit einem Wohnhaus im Geschosswohnungsbau und optional mit gewerblichen oder öffentlichen Flächen im Erdgeschoss Besondere Bedingungen:
a) Anpassung der vertraglichen Fertigstellungsfrist vom 24.06.2021 auf den 31.12.2023. b) 30% der errichteten Wohnfläche werden an Personen vermietet, die bei Abschluss des Mietvertrages an staatlichen oder privaten Hochschulen immatrikuliert sind (Studentenwohnungen - grundbuchlich abgesichert und mit Vereinbarung einer Vertragsstrafe). Der Mietzins für die Kaltmiete jeder Studentenwohnung darf € 300,00 pro Monat nicht übersteigen. Dieser Wert bezieht sich auf die erstmalige Vermietung. Eine Erhöhung entsprechend dem Verbraucherpreisindex ist frühestens fünf Jahre nach der Fertigstellung des Gebäudes möglich. Die vorgenannte Bindung endet insgesamt mit Ablauf von 10 Jahren nach der Fertigstellung des Gebäudes. Sollten nicht alle Studentenwohnungen an den begünstigten Personenkreis vermietet werden können, kann die Vermietung zu gleichen Bedingungen in Abstimmung mit der Stadt Frankfurt am Main (Amt für Bau und Immobilien) an einen ebenso förderungswürdigen Personenkreis erfolgen.
c) Die Bebauung erfolgt im Passivhausstandard, alternativ müssen die zu errichtenden Gebäude eine um 40 % bessere Energieeffizienz aufweisen, als dies in der aktuellen Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) vorgegeben ist, d.h. es soll eine Unterschreitung der EnEV um 40 % erreicht werden. Kosten und Steuern Alle Kosten der Vertragsdurchführung gehen zu Lasten des Käufers. Im Übrigen bleiben die Regelungen des Stadtverordnetenbeschlusses vom 24.09.2015, § 6305 (M 103) bestehen. Der Magistrat, das Dezernat V - Amt für Bau und Immobilien -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen.
Begründung: A. Zielsetzung: Die in der M 103/2015 beschlossene Vereinbarung wurde mit Vertrag vom 24.06.2016 mit dem damaligen Erbbauberechtigten, der Kurt Wiegand KG, umgesetzt. Die Flurstücke sind zwischenzeitlich neu vermessen und das Erbbaurecht ist aufgehoben. Das auf den von der Kurt Wiegand KG erworbenen Flurstücken vorgesehene Bauvorhaben (Hotel/Boardinghouse) wurde jedoch nicht umgesetzt. Die Stadt hat die zukünftigen Straßenflächen (Schwanheim, Flur 37 Nr. 8500/188 und Niederrad, Flur 16 Nrn. 72/8 und 72/10) ins Eigentum genommen, das hieran bestehende Erbbaurecht aufgehoben und damit die grundstücksmäßige Voraussetzung zum geplanten Ausbau der Saonestraße geschaffen. Der ursprüngliche Vertragspartner Kurt Wiegand KG (heute: Kurt Wiegand GmbH & Co. KG) hat den vorgesehenen Erschließungsvertrag mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung bislang nicht unterzeichnet und die erworbenen Grundstücke in Niederrad, Flur 16 Nrn. 72 und 81/4, sowie Schwanheim, Flur 37, Nrn. 8500/189 weiterverkauft (im beiliegenden Lageplan schraffierte Flächen). Der Erwerber, die S 810 GmbH, wird die vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen mit den hier vorgetragenen Modifikationen übernehmen. Diese sind insbesondere notwendig, da die ursprünglich vorgesehene Fertigstellungsfrist nicht eingehalten werden kann. Zudem soll statt eines Hotels/Boardinghouses ein Wohnungsbauprojekt entstehen. Dies entspricht den stadtplanerischen Zielsetzungen im Bereich der ehemaligen Bürostadt Niederrad, die eine Umwandlung von einem Büro- zu einem überwiegenden Wohnstandort vorsieht. Der Erwerber verpflichtet sich, einen Anteil von 30 % des neu geschaffenen Wohnraums als preisgedämpfter studentischer Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Im ursprünglichen Vortrag war ein Anteil an gefördertem bzw. preisgedämpftem Wohnraum nicht vorgesehen. Das Bauvorhaben, das an die Fernwärmeversorgung angeschlossen werden soll, wird in einem energetischen Standard entstehen, der die Vorgaben der aktuellen EnEV um 40 % unterschreitet. Mit der Zustimmung zu den vertraglichen Anpassungen kann auf dem Grundstück ein Wohnungsbauprojekt mit zeitlicher Verzögerung umgesetzt werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der im ursprünglichen Vertrag vorgesehene, vom Vertragspartner zu erbringende Ausbau der Saonestraße erfolgen wird. B. Alternativen: Die Nachgenehmigung zu einer Anpassung der Bedingungen des Ursprungsvertrages vom 24.06.2016 wird versagt. Der Stadt Frankfurt stünde wegen des Verstoßes gegen die Verpflichtung zum Abschluss eines Erschließungsvertrages bzw. den Bau zu beginnen nach Fristablauf kurzfristig, spätestens jedoch bei einem Verstoß gegen die Fertigstellungsverpflichtung zum 24.06.2021 ein Rücktrittsrecht zu. Der Anspruch der Stadt auf eine Rückübereignung des Grundstücks bei Ausübung des Rücktrittsrechts ist durch eine Vormerkung im Grundbuch gesichert. Mit dem Rücktritt wären die erhaltenen Leistungen zurück zu gewähren. Gegen Rückzahlung des Kaufpreises von 1.150.000,00 € erhielte die Stadt die Grundstücke Saonestraße 8 und 10 zurück. Eigentümererbbaurechte an den Flurstücken 8500/189 und 81/4 würden eine etwaige Rückabwicklung behindern. C. Lösung: Genehmigung der vorgetragenen Anpassung der Vertragsbedingungen und Umsetzung des Bauprojekts und des Straßenausbaus durch die S 810 GmbH. D. Kosten: Keine. Anlage _Plan_1_1000 (ca. 407 KB) Anlage _Plan_1_2000 (ca. 760 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 03.04.2019, NR 805 Antrag vom 16.05.2019, NR 875
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2019Sie sind hierMM 43Saonestraße 8 und 10 - Ergänzungsvorlage zur VerkaufsvorlageMagistratsvortrag
- 3. April 2019NRNR 805Saonestraße 8 und 10 wieder in städtischen Besitz nehmen und geförderten Wohnraum schaffenSTVV-Antrag · LINKE.
- 16. Mai 2019NRNR 875Saonestraße 8-10 - Ergänzungsvorlage zur VerkaufsvorlageSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Ablehnung der Dringlichkeit) b) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 43 wird im Rahmen der Vorlage NR 875 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 805 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 875 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 43 wird im Rahmen der Vorlage NR 875 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 805 wird abgelehnt. 3. Der Vorlage NR 875 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Ablehnung); BFF und FRANKFURTER (= Enthaltung)